Erwerbsminderungsrente Ehepartner?
Hallo,
Meine Frau ist körperlich so krank , das ihr geraten würde Erwerbsminderungsrente zu beantragen . Ist diese unabhängig von meinem Einkommen? Oder hat diese Rente eher den Charackter einer Sozialhilfe, wobei dann erstmal ich mit für meine Frau aufkommen müsste ? Ich Frage deshalb weil eine Altersrente ja auch unabhängig vom Partner bezahlt wird....
VielenDank
3 Antworten
HAllo,
soweit sie noch die Wartezeit (rückwirkende Definition) erfüllt und in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge hat, darf jeder Anträge zur Erwerbsminderungsrente stellen.
Diese wird deinem Einkommen nicht angerechnet.
Beste Grüsse
Dickie59
Die EM-rente richtet sich ausschließlich nach den Beitragszeiten des Versicherten.
Nur wenn sie geringer ausfällt als die "Grundsicherung für dauernd Erwerbsgeminderte", käme das Einkommen des Ehepartners in Anrechnung.
Voraussetzung sind mindestens 60 Beitragsmonate und 36 PFLICHTBEITRÄGE innerhalb der letzten 60 Monate.
Wahrscheinlich wird die RV aber eine Reha vorher empfehlen. Erst der Reha-Facharzt spricht dann die Rentenempfehlung aus.
Nein, die Erwerbsminderungsrente ist keine Sozialleistung, die mit dem Einkommen des Ehepartners in Zusammenhang gebracht werden kann. Keine Sorge. Sie ist eine Versicherungsleistung infolge der rentenversicherungsrechtlich zurückgelegten Zeiten.
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind versicherungsrechtlicher und medizinischer Art. Wenn Ihre Frau diese erfüllt, kann sie EM-Rente erhalten.
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