ausbildung abgebrochen, trotzdem lohnauszahlung?

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Da ein Arbeitsvertrag besteht, welcher am 1.8. beginnt und du diese Ausbildung angetreten hast steht dir selbstverständlich das Gehalt für die bereits gearbeiteten Tage zu. Da du eine Kündigungsfrist von 14 Tagen hast (Probezeit), wird dir das Ausbildungsgehalt bis zum letzten Tag der Kündigungsfirst gezahlt. Darüber hinaus hast du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Falls du krank geschrieben bist, steht dir Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu! ...

Wichtig: Du musst ordentlich Kündigung. Oder eine Aufhebungsvertrag vereinbaren...

Denke du bekommst kein Geld, da nichtmal die Hälfte des Monats vorbei ist.

deFleescha  10.08.2011, 18:55

Aber selbstverständlich gibt's Lohn für die geleisteten Arbeitstage.

In deinem Ausbildungsvertrag steht bestimmt eindeutig, was bei Abbruch der Ausbildungszeit geschieht. In der Probezeit , meistens 3 Monate, besteht beidseitige Kündigungsmöglichkeit ohne Begründung. Da kann von beiden Seiten abgebrochen werden. Natürlich muss die bereits abgeleistete Arbeitszeit + Pflichturlaubsanteil abgerechnet werden. Im Zweifelsfalle wendeDich an die zuständige Zahnärztekammer, die auch Dich schützt.- Aber bitte nicht vergessen:schriftliche Kündigung, die auch zeitlich sichert, wann Du gekündigt hast

Hallo,

für die geleistete Arbeit erhält man anteilig die vereinbarte Ausbildungsvergütung.

Sonst gilt , was vereinbart wurde. Kündigungsfristen? Oder einvernehmlicher Aufhebungsvertrag?

Bei Problemen mit dem Arbeitgeber kann die Zahnärztekammer helfen.

Vielleicht interessant für Alternativen:

http://www.aubi-plus.de/lastminute/

Ein Termin bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur kann sehr hilfreich sein.

Gruß

RHW

Mit sicherheit wird dir nichts bezahlt was du auch nicht erbracht hast. Da muss der Chef schon extrem nett drauf sein ^^

Du bezahlst im Supermarkt ja auch nicht den vollen Preis für die hälfte der Wahre.

deFleescha  10.08.2011, 18:47

Da die Ausbildung angetreten wurde muss für die gearbeiteten Tage auch Lohn gezahlt werden.

ToxicAngel21  10.08.2011, 18:57
@deFleescha

ja... "für die gearbeiteten Tage" aber nicht für Leistung die nicht erbracht wurde.. und das hat sie den rest des Monats nicht.

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deFleescha  10.08.2011, 19:07
@ToxicAngel21

Jut, Antwort war ein bisschen grob formuliert. Zwischen den Zeilen, nachvollziehbar. und verständlich...

Tja, wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil... ;o) ...

Wobei man nichts desto trotz den Krankheitsfall (Lohnfortzahlung) nicht vergessen darf, da hier ja keine Arbeit geleistet wird, aber dennoch bezahlt werden muss! ...

ToxicAngel21  10.08.2011, 19:15
@deFleescha

Wobei man nichts desto trotz den Krankheitsfall (Lohnfortzahlung) nicht vergessen darf, da hier ja keine Arbeit geleistet wird, aber dennoch bezahlt werden muss! ...

Hmm, das hängt ja davon ab warum sie gegangen ist. Wenn sie Dauerkrank in der Probezeit war und vll fristlos gekündigt wurde weiss ich nicht wie es in der Ausbildung mit einer Lohnvortzahlung aussieht. Oder sie hatte keine Krankmeldung vorliegen? Dazu müsste man die ganze Geschichte kennen und bei Azubis erlebt man die tollsten Dinger :)