Folgen einer Räumungsklage für den Mieter?
Hallo zusammen,
zur Situation: mein Schwiegervater in Spe hat 2 Wohnungen. In der einen Wohnen z.Z. meine Freundin mit Kind und ich. In der anderen ein externer Mieter. Unsere aktuelle Wohnung ist zu klein und somit wurde dem aktuellen Mieter der großen Wohnung (alleinstehend) wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Kündigungsfrist läuft am 31.08.2016 aus. Es wurde kein schriftlicher Einspruch gegen die Kündigung eingelegt. Da der Mieter ein absoluter Laumalocher ist, hat er sich viel zu spät um eine neue bleibe gekümmert und verlangt nun, dass er mindestens einen Monat länger in der Wohnung bleibt. Er ist einfach blauäugig und erkennt den Rattenschwanz nicht, den er mit sich zieht. Für unsere aktuelle Wohnung ist auch schon ein Nachmieter gefunden! Heute sagte er folgendes: "ich werde mindestens einen Monat länger bleiben und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann bleibe ich halt ein ganzes Jahr noch hier hocken, bis die Räumungsklage wirkt." Angeblich hat er sich ein haus gekauft, aber nun gibt es einen dicken Zoff zwischen Bank, Verkäufer und Ihm..
zu meinem Anliegen: Am Samstag setzen wir uns alle zusammen. der beschriebene Mieter, der Vermieter und ich. Ich benötige Fakten und am besten Beispiele die Ihn davor abschrecken soweit zu gehen! Also was kostet das verfahren für Ihn? welche kosten muss er tragen? ist man dan vorbestraft? und und und. alle Fakten die einen davon abhalten eine Räumungsklage zu provozieren.
PS.: Mit Vernunft ist ihm nicht beizuwohnen
Danke euch!! LG blubb
7 Antworten
Wenn die Kündigung ihm rechtzeitig zugestellt wurde, gilt sie auch.
Dann kann man ihn zwar nicht einfach vor die Tür werfen, aber am dem 1.9. befindet er sich im Verzug. Er ist für alle Kosten, die durch seine Verzögerung entstehen, haftbar.
Ob bei ihm etwas zu holen ist, ist natürlich eine andere Frage.
Ist Ihm von Anfang an angeboten worden! Mit der Aussage, dass er auf 70 qm niemals leben könnte, hat er das undankbar abgelehnt.
Wenn Ihm nachzuweisen ist, dass er bereits Eigentum gekauft hat und einfach nur mit der Renovierung nicht voran kommt, da er stinkefaul ist, gibt es dann auch keine rechtliche Möglichkeit Ihn schneller dort raus zu bekommen?
Das nützt euch überhaupt nichts.
Höchstens vor Gericht, da ihr damit belegen könnt, dass ihr ihn ja nicht auf die Straße setzt.
Sich einigen ist günstiger als eine Räumungsklage.
Eine Räumungsklage kostet erst mal den Eigentümer/Vermieter einen Haufen Geld. Was genau kann man nicht sagen. Aber so so ab 3.000 aufwärts können es schon sein.
Denn der muß das alles "vorstrecken". Kann aber den Mieter schadensersatzpflichtig machen. Nur was nutzt ihm das wenn der Mieter kein Geld hat?
Der kann das auf einer A...backe aussitzen und man hat als Vermieter Null Chance.
Da hier keine Straftat vorliegt ist der Mieter im Falle einer Räumungsklage auch nicht vorbestraft.
Mein Rat darum, sich, auch wenns schwer fällt, mit dem Mieter einigen. Denn der sitzt momentan am längeren Hebel.
Eine Räumungsklage kostet erst mal den Eigentümer/Vermieter einen Haufen Geld.
Stimmt!
Im Unterschied zum Mieter suhlt sich der Vermieter in den gesammelten Kaltmieterträgen vergangener Jahre, die er locker verprozessieren kann.
Obsiegt er, fließt das Geld wieder an ihn zurück, indem es für den Häuslekäufer, dessen Finazierung hakt zur zusätzlichen Belastung mutiert.
Der Mieter wird das erkennen und die Nerven verlieren!?!
In diesem Falle, wo aufgrund eines Räumugnsbeschlusses sehr wohl die Bonität des Mieters gegenüber der Bank leiden könnte, ist der Vermieter in einer starken Position.
Wenn der Mieter auf stur schaltet, kann das Verfahren gerne mal 2 Jahre dauern. Selbst wenn er dann die Mietzahlung vollkommen einstellt, bekommt man ihn nicht schneller raus.
Leute, die so weit sind, pfeifen auf ihr "Bonität".
Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Im Unterschied zum Mieter suhlt sich der Vermieter in den gesammelten Kaltmieterträgen vergangener Jahre, die er locker verprozessieren kann.
Ja ne is klar und die Erde ist eine Scheibe.
Alle Vermieter sind stinkreich, müssen keine Steuern zahlen und müssen auch keine Reparaturen durchführen. Verwaltungskosten haben sie natürlich auch nicht.
Daher können sie die Komplette Kaltmiete an die Seite legen.
Ironie off.
Da Vernunft ausscheidet, können Sie sich den voraussichtlich fruchtlosen Termin unter Zeugen schenken!
Er hat angeblich ein Haus gekauft. In aller Regel sind bei jedem Hauskauf Eigenmittel im Spiel, deren Verlust im Falle, dass die Finazierung scheitert, sehr wahrscheinlich wird. Die Finanzierung scheint zu haken.
Bauen Sie darauf ein Drohszenario auf. Räumungsklage mit Kosten für den Mieter.
Hier geht es nicht um einen Kleinkrieg zwischen Mieter und Vermieter, sondern für den Mieter um eine existentielle Frage!
Mit einem Räumungsbeschluß ist ein vollstreckbarer Titel gegen ihn im Verkehr, der seinen Niederschlag im Schuldnerverzeichnis findet.
Mal sehen, ob er es tatsächlich auf die Räumungsklage ankommen läßt, nachdem Sie ihm aufgrund des Vieraugengespräches einen Gesichtsverlust einstweilen erspart haben!
Wetten, dass er einknickt!?!
Also ich bin kein Fachmann, aber ein paar Antworten hab ich vielleicht doch.
Erstmal ist es wichtig ob eure Kündigung auch mit einer entsprechenden Frist gekündigt wurde. Sollte dies so sein, dann ist die Kündigung wirksam.
Somit ist dann der jetzige Mieter zwar im Verzug, ABER wenn er einfach da bleibt.....dann ist das so !
Leider hast Du keine Möglichkeit ihn einfach so vor die Tür zu setzen.
Bis Du die Räumungsklage durch hast, kann tatsächlich bis zu einem Jahr vergehen und die ganzen Kosten ( um die 10000 Euro ) wirst Du erstmal vorstrecken müssen.
Ob dann danach irgendwas bei dem Menschen zu holen ist, ist ja auch fragwürdig.
Auch wenn es Dir garnicht in den Kram passt wäre eine Absprache/ Einigung für euch viel viel günstiger und vor Allem mit sehr viel weniger Ärger und Lauferei verbunden.
Eine Möglichkeit wäre gewesen, eure Wohnung zum Tausch anzubieten. Für einen Alleinstehenden wäre diese ja groß genug.
Jetzt wird die Möglichkeit aber nicht mehr offen stehen. Da der Fall strittig geworden ist.