Muss ich für Schulden meiner zukünftigen Schwiegermutter aufkommen?

4 Antworten

Hallo,

die Mutter deiner Freundin kann das Haus nicht selbst "zwangsversteigern". So eine Zwangsversteigerung erfolgt durch die Kreditgeber, wenn die Raten nach vielen Mahnungen etc. nicht bezahlt werden. Das aber nur so am Rande. Und ins Unermessliche werden die Schulden dadurch auch nicht steigen, denn dadurch kommt schließlich einiges an Geld zusammen, so dass vom Kredit eher nicht mehr sooo viel übrigbleibt.

Und nein, Schulden muss man nicht von den Eltern übernehmen - so ein Erbe kann man immer ausschlagen. Also keine Sorge. Aber pass auf, dass deine Freundin sich von ihrer Mutter nicht zu irgendeiner Bürgschaft etc. überreden lässt, denn dafür würde sie dann in voller Höhe gradestehen.

Gutes Gelingen

Daniela

Soweit meine Kenntnisse reichen kann sich deine Freundin entscheiden ob sie den "Erfolg" von ihrer Mutter erben will (quasi das Erbe) . Da man das Erbe auch ablehnen kann kriegt man somit zwar nichts aber man bekommt auch keine Schulden.

So wurde mir das zumindest mal gesagt.

Wenn es falsch ist so bitte ich dies zu korrigieren.

Ihr habt mit den Schulden nichts zu tun und es kann Euch nichts passieren.

Ihr dürft nur NIEMALS etwas unterschreiben oder gar bürgen denn Ihr wisst: DEN BÜRGEN MUSS MAN WÜRGEN!!

Nein, musst du nicht. Deine zukünftige Frau und auch die Geschwister können das Erbe ablehnen und müssen dann nicht für die Schulden ihrer Mutter aufkommen!