Wenn ein Ehepartner ein Pflegefall wird, muss der andere die gemeinsame Wohnung verkaufen?
Mein Vater ist 85 Jahre alt und muss nun gepflegt werden. Meine Mutter kann dies nicht übernehmen, da sie selbst krank ist. Sie kommt aber selber alleine gut klar. Sie besitzen eine kleine Wohnung, welche sie ihr Leben lang abbezahlt haben um dort wenn sie alt sind leben zu können. Muß meine Mutter die Wohnung verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen um das Pflegeheim zu bezahlen? Sie würde gerne in Ihrem Umfeld wohnen bleiben, weil ihr die Nachbarn auch manchmal helfen und sie dort einfach gut organisiert ist. Wenn sie die Wohnung verkaufen würde würde es vielleicht 2-3 Jahre reichen um das Pflegeheim zu bezahlen. Für mich macht das Alles keinen Sinn. Kennt sich jemand aus? Ich bin für jede Hilfe dankbar.
2 Antworten
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, der sich in allen Paragraphen auskennt - meines Wissens nach kann Deine Mutter die Wohnung dann behalten, wenn es sich einerseits um kein Luxusobjekt handelt (Stichwort Villa) und die Wohnung andererseits von ihrer Größe her in einem angemessenen Verhältnis (für eine Person) steht. Wenn es sich also nicht um ein Luxusobjekt in bester Wohnlage mit 95 m² Wohnfläche handelt, dann sollte sie diese behalten dürfen. Von der Größe her wird hier meines Wissens nach eine maximale Wohnfläche von 55-60 m² für eine Person gerechnet.
ja,wenn eine wohnung oder geld da ist muss das veräussert werden,vielleicht kann ja das sozialamt die kosten vorschiesen und bei Tod der Oma dann das Geld aus dem Haus zurück fordern.kann die oma sich nicht eine pflegekraft nehmen,aus polen oder rumänien,die machen die pflege günstig,sofort einen antrag bei der pflegekaase auf pflegestufe stellen
und wer soll bitte für die kosten aufkommen,du vielleicht,
Niemand muß sich das Haus oder die Wohnung in dem bzw. der man lebt unter dem Hintern wegverkaufen - das ist Unfug! Bei Barvermögen allerdings haben Sie recht. Bis auf einen Grundsicherungseinbehalt, müssen solche Mittel eingesetzt werden.
Muss sie nicht!