nicht absichtlicher Tankbetrug
Habe dummerweiße vergessen nach dem tanken zu bezahlen. Habe eine ANzeige wegen Tankbetrug bekommen. Bin sofort zur Tankstelle und habe das Geld bezahlt + Spesen. DIe Tankstelle hat die ANzeige zurück genommen. Nun habe ich von der Polizei ein Formular bekommen, wo ich STellung nehmen soll und mit kreutzchen
Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafverfahren
einverstanden
nicht einverstanden.
Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermuttlungsverfahren gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 153
einverstanden
nicht einverstanden
was soll ich schreiben und was soll ich ausfüllen?
11 Antworten
Der § 153 StPO hat noch ein paar Unterabteilungen (a - e). Wenn das Einverständnis für die Einstellung gegeben werden soll, wäre es schon sinnvoll, über "Auflagen und Weisungen" unterrichtet zu werden, denn die Staatsanwaltschaft kann mit der Einstellung die Zahlung einer nicht unerheblichen Geldbuße für eine soziale oder karitative Einrichtung verbinden.
Dann ist er aber vorbestraft.
dummerweise vergessen nach dem Tanken zu bezahlen
Du machst mir ernsthaft Sorgen...
Zu dem Schreiben:
"Erledigung im Strafverfahren" heißt für mich, dass die Angelegenheit im Strafverfahren erledigt, also das Verfahren durchgeführt wird.
"Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen" bedeutet, dass das Verfahren eingestellt wird und du eine Auflage oder Weisung bekommst, z.B. die Zahlung eines bestimmten Betrages an eine karitative Einrichtung.
Forder sen Tankstellen-Pächter auf. die Anzeige offiziell zurück zu nehmen.
Geh zur Polizeiwache und rede mit ihnen.
Wenn es dort nicht ausgeräumt wird, frage einen Anwalt
Das ist Sache der StA und nicht des Pächters!
Du bist natürlich mit Allem einverstanden, da nichts davon zu Deinem Nachteil ist!
Also so ein Strafverfahren würde ich sehr wohl erstmal als nachteilig einstufen.
Wenn du ein Verfahren willst, bist du natürlich mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden.....
Wenn er einverstanden angibt ist er vorbestraft.