Drogentest bei der Einstellungsuntersuchung abgelehnt?
Hallo,
Ich bin 17 Jahre alt und möchte meine Ausbildung zum Industriekaufmann am 01.08.2018 anfangen. Heute war ich beim Betriebsarzt zur Einstellungsuntersuchung. Da ich vor 1,5 in Wochen in Amsterdam war, habe ich den Drogentest abgelehnt. Der Arzt sagte ich soll den Test in 6 Wochen machen und schrieb auf die Amnese das ich nicht für Ausdauernde Tätigkeiten geeignet sei. Meine Frage ist nun ob mein Arbeitgeber mich jetzt in der Probezeit kündigt bevor ich den Test in 6 Wochen antreten werde ( Ergebnis wird negativ ausfallen). Der Arbeitsvertrag ist von beiden Seiten unterschrieben. Der Arzt meinte aber das mein Arbeitgeber nicht von der Ursache mitbekommt warum ich nicht für Ausdauernde Tätigkeiten geeignet sei.
5 Antworten
Das ist ein amerikanisches Modell was sich deine Firma hier leistet und sehr untypisch in Deutschland.
Wenn ein Verdacht besteht auf Drogen und/ oder Alkoholmissbrauch, so kann dich der Arbeitgeber zu einem zugelassen Amtsarzt schicken der dich entsprechend untersucht.
Betriebsärzte können mit dem Arbeitgeber und ggf. dem Betriebsrat, dich aus deiner Arbeitsumgebung gesondert herausholen und adhoc auf extremen Verdacht ein solchen Drogentest durchführen solange du auch hier mitmachst.
Wie die allgemeine Rechtsgrundlage ist, entzieht sich meiner Kenntnis - halte es jedoch trotzdem für fragwürdig...
Kritik an deiner Person:
In der Arbeitswelt ist ein Konsum von Drogen und/ oder ein Exzess von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln zu einem unnötig und vor allem fahrlässig sowie fragwürdig deiner Einstellung gegenüber der Gesellschaft und Sache im Allgemeinen, so meiner ganz persönlichen Meinung!
"In der Arbeitswelt ist ein Konsum von Drogen und/ oder ein Exzess von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln zu einem unnötig und vor allem fahrlässig sowie fragwürdig deiner Einstellung gegenüber der Gesellschaft und Sache im Allgemeinen, so meiner ganz persönlichen Meinung!" - hää? Ich meine dass man nicht berauscht auf Arbeit geht, ist ja wohl klar. Aber was ich in meiner Freizeit mache... Wenn nun jeder Deutsche Bauarbeiter, wo nun verdacht auf latenten Alkoholismus besteht, da er sich Regelmäßig seine 5 Bier nach Feierabend reinlässt gekündigt werden würde, würde es wohl in Deutschland bald keine Baustellen mehr geben... :-D
Das Problem bei Drogentests ist halt, dass der Arzt z.T. auch sehen kann, was der Patient in seiner Freizeit macht und das geht weder ihn noch den Chef etwas an - meiner Meinung nach... ;)
„In der Arbeitswelt ist ein Konsum von Drogen und/ oder ein Exzess von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln zu einem unnötig und vor allem fahrlässig sowie fragwürdig deiner Einstellung gegenüber der Gesellschaft und Sache im Allgemeinen, so meiner ganz persönlichen Meinung!“
In der Arbeit wird häufig koks und Meth konsumiert, das zudem die Leistung steigert, aber gut. Ich finde man darf selbst entscheiden was man konsumiert, sofern man keine Substanzen die einen schwer kontrollierbaren Rausch verursachen (Alkohol, ectasy, lsd sowas halt) auf der Arbeit konsumiert. Opiate/benzos und koks/Meth senken ja nicht die Leistungsfähigkeit, aber beim Autofahren sollte man immer nüchtern sein sofern man nicht körperlich abhängig von Opiaten/benzos ist, denn bei körperlicher Abhängigkeit ist man nach dem Konsum nicht mehr berauscht.
