Schulden bei der Krankenkasse (AOK)?
Ich habe folgendes Problem, bin seit ca. einem halben Jahr Arbeitlos und bin nicht gemeldet, da mir das Arbeitsamt bzw. Jobcenter nicht unbedingt weitergeholfen haben geschweige denn keinen Cent gezahlt haben, habe ich mich wieder abgemeldet.
Aufgrund dessen konnte ich bis jetzt, die Beiträge für die Krankenkasse nicht zahlen und die Schulden haben sich gehäuft. Nach mehrmaligen Gesprächen und Einkommenserklärungen haben Sie mir mit einer Lohnpfändung gedroht.
Hute habe ich eine Mail von der Krankenkasse erhalten, welches ich nicht so ganz verstehe, könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Sehr geehrter Herr.... ,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.04.2018.
Unter der Voraussetzung, dass unser Vollziehungsbeamter, Herr.... , bei Ihnen ein Protokoll zu einer fruchtlosen Pfändung aufnehmen kann, werden wir alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen zunächst aussetzen.
Herr....... wird sich zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
....
Wozu ein Termin, wenn es doch ausgesetzt wurde und wir er überhaupt kommen, ich verstehe es nicht.
Anrufen kann ich erst morgen, für die Klugscheißer!
Danke schonmal.
7 Antworten
Wozu ein Termin, wenn es doch ausgesetzt wurde
Die Pfändung wurde doch aber (noch) nicht ausgesetzt. Ob dies getan wird, soll ja eben bei diesem Termin geprüft werden.
Das ist doch nun wirklich nicht so schwer verständlich...
Der Beitragsrückstand wird dir NATÜRLICH nicht erlassen, sondern im Moment ist eine Pfändung fruchtlos. (Es ist also nichts bei dir zu holen).
Bis auf weiteres wirst du also nur in Notfällen behandelt und jeden Monat erhöht sich dein Schuldenberg.
Wenn ein Gerichtsvollzieher bei Dir eine fruchtlose Pfändung macht , dann werden wird die AOK vorläufig auf weitere Maßnahmen verzichten.
Du solltest, falls Du es noch nicht hast, Dein Konto in ein P-Konto umwandeln
Welchen Teil verstehst du denn nicht?
Herr..... kommt zum Gucken, ob du was zum Pfänden hast und wenn nicht, (fruchtlos) DANN wird ausgesetzt.
Erst prüfen - dann entscheiden.
Das steht da.
"Aussetzen" heißt selbstverständlich NICHT erlassen.
Hallo ich habe nur eine Verständisfrage.
Sie schreiben Sie sind arbeitslos und weiter unten schreiben Sie etwas von Lohnpfändung.
Was ist bei Ihnen aktuell der Sachverhalt?
Ich bin seit ca. einem halben Jahr leider ohne Arbeitsverhältnis. In der Zwischenzeit haben sich die Schulden bei der Krankenkasse gehäuft, da ich die nicht zahlen konnte. Nun habe ich ein Schreiben von der AOK erhalten, wo drin steht, dass, wenn ich mich bis zum 13.04. Nicht melde bzw. Die Schulden nicht abbezahle, sie eine Lohnpfändung in betracht ziehen werden. Anschließend habe ich mich gemeldet, dass ich dies leider nicht zahlen kann, sondern erst, wenn ich einen Job habe, darauf hin habe ich wieder ein Schreiben erhalten, wo drin steht, dass, wenn der Vollstreckungsbeamte eine ,,Fruchtlose Pfändung" protokolliert, Sie weitere Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen werden.