Abmahnung - Schalke Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten aber nicht verkauft?

7 Antworten

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - dass der teurere Weiterverkauf untersagt ist, kann man in den Schalke-AGB nachlesen (5. Weitergabe von Tickets). "Hab ich nicht gewusst" oder "die anderen machen das doch auch" ist keine Entschuldigung.

Du kannst natürlich auf Kulanz hoffen. Mit einer der Konsequenzen wirst Du leben müssen, Du kannst es auch drauf ankommen lassen und nicht bezahlen. Ich an deiner Stelle würde es mit einem Brief an den Verein versuchen mit der Bitte von der Zahlungsaufforderung abzusehen. 

Dabei gebe ich auch offen zu, einen höheren Preis versucht habe zu erzielen.

Das ist eine gewerbliche Handlung, die du dem Finanzamt anzuzeigen hast und je nach Höhe des Gewinns auch zu einer Besteuerung führen muss. Ansonsten setzt du dich theoretisch zumindest der Gefahr einer Steuerstraftat aus (§ 370 AO).

Es verstößt ferner regelmäßig gegen die Bedingungen, die du beim Kaufvertrag über Karten mit dem jeweiligen Verein schließt. So dass der Vertragspartner hieraus eine Vertragsstrafe ableiten kann.

Wie gehe ich nun mit der Abmahnung und der darin geforderten Strafe von 250 € um?

Bezahlen.

Immer wenn du etwas kaufst um es teurer wieder zu verkaufen handelst du im Grunde schon gewerblich. Kommt dies einmalig vor, kann man es ggf. als Einkünfte aus Leistung buchen und muss kein Gewerbe anmelden. Bei wiederkehrender Handlung sind alle Kriterien des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt.

Habe gelesen, man solle beides einfach ignorieren.

Wer fordert das Geld? Der Unterlassungsgläubiger?

Eine UE nicht abzugeben (auch nicht in modifizierter Form), kann dazu führen, dass der Unterlassungsgläubiger (FC Schalke 04) seinen Unterlassungsanspruch im Eilverfahren per Gericht durchsetzt. Dann erhälst du nur noch die Kostennote des Gerichts und die Ausfertigung der einstweiligen Verfügung. Diese hat 30 Jahre Bestand.

Also entweder zahlst du und gibst eine entsprechende UE ab, oder du riskierst, dass der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird mit extrem dünnen Erfolgsaussichten für dich.

Btw: Solltest du vom Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid erhalten (Das Nichtanmelden eines Gewerbes kann mit bis zu 1.000,- € geahndet werden), solltest du diesen ebenso wenig ignorieren, da dieser nach 30 Tagen ohne Zahlung und Einspruch bestandskräftig wird.

pepunkt 
Beitragsersteller
 29.09.2016, 13:07

Danke für den ausführlichen Kommentar. Ich kann das ganze auch jetzt nachvollziehen, aber ich habe die Karten ja wie gesagt sofort gelöscht nach Erhalt der Nachricht vom Ordnungsamt und bei ebay oder ebay Kleinanzeigen nicht verkauft. Das könnte ich zur Not auch über die Nachrichtenfunktion nachweisen, da es schlicht keine Nachricht mit einem Käufer gibt, aus welcher ein Verkauf der Karten hervorgeht. 

Danke für die ganzen Antworten!

Durch diese Geschichte habe ich mich auch noch etwas weiter informiert und bin auf das Thema "viagogo" gestoßen. Was ist denn, wenn ich dort Karten einstelle?? Das wäre dann legal? Da ist ja anscheinend keine einzige Karte zum Einkaufspreis eingestellt und viagogo bietet ja sogar eine Garantie, dass die Karten auch ankommen bzw. Einlass gewährt wird. 

"Hab ich nicht gewusst" war noch nie eine Rechtfertigung, um Gesetze nicht einhalten zu müssen.
Wenn Du irgendwo einbrichst und erwischt wirst, lässt man Dich ja auch nicht gehen, nur weil Du sagst "Oh, das habe ich nicht gewusst, ich werd's nicht wieder tun".

Du hast etwas verbotenes getan und dafür eine Strafe erhalten. Diese Strafe musst Du nun auch über Dich ergehen lassen (in diesem Fall bezahlen).

Natürlich kannst Du das schreiben ignorieren, dann wird bald ein zweites folgen, samt Mahngebühren. Dann irgendwann eine Vorladung und zuletzt steht die Polizei vor der Tür.

Geh zum Ordnungsamt, zahl die Strafe und gut ist. Gelernt hast Du ja draus.

Die Strafe ist vom Ordnungsamt? Dann sei mal gaaanz froh, wenn nicht noch eine von Schalke hinterherkommt - und die dürfte dann sehr viel teurer sein.

Ob Du was einsiehst oder nicht, spielt keine Rolle. Über sowas macht man sich vorher kundig. Wenn Du jetzt nicht zahlst, wird das später viel teurer, wenns vors Gericht geht. Chance hast Du keine.

pepunkt 
Beitragsersteller
 29.09.2016, 13:00

Ne, die Strafe kommt von Schalke 04. Da aber eine Aufforderung zum Löschen des Angebotes vom Ordnungsamt kam mit dem Hinweis der rechtlichen Lage, dachte ich, dass Schalke die Info von denen bekommen hat. 

Wie gesagt, danach habe ich die Tickets bei ebay auch gelöscht und nicht verkauft.