Stornogebühren bei Abflussreiniger rechtens?
Ich habe eine Abflussreinigungsfirma beauftragt den Abfluss meines Klos zu reinigen, da dieses verstopft war. Nach ca. 20 Minuten hat sich die Verstopfung jedoch von selbst gelöst und ich habe zurückgerufen um den Auftrag zu stornieren. Jetzt habe ich einen Brief über Stornogebühren i.H.v. 79 Eur erhalten, obwohl die Klempner nichtmal vor Ort waren und ich explizit nachgefragt habe wann denn Kosten anfallen. Diese würden erst bei Ankunft des Klempners verhandelt werden, gab es als Antwort. Zudem steht auf der Internetseite es gibt keine An- und Abfahrtskosten und Kosten entstehen erst nach schriftlicher Auftragserteilung vor Ort. Sind die Stornokosten rechtens?
2 Antworten
im konkreten Fall handelt es sich um einen Werkvertrag. Dafür fällt erst eine Zahlung an, wenn der Auftrag erledigt wurde.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da waren Leute vom einem zweifelhaften Schlüsseldienst bei mir. Da die vor Ort waren, ich aber wegen deren Unfähigkeit den Auftrag beendet habe, habe ich deren Rechnung abgelehnt und lediglich einen angemessenen Betrag für Fahrtkosten zugestanden.
Also mit Hinweis auf Werkvertrag ablehnen, für den Fall eines gerichtl. Mahnverfahrens Widerspruch ankündigen, falls du sehr knapp abgesagt hast, kannst Du überlegen, ob Du einen kleineren Betrag zahlen willst, falls die schon los gefahren sein können.
Da würde ich mich streiten. Denn wenn der "Klemptner" noch nicht unterwegs zu Dir war und Du ansonsten auch keine Unterschrift geleistet hast würde ich zur Not den Rechtsweg einschreiten.
Ähnliches hatten wir mal mit einem Taxiunternehmen, nach unserem "schriftlichen energischen" Auftreten haben wir nichts mehr davon gehört.