Führt ein Pflegefall automatisch zur Anwendung der Steuerklasse I?

3 Antworten

Auch wenn ein Ehepartner in ein Pflegeheim muss, gilt die Ehe weiter. Natürlich behält der andere die Steuerklasse III. Warum auch nicht?

Natürlich bleibt die Steuerklasse 3 erhalten. Dauernd getrennt im steuerlichen heißt, dass die Lebensgemeinschaft an sich aufgegeben wurde.

Die Ehepartnerin ist halt nur so krank und kann zu Hause nicht gut genug gepflegt werden.

Wenn Du natürlich im ganzen Jahr übertrieben 1x vorbeikommst, ob sie noch lebt... das wäre dann nicht mehr als zusammenleben zu sehen (extra überspitzt zu sehen)

Ich denke dass es wohl kaum sinnig sein kann, zu fordern, dass der Ehemann auch noch ins Pflegeheim einzieht und auch ein horrend teuren Obulus abliefert.

Ich denke mit ein bißchen Hirn wird auch der gute Mann/o gute Frau vom Einwohnermeldeamt das verstehen....

es sind 3 voraussetzungen du brauchst noch eine unbeschränkte steuerpflicht beider ehepartner.

und du darfst nicht dauernd getrennt leben. und darunter würde ich nur sehen wenn du die absicht hast nicht mehr zusammen leben zu wollen, also nicht die zwangsweise erstandene unterschiedliche unterbringung, deine ehe wird ja steuerlich auch anerkannt wenn du in hamburg arbeitst und deine frau in berlin lebt. von daher würde ich stark davon ausgehen das du weiterhin steuerklasse 3 behalten kannst.