Arbeit auf Abruf, jederzeit.
Meine Freundin arbeitet für ein Zeitarbeits Unternehmen. Im Vertrag ist nichts geregelt bzw: genau definiert wie es sich zu verhalten hat. Nun gab es ein Mitarbeiterschreiben, wo drin steht " In Einsatzfreien Zeiten müssen sie jederzeit auch mit einem kurzfristigen Einsatz rechnen" Das ist die einzigste definition. Sie arbeitet im 3 Schichtbetrieb Früh-Spät-Nacht. Nun wurde vor ein Paar Tagen angerufen um 14:10 ( keine ausrede hatten Funkloch ) sie solle noch zur Spätschicht kommen. Da sie an dem besagten Tag nun nicht ans Telefon gegangen ist, gab es eine Abmahnung, weil sie mit diesem Verhalten gegen ihre Pflichten im Arbeitsvertrag verstößt. Rein Prinziepiell weil nichts definiert ist, ist sie mit dieser aussage 24 std am Tag egal ob vor der Schicht oder wenn sie schon begonnen hat, immer auf Abruf?! Wo greift da unser Recht? Habe von einer 4 Tage Regelung gelesen. Wenn das neben der Normalen Arbeit mal passiert, geht man auch hin. Sie war immer da, ist zuverlässig, Pünktlich etc. Normal halt. Die schießen gleich mit Kanonen auf Spatzen, sie hat ab März Neue Arbeit und neuen Arbeitgeber. Wir sind trotzdem bereit Zeit und Energie aufzuwenden um solchen Firmen ebenfalls ein vorm Bug zu schießen. Die meißten würden mit neuer Arbeit das Thema abschließen, wollen nicht kleinlich wirken aber gegen sowas muss mehr getan werden. Auch wenn sie es aus der Not ( sonst Arbeitslos ohne Geld) unterschrieben hat, es ist nun mal so, trotzdem muss es doch irgendwo grenzen geben?!
5 Antworten
Was Du suchst, ist im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt:
Abs. 2: Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
Abs. 3: Durch Tarifvertrag kann auch zuungunstendes AN abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene AG und AN die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.
Im Arbeitsrechtkommmentar von Prof.Dr. Peter Wedde steht dazu noch: "Die Anwendung des § 12 auf Vollzeitarbeitsverhältnissse ist umstritten. Teilweise wird die Ansicht vertreten, § 12 sei insgesamt auch auf Vollzeitarbeitsverhältnisse anwendbar. Eine andere Ansicht wendet nur Abs. 2 entsprechend auf Vollzeitarbeitsverhältnisse an. Die Interessenlage der Parteien und die Schutzbedürftigkeit der AN sind bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten vergleichbar.
In meinen Augen und nach meinem Rechtsempfinden ist das nicht rechtens - alle AN von jetzt auf gleich zur Arbeit rufen zu können bzw. sie zu verpflichten, diesem Ruf nachzukommen und ansonsten eine Abmahnung zu kassieren oder mehr. Deine Freundin sollte dagegen klagen.
ja ich denke das ist im Pflegedienst - da ist das so üblich - immer und immer wieder einspringen -
du hast chancen gegen diese Abmahnung anzugehen. keiner kann erwarten dass jeder und immer wieder bereit ist - viele lügen und sagen sie sind in Hamurg also 200 km vom Arbetisort entfert.. dass man einspringen muss - okay - aber nicht immer und zu jeder Zeit. ein AG der das nicht einsieht steht dann irgendwann ALLEINE PS ES SEI DENN DIE SCHLEIMER TUN DAS HEXLE2 - HAT DAS SCHON GUT BEANTWORTET - ABER WER HAT DEN MUT DAGEGEN VOR GERICHT ZU ZIEHEN ?
Das ist nicht zulässig was da getrieben wird.
... das ist die derzeitige Form der Sklaverei !!! .. Heute heißt das ... " Zeitarbeit " ... was willst du dagegen machen ? .. sie hat doch einen Arbeitsvertrag unterschrieben .. wenn ihr die Leih-Firma keinen Arbeitgeber vermittelt .. dann muß doch diese Leih-Firma ihren Lohn bezahlen !!! ... oder nich ??? ...
Ja normal sie bekommt einen Mindestlohn im Monat. Das ist soweit ich weiß bei allen leihbuden so.
was willst du dagegen machen ?
Vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.
sie hat doch einen Arbeitsvertrag unterschrieben
Nicht alles was in solchen Verträgen steht ist rechtlich zulässig.