Räumungsklage mit Kind
Kann man mir ds Kind weg nehmen wenn ich eine Räumungsklage habe und ich keine neue bleibe habe?????
4 Antworten
Entgegen der hier bereits getätigten Aussagen ist es genauso leicht eine Mutter mit Kind auf die Straße zu setzen, wie einen Single, wenn trifftige Gründe vorliegen (z. B. Sachbeschädigung, nicht gezahlte Mieten, usw.). Woher sollten bitte diese vermeintlichen Sonderrechte kommen? Straffällige Mütter werden auch inhaftiert, egal ob Kinder da sind oder nicht. Das ist wohl eher ein Wunschtraum und keine Tatsache.
Gut, jetzt liegt die Räumungsklage vor. Nun kommt es ein wenig auf die Strukturen der jeweiligen Kommune, bzw. Stadt an wie vorgegangen wird. In der Regel erfolgt bei einer Räumungsklage eine Meldung ans Jugendamt. Dieses wird sich vermutlich bzgl. einer Beratung mit dir in Verbindung setzen um dann gemeinsam zu überlegen wie man der Räumung entgehen kann. Sollte es tatsächlich dazu kommen, das du auf die Straße gesetzt wirst, kann es durchaus passieren das die Kinder in Obhut genommen werden, sofern du keine andere Ausweichmöglichkeit (Oma, Geschwister, usw.) hast. Die Inobhutnahme ist die letzte Instanz vor der eintretend Obdachlosigkeit. Daher würde ich schauen wo ich im Falle des Falles unterkommen kann.
soweit muss es ja nicht kommen, oder???
Was sind denn die Gründe für die Räumungsklage?
Eine Mutter mit Kind rauswerfen ist gar nicht so einfach. Aber du solltest es nicht schleifen lassen.
Würdest du in der Tat mit den Kindern auf der Straße leben, würde eine vorübergehende Unterbringung der Kinder im Heim für die Kinder besser sein. Sie müssen ja auch Schulaufgaben machen, sich waschen und sollten vor alkoholisierten oder gefährlichen Leuten geschützt werden. Das wäre dann vorübergehend mit Besuchen und so.
Aber ehrlich, daran glaube ich nicht. Bis eine Mutter mit Kind auf die Straße gesetzt wird muss schon viel passieren, das geht nicht so einfach. Es gibt Rechtsanwälte und es gibt jede Menge Hilfestellen. Zum Beispiel könnte man auch zur Caritas Lebensberatung, die würden schon schauen, dass sie mit dir Wege finden und im allergrößten Notfall auch eine neue Wohnung. Und wenn Geld das Problem wäre, ließe sich vereinbaren, dass das Arbeitsamt die Miete direkt an den Vermieter zahlt.
Ja, kann man und das wird auch gemacht oder soll das Kind auf der Strasse runmgammeln? Du hast die Pflicht deinem Kind Obdach zu geben,Kleidung und Essen. Tust du das nicht, wird das Kind wo anders untergebracht. Es gibt genügend Hilfestellungen für Familien die unverschuldet in Not geraten sind, dass eine Delogierung gar nicht sein muss. Man muss sich nur darum kümmern.
Komisch, bei mir wurde gar nichts an das Jugendamt weitergeleitet, nur an die Wohnungsnotfällezentrale?? Ich wohn hier immer noch trotz Räumungsklageurteil im Dezember 2012. Die Wohnungsgesellschaft bekommt die Miete immer pünktlich, aber einen neuen Mietvertrag habe ich auch noch nicht bekommen....
Ich hoffe es ja nicht