Wenn Einspruch gegen ein Bußgeld abgelehnt wird und man sich entscheidet das Amtsgericht entscheiden zu lassen, aber verliert, was für Kosten entstehen?

2 Antworten

https://www.bussgeldkatalog.de/bussgeldbescheid-einspruch-kosten/#BussgeldbescheidEinspruch-Mit-welchen-Kosten-ist-zu-rechnen

Gericht

Wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie vor Gericht in jedem Fall mit einer Gebühr in Höhe von 10 % der Bußgeldsumme (mindestens jedoch 50 Euro) rechnen. Falls Sie vor der Hauptverhandlung Ihren Einspruch zurücknehmen, müssen Sie 0,25 % des Bußgelds (aber mindestens 15 Euro) als Gerichtskosten und zusätzlich die Verwaltungsgebühren bezahlen.

Bei Gericht fallen Gerichtskosten gemäß Nr. 4110 KV GKG an:
"10 % des Betrags der Geldbuße - mindestens 50,00 € - höchstens 15 000,00 € "