Wenn ein Ehepartner Schulden bei der Krankenkasse hat, muss der Andere diese bei dessen Tod übernehmen?
Wenn der Partner woanders versichert ist, kann die Kasse des Ehepartners bei dessen Tod, die Schulden vom Partner eintreiben, oder gehen ihn diese nichts an und er muss nicht dafür aufkommen?
6 Antworten
Wenn der Partner das Erbe annimmt dann übernimmt er die Schulden. Wenn er ablehnt dann nicht. Dann wird der Staat dafür aufkommen
Der Staat macht dann gar nichts. Die Krankenkasse bleibt darauf sitzen und damit die Solidargemeinschaft!
Dann wird der Staat dafür aufkommen
Den Teufel wird der Staat tun.
Nur leider sind in der "kompetenten Auskunft" nur die ersten beiden Sätze von dreien richtig. Aber besser wie nichts.
Definitiv NEIN. Was hast Du denn mit den Schulden Deines Partners zu tun? Nichts!!
Der Rest was sonst gesagt wird und auch hier teilweise geschrieben ist heisse Luft und Ahnungslosigkeit.
Wenn du das Erbe ablehnst ,musst du nicht zahlen ,ansonsten musst du zahlen.
Man kann auch Schulden Erben ,wenn ein Erbe mehr Schulden hat, als Werte sollte man es auschlagen .
Ggf gibt es auch bei der Krankenkasse einen Antrag auf einen sog Billigkeitserlass der Beiträge wegen Todesfall zu stellen ,ob diese dann erlassen werden hängt vom Einzelfall und der Krankenkasse ab .
beim Erbe werden die Schulden eingetrieben
wenn der das Erbe ablehnt ....
Vielen Dank für die kompetente Auskunft