Muss ich für Schulden meiner zukünftigen Schwiegermutter aufkommen?
Der Vater meiner Freundin ist vor 7 Jahren gestorben. Die Muttter meiner Freundin (Scheidung einige Jahre vor dem Tod des Vaters) wohnt in dem Haus und sitzt nun auf den Schulden des noch lange nicht abbezahlten Hauses. Hinzu kommt, dass etliche Reperaturen (Heizung defekt etc...) nicht bezahlt werden können. Die Mutter bezieht Hartz 4 und wird die Schulden niemals abbezahlen können. Nun hat sie vor das Haus zwangszuversteigern. Sie meinte zu mir dass ihre Schulden dann zwar ins unermessliche steigen, aber ob sie nun 20.000 oder 200.000€ Schulden hat, macht dann keinen Unterschied mehr, da sie es eh niemals abbezahlen kann.
Da ich vorhabe meine Freundin in absehbarer Zeit zu heiraten, frage ich mich nun, ob meine Freundin, ich oder sogar wir beide irgendwann für die Schulden meiner zukünftigen Schwiegermutter aufkommen müssen?
P.S.: Es gibt noch 5 weitere Geschwister meiner Freundin.
4 Antworten
Hallo,
die Mutter deiner Freundin kann das Haus nicht selbst "zwangsversteigern". So eine Zwangsversteigerung erfolgt durch die Kreditgeber, wenn die Raten nach vielen Mahnungen etc. nicht bezahlt werden. Das aber nur so am Rande. Und ins Unermessliche werden die Schulden dadurch auch nicht steigen, denn dadurch kommt schließlich einiges an Geld zusammen, so dass vom Kredit eher nicht mehr sooo viel übrigbleibt.
Und nein, Schulden muss man nicht von den Eltern übernehmen - so ein Erbe kann man immer ausschlagen. Also keine Sorge. Aber pass auf, dass deine Freundin sich von ihrer Mutter nicht zu irgendeiner Bürgschaft etc. überreden lässt, denn dafür würde sie dann in voller Höhe gradestehen.
Gutes Gelingen
Daniela
Soweit meine Kenntnisse reichen kann sich deine Freundin entscheiden ob sie den "Erfolg" von ihrer Mutter erben will (quasi das Erbe) . Da man das Erbe auch ablehnen kann kriegt man somit zwar nichts aber man bekommt auch keine Schulden.
So wurde mir das zumindest mal gesagt.
Wenn es falsch ist so bitte ich dies zu korrigieren.
Ihr habt mit den Schulden nichts zu tun und es kann Euch nichts passieren.
Ihr dürft nur NIEMALS etwas unterschreiben oder gar bürgen denn Ihr wisst: DEN BÜRGEN MUSS MAN WÜRGEN!!
Nein, musst du nicht. Deine zukünftige Frau und auch die Geschwister können das Erbe ablehnen und müssen dann nicht für die Schulden ihrer Mutter aufkommen!