Angeblich bekomme ich ja in 6 Wochen einen neuen Termin, da wird der Test dann sehr wahrscheinlich negativ ausfallen. Meine Angst besteht daraus durch die Amnese (bei der nicht hervorgeht, dass ich gekifft habe) eine Kündigung zu bekommen.
Das kann ich dir leider beim besten Willen nicht beantworten. Persönlich (subjektiv) denke, ich dass es zu keiner Kündigung kommen wird.
Solange du deine Aufgaben wie vorgesehen erledigst und sonst nicht negativ auffällst, entspricht das deine tatsächliche Leistung und nicht aufgrund einer Amnese vom Betriebsarzt ausgestellt.
Also glauben Sie ich habe eine Chance auf nicht Kündigung?
Die Frage ist doch, ob für die Ausbildung ausdauernde Tätigkeiten notwendig sind?
Wenn dem so ist, dann ist es keine Ermessensfrage des Unternehmens, ob es kündigt, sondern der Ausbildungsbetrieb darf dich überhaupt nicht beschäftigen.
Ansonsten finde ich es schon ungewöhnlich, dass bei der medizinischen Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn überhaupt ein Drogentest gemacht wird.
Ich arbeite nun selbst schon eine Weile als Ausbilder und habe so etwas noch hie gehört.
Wenn du dich gut anstellst denke ich wird er dich nicht kündigen. Wenn nun aber der Drogentest Positiv ausfällt ist es eigentlich schon sicher was passiert.
Aber in den ersten 4 Monaten (Standartmäßig, kann nach Vertrag geändert werden) kann er dich ohne Grundangabe wieder entlassen.
In der Probezeit reicht weniger aus um gekündigt zu werden.
Am Ende wäre ich an seiner Stelle froh, wenn das Arbeitsverhältnis doch nicht zu Stande kommt. Ein Drogentest bei einem Industriekaufmann?? Bei nem Herzchirurgen könnte ich es nachvollziehen - und selbst die kiffen hin und wieder... :)
Ärzte konsumieren eher Opiate, da sie einfach sehr leicht drankommen.
Gibt viele Firmen, die den Test machen lassen.
Warum sollte man Konsumenten einstellen, wenns auch gleichgute cleane Bewerber gibt.
"Gibt viele Firmen, die den Test machen lassen."
Obwohl es sich bei gesundheitlichen Daten um besonders schützenswürdige Daten handelt, welche nicht mal mit einer Einwilligung des Betroffenen erhoben werden dürfen.
"Warum sollte man Konsumenten einstellen, wenns auch gleichgute cleane Bewerber gibt."
Weil man vielleicht kein grenzdebiler Vollpfosten ist, der meint sich in Privatangelegenheiten des Mitarbeiters einzumischen?
Gibt viele Firmen, die den Test machen lassen.
Nein, das dürfte eher eine Minderheit sein, da dies unrechtmäßig ist. Der Azubi könnte diesen Test verweigern.
Bei der medizinischen Erstuntersuchung dürfen nur allgemeine Dinge, wie Blutdruck, Lungenvolumen, Allergien, Vorerkrankungen, Hör- und Sehvermögen untersucht werden.
Es geht hierbei darum, ob der minderjährige Azubi körperlich/gesundheitlich geeignet ist, die Ausbildung zu absolvieren und nicht darum, anhand von Drogentests geeignete Azubis herauszufiltern.
Drogentests sind ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Unabhängig davon bekommt der Betrieb nach Abschluss der Untersuchung auch kein detailliertes Krankheitsbild (Verschwiegenheitsverpflichtung) sondern einfach nur die Info: "Der Auszubildende ist uneingeschränkt geeignet".
Nicht, wenn der Bewerber/Azubi eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben hat/ dazu aufgefordert wurde
Ich arbeite nun schon seit sehr vielen Jahren als Ausbilder in verschiedensten Unternehmen, habe aber noch erlebt, dass ein Azubi eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben musste.
Apropos "auffordern": Hier bin ich wieder bei dem Thema Persönlichkeitsrechte. Kein Unternehmen dieser Welt hat das Recht so etwas zu fordern. Die einzige Institution, die die ärztliche Schweigepflichtentbindung fordern darf, ist ein Gericht, bzw. hiernach die Staatsanwaltschaft.
