Degradierung im Job einfach so möglich?
Ich arbeite seit 7 Jahren im gleichen Unternehmen in der gleichen Abteilung. Die letzten 1.5 davon als Gruppenleiter. Vorher war ich Sachbearbeiter. Jetzt möchte mein Vorgesetzter mich wieder zum Sachbearbeiter herunterstufen und jemand anderes dafür als Gruppenleiter befördern. Die Gründe hat er mir zwar genannt. Ich hatte aber nicht die Gelegenheit der Verbesserung und wurde sozusagen heute vor vollendete Tatsachen gestellt. Geht das einfach so? Was ist wenn ich das nicht möchte? Zum April soll das geschehen. Muss ich das akzeptieren? Hätte ich gewusst dass sowas kommt hätte ich mir nämlich noch schnell was anderes gesucht. So zerschiesst das jetzt ganz schön meinen Lebenslauf. Jeder neue Arbeitgeber wird mich doch darauf ansprechen wenn er das sieht im Zeugbis.
7 Antworten
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du Gruppenleiter bist, dann ist das so und der AG kann Dir nicht einfach einen anderen Job "aufs Auge drücken".
Du musst vertragsgemäß Deine Arbeit als Gruppenleiter ausüben, der AG hat Dich als Gruppenleiter zu beschäftigen.
Will er das nicht mehr, muss der Arbeitsvertrag geändert/angepasst werden. Das geht aber nur mit Deinem Einverständnis.
Möchte der AG Dich gegen Deinen Willen nicht mehr als Gruppenleiter einsetzen, muss er Dir eine Änderungskündigung geben.
Nimmst Du diese nicht an, wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung.
Nimmst Du sie unter Vorbehalt an, hast Du auf alle Fälle einen Arbeitsplatz, wenn auch evtl. den als Sachbearbeiter.
In beiden Fällen musst Du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Im ersten Fall wird geprüft, ob die "Beendigungskündigung" rechtens ist und Du bekommst Deinen Job als Gruppenleiter zurück oder Du hast keinen Job mehr.
Im zweiten Fall arbeitest Du "unter Vorbehalt" zu den neuen Konditionen und lässt die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung beim Arbeitsgericht prüfen.
Ist die Änderungskündigung rechtens, hast Du auf alle Fälle noch den Job als Sachbearbeiter, ist sie nicht rechtens, bekommst Du den Job als Gruppenleiter zurück.
Achtung! Auch bei einer Änderungskündigung muss der AG die "normalen", also arbeitsvertraglich/tarifvertraglich, bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.
Bei sieben Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Frist nach § 622 Abs. 2 BGB zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Man kann einen AN also nicht "von jetzt auf gleich" woanders einsetzen.
Nun, sie dürfen deine Verträge nicht ändern, du wirst also dasselbe Gehalt beziehen. Aber sie dürfen die Posten wieder aberkennen.
Das ist ganz Einfach, du musst es akzeptieren oder kündigen. Du kannst auch klagen, aber das wird deine Situation nicht verbessern, im Gegenteil, du wirst Auswirkungen spüren die dich veranlassen werden selber zu kündigen. Alles Andere ist graue Theorie.
Wurde Dein Arbeitsvertrag vor 1,5 Jahren "angepasst" - sprich geänderte Stellenbeschreibung - oder wurde lediglich das Gehalt angehoben?
Na dann können sie Dich zwar zukünftig wieder Sachbarbeitertätigkeiten ausführen lassen, allerdings das Gehalt können sie nicht zurückstufen.
Und ich vermute auch dass es eine (sinngemäße ) Formulierung im Vertrag gibt, dass man die mit anderen ( zumutbaren ) Aufgaben betrauen darf.
Gehalt wird auch nicht zurückgestuft sondern bleibt. Mir geht's dabei mehr um die Vita
Kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht
Und ob er in der zeit mal geändert wurde
Ist das nicht beschrieben kann er das schon tun
Ich habe einen ganz neuen Vertrag bekommen in dem auch Gruppenleiter drinsteht