Was wird aus dem Nießbrauch, wenn die Person zum Pflegefall wird und in ein Heim geht?
genauer gesagt hat meine oma die erbfolge geregelt. meine mutter bekommt zu lebzeiten den niesbrauch. sie darf machen, was sie will mit der wohnung. darf diese nur nicht im wert verkommen lassen und nicht verkaufen.
im heim wird sie ja entmündigt und bekommt nur ein taschengeld. der wohnungsstand wird aufgelöst und dann wie läuft es weiter?
die wohnung könnte ja vermietet werden und die einnahme an an das sozialamt gehen. es müßte aber ein gewisser rückstand da sein, damit man die wohnung eventuell reparieren und sanieren kann.
oder bekommt meine schwester nun die wohnung geschenkt?
6 Antworten
Da tauchen ja viele Behauptungen auf, die ich erst einmal in Frage stelle: Wieso wird Omma im Heim entmündigt? Entmündigung gibt es gar nicht mehr. Es gibt die Betreuung und die bekommt kein Mensch automatisch, weil er in ein Heim geht. Also bitte eine genaue Erklärung, damit man exakter antworten kann.
Wieso sollte die Schwester die Wohnung zu Lebzeiten der Omma geschenkt bekommen? Nießbrauch endet mit dem Tod und die Omma lebt ja schließlich noch. Wenn Omma im Heim einen Betreuer bekommt, egal, ob gesetzlich oder jemand aus der Familie, dann kann man regeln, dass die Immobilie (die sehr wohl nießbrauchbelastet ist) vermietet wird. Aber der Mietzins gehört dann Omma und die kann entweder mit oder durch den Betreuer verfügen, ob diese Erträge z.B. ihren Heimaufenthalt finanzieren oder - wenn sie geistig noch fit ist - kann sie alles auch selbst verfügen und sich in das Heim einen Anwalt/Notar bestellen.
Eine Person wird nicht automatisch entmündigt, wenn sie in ein Pflegeheim kommt. Das mal grundsätzlich.
Deine Mutter kann vor Eintritt eines Krankheits - und / oder Pflegefalles vorsorgen. Dazu gibt es online einige Informationen. Von den Vorlagen ist grundsätzlich abzuraten.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Jeder Mensch in diesem Staat ist sehr gut beraten, sich diese Informationen so früh als möglich durchzuarbeiten, genau zu überlegen und jeweils mindestens zwei Personen des Vertrauens auszuwählen, die jeweils an zuständige Personen genannt werden.
Jede einzelne Vorsorge-Verfügung sollte genau durchdacht werden. Bezogen auf Erkrankung reichen irgendwelche Plattitüden nicht aus. Und auch bezogen auf gesetzliche Betreuung sollte so detailliert als möglich vorgesorgt werden.
Sind die Willenserklärungen mal ausformuliert macht es immer Sinn sich mit einem darauf spezialisierten Anwalt noch mal abzusprechen bevor sie alle bei einem Notar hinterlegt werden. Bei einem Notar deshalb, weil der dann in die bundesweite Datei einträgt und damit ist es allgemein verpflichtend. Es kann sich z.B. im Falle eines Unfalls kein Krankenhaus darauf heraus reden, keine Ahnung gehabt zu haben und schon gar nicht ein Betreuungsgericht.
Wenn Du alleiniges Kind Deiner Mutter bist wird es ja kaum zu Streitereien unter Geschwistern kommen. Sollten noch Geschwister da sein sollte vorher offen diskutiert und im Bedarfsfall vertraglich ausgemacht werden, ob und wie hoch eine Vergütung ausfallen mag, wenn sich gekümmert wird.
Nun zu Deiner Frage wegen Nießbrauch:
Selbstverständlich sollte eine Rücklage für notwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten unangetastet bleiben. Und selbstverständlich soll nach einem Umzug in ein Pflegeheim der Nießbrauch vermietet werden um mit den Mieteinnahmen Kosten decken zu können. Die Sozialkasse wird es eh verlangen. Und sie wird einen ortsüblichen Mietpreis ansetzen. Sie spielt also nicht mit, wenn da Verwandtschaft weit unter ortsüblicher Durchschnittsmiete wohnen soll nach Auszug Deiner Mutter.
Bitte belese Dich auch ausführlich zu Elternunterhalt.
Wenn die Mutter den Nießbrauch hat und Eigentümer des Hauses ist bereits die Schwester? Der Nießbrauch endet erst mit dem Tod des Nießbrauchers. Wie steht hier die Schenkung für die Schwester im Zusammenhang?
Die Mutter wird im Heim nicht entmündigt, sondern sie erhält höchstens einen gerichtlich bestellten Betreuer . Dieser ist dann auch für die Vermögensvorsorge der Mutter zuständig, hierzu wird auch die Vermietung des Nießbrauches zählen. Die eingehende Miete ist für die Mutter zu verwenden. Genügen die Einnahmen nicht und das Sozialamt bezahlt noch, wage ich zu bezweifeln, dass die Mutter hier noch weiterhin für die Werterhaltung des Hauses zuständig ist. Da die Leistung des Sozialamtes vererbbare Schulden werden, macht die Logik für unterhaltspflichtige Kinder in meinen Augen keinen Sinn.
im heim wird sie ja entmündigt und bekommt nur ein taschengeld.
Es wird kein Erwachsener Mensch entmündigt, auch nicht, wenn die Person im Heim lebst. Das ist kompletter Unsinn!!
es kann höchstens sein, daß sie einen gesetzlichen Betreuer bekommt.
Und ja, Taschengeld ist richtig.
Für alles andere solltet ihr euch von einem Anwalt beraten lassen.
Wie kommst du darauf, daß man in einem Heim entmündigt wird?
Da müssen schon triftige Gründe vorliegen bis es so weit kommt.