Wenn Einspruch gegen ein Bußgeld abgelehnt wird und man sich entscheidet das Amtsgericht entscheiden zu lassen, aber verliert, was für Kosten entstehen?
Einspruch abgelehnt, sollte das Geld nicht gezahlt werden wird es an das Amtsgericht weitergeleitet zum Entscheid.
Sollte man dann verlieren, habt ihr eine Ahnung was dann für zusätzliche Kosten anfallen? Ich denke man muss in diesem Fall dann Gerichtskosten zahlen?
2 Antworten
Wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie vor Gericht in jedem Fall mit einer Gebühr in Höhe von 10 % der Bußgeldsumme (mindestens jedoch 50 Euro) rechnen. Falls Sie vor der Hauptverhandlung Ihren Einspruch zurücknehmen, müssen Sie 0,25 % des Bußgelds (aber mindestens 15 Euro) als Gerichtskosten und zusätzlich die Verwaltungsgebühren bezahlen.
Vielen dank für die Zahlen. Mit wie viel Gebühren muss ich denn maximal rechnen dazu eine Idee? Verliert man, zahlt man 100% der Gerichtskosten? oder Vllt maximal 50%? Ich mein wie teuer wird sowas. Sind es dann 200, 500 oder 1000 € Euro mehr die man zahlt. Erfahrungsgemäß muss man sowas doch nachlesen können irgendwo, leider finde ich nichts.
Bei Gericht fallen Gerichtskosten gemäß Nr. 4110 KV GKG an:
"10 % des Betrags der Geldbuße - mindestens 50,00 € - höchstens 15 000,00 € "