Vorwurf Fahrerflucht begangen zu haben - Wer zahlt bei Freispruch?
Hallo
Gestern stand die Polizei vor meiner Tür mit der Begründung, dass ich angeblich einen Unfall gebaut habe den ich aber nicht bemerkt habe. Ich bin anscheinend beim rausfahren (Parklücke)gegen ein Auto gekommen und habe dort einen Kratzer hinterlassen. Da ich dies aber nicht realisiert habe und an meinem Fahrzeug auch kaum etwas ist und ich nicht mal bescheid wusste bin ich halt weg gefahren.
Die Polizei hat gesagt das der Schaden wirklich minimal wäre und das nicht das Problem ist sonder das ich halt wegen Unerlaubtem entfernen vom Unfallort angezeigt wurde und die Versicherung eventuell nicht bezahlen wird obwohl ich es wirklich nicht bemerkt habe. Eine Zeugin hat wohl gesehen wie ich das Fahrzeug angetippt habe und einfach weggefahren bin laut der Aussage der Polizei.
Genau so habe ich auch meinem Anwalt erzählt. Da der Anwalt Geld kostet muss ich dies ja bezahlen. Nun frage ich mich was passiert wenn das Verfahren eingestellt wird. Bleibe ich dann auf den kosten des Anwalts sitzen oder wie sieht das aus? Da ich solch einen Vorfall noch nie hatte weiß ich nicht wie es abläuft.
Würde mich über eine Antwort freuen.
5 Antworten
Ja, Anwaltskosten übernimmst in der Regel du und bleibst darauf sitzen. Schließlich hast du ja die Beratung in Anspruch genommen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die in solchen Fällen übernimmt? In der Regel sind Erstgespräche kostenlos und der Anwalt klärt einen über Preisstruktur, Risiko usw. auf.
wenn er freigesprochen wird nicht
Das weiß ich um ehrlich zu sein nicht. Als ich das mein Vater mitbekommen hat sind wir heute zum Anwalt gegangen da ich kein Geld für einen Anwalt habe und noch Schüler bin hat mein Vater einen Anwalt besorgt, weil ich eventuell laut Polizei sogar meinen Führerschein loswerden kann (Probezeit)
Bei einer Verfahrenseinstellung bleibst Du auf den Anwaltskosten sitzen.
Wirst Du in einem Prozeß freigesprochen übernimmt die Landeskasse die Kosten.
warum nimmst du dann einen Anwalt? Der kann dir auch nicht helfen. Hilf dir selbst.
Nun ja ich habe etwas unterschrieben wo dann stand das er mein Anwalt und ich bescheid weiß usw Er hat jetzt die Akteneinsicht angefordert um zu sehen was die Zeugin gesagt hat und ob das mit dem was ich sage übereinstimmt.
Dann hast Du ihm per Vollmacht das Mandat erteilt, es wird also eine Rechnung kommen.
du hättest das alles ohne Anwalt regeln können, Akteneinsicht etc. kannst du selber machen brauchst kein Anwalt für. Ihr mit euren Anwälten immer, kann das nicht verstehen. Ihr meint die bekommt ihr kostenlos.
Bist du jetzt freigesprochen worden, ich glaubs ehrlich gesagt nicht.
So viel kostet das auch noch.. Hammer echt wo soll ich das bitte her bekommen Naja mal schauen was draus wird
Du kannst im Moment einfach nur abwarten was kommt.
Hast Du Deinem Anwalt was unterschrieben, oder nur ein Gespräch geführt? Eine Beratung ist nicht so teuer, erst wenn es mit Akteneinsicht losgeht steigen die Kosten rasant.
Hmm also wenn ich Glück habe und es eingestellt wird so bleib ich auf den Kosten sitzen. Echt toll.. Naja danke für deine Antwort
Leider ist das so.
Ich habe in den meisten Antworten die ich hier gegeben habe meist zunächst davon abgeraten gleich zum Anwalt zu rennen, zumindest bei kleinen Strafsachen. Entgegen den meisten Antworten anderer User hier. In Strafsachen fängt ein Anwaltshonorar bei 500 Euronen an. Wer ohnehin verknackt wird, kann das Geld schon für die mögliche Geldstrafe einsparen.
Was ist den der unterschied wenn ich frei gesprochen werde und wenn das Verfahren eingestellt wird? Ist das nicht eigentlich das selbe?
Zunächst erstmal führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren durch. Stellt sie dann das Verfahren ein ohne Anklage zu erheben bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen. Es findet also keine Verhandlung statt.
Erhebt die StA Anklage und Du wirst im Prozeß freigesprochen, mußt Du Deinen Anwalt nicht bezahlen. Wirst Du Verurteilt mußt Du ihn wieder selbst bezahlen.
Darum schweigt man zunächst zu allen Vorwürfen und wartet was passiert. Kommt eine Anklageschrift, kann man sich immer noch an einen Anwalt wenden.
In einem Strafverfahren bleibst du tatsächlich auf den Kosten sitzen. Ausser du hast eine Rechtsschutzversicherung die auch strafrechtliches abdeckt oder du verdienst so wenig, dass du Prozesskostenhilfe beantragen kannst.
das musstest du vorher beantragen soviel ich weiß
Hallo. Ich verdiene noch kein Geld da ich Schüler bin. Der Anwalt ist von meinem Vater. Gilt es trotzdem das ich dieses Prozesskostenhilfe beantragen kann falls ich frei gesprochen werden sollte und mein Vater bzw ich entlastet werde
Wirst du freigesprochen (wie in deiner Überschrift steht), dann trägt die Verfahrenskosten und deine Auslagen (d.h. auch den Rechtsanwalt) die Staatskasse.
Wird das Verfahren eingestellt, kommt es auf den Beschluss an. Manchmal werden darin auch die Kosten und Auslagen geregelt, ansonsten musst du deine Auslagen selbst tragen.
Wird bei einem eingestelltem Verfahren auch berücksichtigt ob man das überhaupt zahlen kann oder nicht? Ich verdiene kein Geld da ich noch zur Schule gehe daher würde ich das gerne wissen wenn du etwas darüber weißt.
Das kann das Gericht berücksichtigen bei den Verfahrenskosten, also den Kosten, die beim Gericht anfallen.
Aber die Kosten beim Rechtsanwalt kommen über einen privaten Vertrag zustande, dafür ist das Gericht nicht zuständig, ob man das bezahlen kann.
Niemand zahlt...ist halt dein Pech
Ich hoffe mal das es nicht zu teuer wird. Wegen so eunem unbemerktem 'unfall' kommen jetzt solche Kosten Zustand. Echt übel