Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, muss man dann die Gerichtskosten bezahlen?
Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, muss man dann die Gerichtskosten bezahlen? Und wenn ein Strafverfahren gegen Geldauflage oder Sozialstunden eingestellt wird muss man dann auch die Gerichtskosten bezahlen wenn es noch zu keiner Verhandlung gekommen ist?
Angenommen ich gehe jetzt aufs Gericht, bekomme keinen Freispruch aber eine Einstellung ohne Geldauflage, wäre das günstiger für mich oder schlechter wie meine 600 Euro, bzw. 60 Sozialstunden die ich bekommen habe?
Und in welchem Fall gibt es eine Einstellung? Ist sich die Richterin dann nicht so ganz sicher was sie machen soll. Wenn ja, kann man dann auch in Berufung wenn es zu einer Einstellung kommt um einen Freispruch zu erzielen.
2 Antworten
Der Beschuldigte/Angeklagte hat dann meist die eigenen notwendigen Auslagen (Anwaltskosten etc.) zu tragen während die Kosten des Verfahrens der Landeskasse auferlegt werden.
In deinem Fall wäre es sinnvoller, die Geldstrafe zu bezahlen. Die Gerichtskosten können aufgeteilt werden. Du als Privatperson kannst überhaupt nicht in Berufung gehen, da dir hierfür die Fachkenntnisse fehlen. Du brauchst einen Anwalt, der dir das beantworten kann.
Du als Privatperson kannst überhaupt nicht in Berufung gehen, da dir hierfür die Fachkenntnisse fehlen
Welche Fachkenntnisse braucht man denn, wenn eine Berufung nicht begründet werden muss (§ 317 StPO)?