Führt ein Pflegefall automatisch zur Anwendung der Steuerklasse I?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Steuerklassenwahlrecht.
Allgemein gilt, dass die Steuerklasse III nur dann gewählt werden kann, wenn 2 Voraussetzungen vorliegen: a) eine gültige Ehe b) ein gemeinsamer Haushalt (d.h. ein gemeinsamer Erster.Wohnsitz).
Wen nun ein mittelloser Ehepartner (ohne eigene Einkünfte) wegen eines Schlaganfalles als hilflose Person wegen dauernder Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III+) in ein Pflegeheim eingewiesen wird, hat er dann fortan den neuen Hauptwohnsitz im Pflegeheim. Fällt hierdurch die Bedingung „gemeinsamer Haushalt“ weg?
Bedeutet dies, dass das Ehepaar automatisch die Steuerklasse III nicht mehr wählen kann und fortan beide Ehepartner steuerliche als Getrenntlebende anzusehen sind und jeweils einzeln der Steuerklasse I zugewiesen werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Ratgeber27
3 Antworten
Auch wenn ein Ehepartner in ein Pflegeheim muss, gilt die Ehe weiter. Natürlich behält der andere die Steuerklasse III. Warum auch nicht?
Natürlich bleibt die Steuerklasse 3 erhalten. Dauernd getrennt im steuerlichen heißt, dass die Lebensgemeinschaft an sich aufgegeben wurde.
Die Ehepartnerin ist halt nur so krank und kann zu Hause nicht gut genug gepflegt werden.
Wenn Du natürlich im ganzen Jahr übertrieben 1x vorbeikommst, ob sie noch lebt... das wäre dann nicht mehr als zusammenleben zu sehen (extra überspitzt zu sehen)
Ich denke dass es wohl kaum sinnig sein kann, zu fordern, dass der Ehemann auch noch ins Pflegeheim einzieht und auch ein horrend teuren Obulus abliefert.
Ich denke mit ein bißchen Hirn wird auch der gute Mann/o gute Frau vom Einwohnermeldeamt das verstehen....
es sind 3 voraussetzungen du brauchst noch eine unbeschränkte steuerpflicht beider ehepartner.
und du darfst nicht dauernd getrennt leben. und darunter würde ich nur sehen wenn du die absicht hast nicht mehr zusammen leben zu wollen, also nicht die zwangsweise erstandene unterschiedliche unterbringung, deine ehe wird ja steuerlich auch anerkannt wenn du in hamburg arbeitst und deine frau in berlin lebt. von daher würde ich stark davon ausgehen das du weiterhin steuerklasse 3 behalten kannst.