Wenn Einspruch gegen ein Bußgeld abgelehnt wird und man sich entscheidet das Amtsgericht entscheiden zu lassen, aber verliert, was für Kosten entstehen?

2 Antworten

https://www.bussgeldkatalog.de/bussgeldbescheid-einspruch-kosten/#BussgeldbescheidEinspruch-Mit-welchen-Kosten-ist-zu-rechnen

Gericht

Wenn Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, müssen Sie vor Gericht in jedem Fall mit einer Gebühr in Höhe von 10 % der Bußgeldsumme (mindestens jedoch 50 Euro) rechnen. Falls Sie vor der Hauptverhandlung Ihren Einspruch zurücknehmen, müssen Sie 0,25 % des Bußgelds (aber mindestens 15 Euro) als Gerichtskosten und zusätzlich die Verwaltungsgebühren bezahlen.

Liambari 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 13:58

Vielen dank für die Zahlen. Mit wie viel Gebühren muss ich denn maximal rechnen dazu eine Idee? Verliert man, zahlt man 100% der Gerichtskosten? oder Vllt maximal 50%? Ich mein wie teuer wird sowas. Sind es dann 200, 500 oder 1000 € Euro mehr die man zahlt. Erfahrungsgemäß muss man sowas doch nachlesen können irgendwo, leider finde ich nichts.

Bei Gericht fallen Gerichtskosten gemäß Nr. 4110 KV GKG an:
"10 % des Betrags der Geldbuße - mindestens 50,00 € - höchstens 15 000,00 € "