Güteverhandlung mit anschließender Hauptverhandlung

5 Antworten

Ich denke, in der Güteverhandlung wird versucht, die Sache durch einen Vergleich zu erledigen. Z.B. der Mieter geht etwas von seiner Forderung runter, du zahlst das und gut ist. Sollte ein Vergleich scheitern, wird streitig verhandelt. Wenn der Vermieter beweisen kann, dass seine Forderung berechtigt ist, wird er ein Räumungsurteil gegen Dich erhalten.

das heisst, man schaut, ob es morgen nicht zu einer einigung zwischen den parteien kommt.

passiert das nicht wird das gericht entscheiden. das heisst es wird teuer und man kann die entscheidung des gerichts ncith einfach verweigern

dassams12 
Beitragsersteller
 12.02.2013, 15:06

hab ich dann noch zeit wenn das gericht entscheidet

Man verhandelt, und entweder die Parteien einigen sich oder es gibt ein Urteil...

Warum wird denn geklagt ?

Geh zum Amt und laß dir helfen , wenn Du kein Geld hast .

In Deutschland muß keiner aus seiner Wohnung , wenn er sich ein wenig informiert und nicht alles laufen läßt .