Wenn das ein Betrieb fordert, würde ich mich mit einem feuchten Händedruck verabschieden und ein Rudel Anwälte in die Spur schicken. Da bekommt das Unternehmen richtig Probleme.
Um das abschließend zu klären: Was der Angestellte/Azubi in seiner Freizeit tut, geht den Arbeitgeber einen "Feuchten" an, solange er seine Arbeitsleistung erbringt.
Allein die Tatsache, dass er einmal gekifft hat, ist kein Grund, einen Ausbildungsvertrag zu verweigern.
"Warum sollte man Konsumenten einstellen, wenns auch gleichgute cleane Bewerber gibt." - naja können die gerne machen. Wenn sie denken, sie fischen auf diese Weise die besten Kandidaten ab - ok. Ich bin da jedenfalls raus! ;) Und wieviele Arbeitnehmer saufen sich jedes Wocheende ins Koma (kenn da genug mit Doktortitel die an krassen Projekten arbeiten (nein nicht BRB oder Stuttgart 21)). Und Alk sehen die beim Test halt nur 3 Tage lang (außer die Leber ist komplett kaputt - aber dann weiß auch niemand sicher, obs vom Alk kommt). Der Joint aus dem Hollandurlaub dagegen, ist 3 Wochen Später noch nachweisbar.
Ich hätte den Drogentest einfach machen lassen und die entscheiden, ob die mich wegen ein paar Cannabisprodukte von vor 2 Wochen wirklich abweisen wollen und wenn, ja dann hätte es wohl so sein sollen.
Etwas anderes ist, wenn die Abbauprodukte in einer solchen Konzentration vorhanden sind, dass ein Dauerkonsum angezeigt wird - aber selbst solche Menschen sind z.T. nur undiagnostizierte ADHS'ler, die sich damit selbst medikamentieren (als Alternative zu Ritalin) und dadurch ruhiger und konzentrierter sind und mit beiden Beinen im Leben stehen und es ein Verlust wäre, wenn der AG sie abweist deswegen.
Aber das ist doch allgemein so im Vorstellungsgespräch. Wie oft werden da wohl auch mal sehr kompetente Bewerber abgelehnt und dafür ein Vollpfosten eingestellt, der sich einfach besser verkaufen kann. Zumindest hin und wieder schon. Aber ist doch alles kein Ding (zumindest für den AN im Moment). Der Arbeitsmarkt ist gut gefüllt mit Stellen - also ab zur nächsten wo der AG sich freut, dass sich jemand bewirbt... :)
Ich kenne jemanden der mal Selbstmedikation mit Ritalin betrieben aber auf Meth umgestiegen (10mg oral täglich und viele Vitamine etc.) ist der ist der Meinung das Meth in microdose super funktioniert. Falls hier einer rumheult das sein Körper noch zur Leiche werden wird,früher wurden viele Patienten mit 10mg oral Meth versorgt und die würden auch nicht zu Leichen.
Das nennt man mal Intoleranz aber gut. 90% der Bevölkerung konsumiert Alkohol also müsste man diese Konsumenten auch rausschmeißen - oder etwa nicht ?
ich meine wenn man jetzt zum Beispiel körperlich auf heroin ist und das herojn vor der Arbeit nimmt damit die entzugsentscheidungen weg nicht - nen Rausch kann Man bei körperlicher Arbeit ausschließen, dann ist doch sein gutes sofern er nicht anfängt zu dealen auf der Arbeit und sofern er seine Arbeit gut macht.
Nun, das wird darauf ankommen, wie er zum Drogenkonsum steht. Durch den abgelehnten Test weiß er ja jetzt auch Bescheid.
Der Arzt berichtet dem Arbeitgeber aber nicht warum ich Ausdauernde Tätigkeiten nicht ausführen kann. Könnte ja auch andere Gründe haben.
Vom ersten bis zum vierten Absatz, denke ich persönlich eher nicht. Ein solches Vorhaben müsste Adhoc passieren oder angekündigt durch ein Amtsarzt aber nicht von einem Betriebsarzt - alles andere wäre Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.