Wer haftet für Schulden bei der Krankenkasse?

6 Antworten

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Hallo,

die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wird sich immer gegen die Ehefrau richten. Der Ehemann hat mit der Krankenkasse der ehefrau rechtlich nichts zu tun.

Evtl. erhöht sich die Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes durch die hohen Krankenkassenbeiträge (im Unterhaltsrecht kenne ich mich aber nicht aus).

Die Ehefrau sollte schnellstmöglich mit Unterlagen zur Krankenkasse gehen: Tag des Auszuges (Einwohnermeldeamtsbestätigung, ggf. unterhaltsberechtigte Kinder, Unterhaltszahlungen, sonstige Einnahmen, Höhe des Ehegatteneinkommens). Bei der Ehegatteneinstufung wird höchstens der halbe Höchstbeitrag berechnet. § 240 SGB V -> letzter Absatz

Evtl. kann man die Beitragsberechnung für die Vergangenheit noch ändern, ggf. sind die Widerspruchsfristen entscheidend.

Wenn Kinder vorhanden sind, ist zu prüfen, ob diese kostenlos oder gegen Beitragszahlung zu versichern sind.

Gruß

RHW

RHWWW  10.06.2011, 18:28

Danke für die Kennzeichnung als beste Antwort!

Sie ist Hausfrau, also kein Einkommen. Du schreibst nichts über Trennung, Scheidung etc., also ganz normale Gütergmeinschaft. Wer sollte denn jetzt wohl haften? Aber davon abgesehen - sie hat ja einen Vertrag mit der KK abgeschlossen, in dem sie Angaben über ihren Status machen mußte und in dem auch ein Beitrag festgelegt wurde. Kann die Schilderung nicht so ganz nachvollziehen - dass eine Hausfrau 800 € mtl. zahlen soll, ist doch abenteuerlich.

sammybabyjunior 
Beitragsersteller
 10.06.2011, 00:38

Er hat eine Beamtenversicherung, sie ist freiwillig gesetzlich versichert - der beitrag wird festgelegt nach dem Einkommen ihres Mannes. Die alljährliche Abfrage des Einkommensnachweises hat sie nie beantwortet, so wurde sie von ca. 160,00 Euro Beitrag auf den Höchstbeitrag in Höhe von über 600,00 Euro gesetzt, der Rest sind Säumniszuschläge..... Sie leben seit einem dreiviertel Jahr getrennt, von Scheidung noch keine Rede....

Wenn sie Hausfrau ist, wieso soll sie dann Einkommensnachweise bringen? Und warum ist sie nicht bei ihrem Mann mitversichert? Wenn sie keine Gütertrennung haben, kann ich mir vorstellen, dass der Ehemann haftet. Er ist der Haushaltsvorstand.

Im Rahmen der ehelichen Zugewinngemeinschaft haftet der Eheman für die Schulden seiner Frau mit.

Wie kann man denn sooooo dohl sein? o.O Sowas werde ich nie begreifen. Natürlich muss der Mann dafür nicht haften.Wieso auch.

SatinTaupex3  10.06.2011, 00:13

*hohl.