1 Woche arbeiten bekommt das das Arbeitsamt mit? Sperre?
Meine Schwester ist seit gut 3 Monaten Arbeitslos und bekommt daher Arbeitslosengeld. Sie ist die ganze Zeit am suchen uns so kam es das sie nach einem Probe Tag ein Vertrag unterschrieben hat und nun dort 5 Tag in gearbeitet hat. Aber nachdem man ihr am Probe Tag ganz falsche vorraussetzungen vorspielte (z. B arbeites Zeit 4 Std. täglich und nun kommt sie nicht unter 6std raus! Und es hieß 5 Tage Woche aber in der ersten Woche ist sie 6 Tage eingetragen)
Nun möchte Sie fort nicht weiter arbeiten und sie hat noch nicht dem Arbeitsamt Bescheid gegeben. Bekommt das Arbeitsamtdas mit? Wenn ja wie bekommen Sie das mit?
Gibt es jetzt eine Möglichkeit das sie nicht vom Arbeitsamt gesperrt wird? Wäre sie dann trotzdem noch Krankenversichert? Und falls sie nicht gesperrt wird, wird das verdiente Geld komplett angerechnet was sie in den Tagen verdient hat (8,50€ die std)
8 Antworten
Bekommt das Arbeitsamtdas mit? Wenn ja wie bekommen Sie das mit?
zum Beispiel über die Krankenkasse. Wenn der Arbeitgeber sie zur Sozialversicherung angemeldet hat & Beiträge für die Zeit zahlt, aber auch gleichzeitig Beiträge durch die Arbeitsagentur kommen, bekommt die Arbeitsagentur eine Meldung über die doppelte Zahlung.
wird das verdiente Geld komplett angerechnet
das Geld wird nicht angerechnet, aber das Alg1 wird gestrichen für diese Zeit, denn sie war ja nicht mehr arbeitslos.
Ab der Arbeitsaufnahme steht ihr kein Alg1 mehr zu. Sie müsste sich neu arbeitlos melden & je nachdem wird dann auch eine Sperrzeit geprüft.
Wenn sie den Sachverhalt nun nicht mit der Arbeitsagentur klärt & Bescheid gibt und in 1 - 2 Monaten kommt das dann raus, was sehr wahrscheinlich ist, muss sie nicht nur das ganze Alg1 für die komplette Zeit zurückzahlen (nicht nur für die Zeit, wo sie gearbeitet hat, sondern auch für die Zeit danach), sondern kann sich auch auf eine Anzeige gefasst machen.
Das gibt mit Sicherheit Probleme !
Erstens hätte sie die Probearbeit schon vor Beginn der Agentur für Arbeit mitteilen müssen,diese hätte dann zustimmen müssen und zweitens wäre sie selbst bei einer Arbeitszeit von 4 Stunden ( 5 Tage Woche ) nicht mehr arbeitslos.
Denn sobald man im ALG - 1 Bezug 15 Stunden pro Woche arbeitet,steht man dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung.
Wenn sie jetzt auch noch etwas unterschrieben hat und dabei sollte es sich um einen Arbeitsvertrag handeln,dann hat sie ganz schlechte Karten,denn dann käme noch eine Rückzahlung ihres ALG - 1 auf sie zu,weil sie ja dann nicht mehr arbeitslos gewesen ist.
Kündigt sie dann ohne wichtigen Grund,dann bekommt sie meines Wissens beim ersten und zweiten Vergehen eine Sperre von 3 Wochen,weil sie dann eine zumutbare Beschäftigung nicht angenommen bzw.fortgeführt hat,dass würde auch auf eine zumutbare Maßnahme zutreffen,die sie ablehnt oder ein Beschäftigungsangebot von der Agentur für Arbeit.
Ob sie das im Endeffekt mitbekommen oder nicht,hängt vom AG - ab,wenn dieser sie schon angemeldet hat,dann kommt es irgendwann heraus,deshalb sollte sie das ganze so schnell es geht selber melden,Ärger bekommt sie so oder so,aber dann wird es nicht ganz so wild.
Frage: Nun möchte Sie fort nicht weiter arbeiten und sie hat noch nicht dem Arbeitsamt Bescheid gegeben. Bekommt das Arbeitsamt das mit? Wenn ja wie bekommen Sie das mit?
Antwort: Das bekommt die Agentur für Arbeit mit .... es gibt einen sogenannten Datenabgleich, um Leistungsbetrüger aufzuspüren ... und wer Voll- oder Teilzeit (mehr als 15 Stunden in der Woche) arbeitet ist eben nicht mehr arbeitslos .. das heißt das Geld für die Zeit in der sie gearbeitet hat wird zurückgefordert und wahrscheinlich auch noch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs durch Unterlassen (Unterlassen Mitteilung der Arbeitsaufnahme, obwohl dazu eine Rechtspflicht besteht) erstattet ... Daneben gibt es wenn sie die Arbeit ohne wichtigen Grund aufgibt eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ....
Es ist dringend, dass sie der Arbeitagentur die Arbeitsaufnahme meldet.
Was die Arbeit angeht.
An der Stelle deiner Schwester würde ich nochmal mit dem Arbeitgeber reden und auf die Probleme hinweisen.
Wenn es hilft ist es ja gut.
Wenn nicht und sie kann die Arbeit so nicht machen würde ich nicht selber kündigen, da sonst eine dreimonatige Sperrzeit droht..
Sondern den Arbeitgeber zur Kündigung bewegen.
Das geht indem man langsamer arbeitet.
Oder sich mit einem Attest vom Arzt krankmeldet.
Also grundsätzlich bekommt man eine Sperre von 3 Monaten, wenn man selbst kündigt Wenn der Arbeitgeber einen jedoch feuert dann nicht Ich weiß jetzt nicht genau was deine frage ist, ob sie das überhaupt rausbekommen, dass sie dort gearbeitet hat, auch wenn sie gekündigt worden ist? Aufjedenfall sollte man dies denen sagen, also dass man gearbeitet hat Sonst hat man auch gleich ne sperre