wenn durch Treppenhaussanierung meine Wohnung nicht frei zugänglich ist?
Bei uns soll im März das Treppenhaus renoviert/saniert werden, Wände, Treppe und Treppenbelag. Ich wohne im 1 OG in einer Mietwohnung. Die Bewohner der EG Wohnung werden keine Probleme haben, ihre Wohnung zu betreten oder zu verlassen. Wir jedoch werden da ein Teppich verlegt werden soll Probleme bekommen in unsere Wohnung zu kommen. Mein Mann geht abreiten, die Kinder zur Schule, der Hund muss regelmäßig raus. Das wird ja dann kaum funktionieren. Der Vermieter fragte heute, ob wir im März nicht 1 Woche verreisen wollen... Kein Urlaub, keine Ferien... Außerdem, wer soll das bezahlen? Meine Frage ist jetzt:
Können wir die Kosten für eine Ferienwohnung, die wir in diesem Zeitraum nutzen vom Vermieter einfordern, da in der Zeit, in der das Treppenhaus saniert wird die Wohnung für uns ja nicht wirklich nutzbar ist und wir woanders unterkommen müssen? Vielen Dank im Voraus LG Sandra
3 Antworten
Warum Ferienwohnung? Wenn Vermieter so sanieren, dass die Nutzung eigener Räumlichkeiten unmöglich wird, hat er eine Ausweichwohnung zur Verfügung zu stellen. Gibt es die nicht, eine Pensionsunterkunft.
Ich habe schon viele Treppenhaussanierungen gesehen, aber noch keine, bei der die oberen Wohnungen eine ganze Woche lang nicht begehbar gewesen wären.
Sollte das aber hier tatsächlich der Fall sein, muss der Vermieter für Ausweichwohnraum sorgen. Möglich wäre eine entsprechende Wohnung oder Ferienwohnung bzw. die Unterbringung in einer Pension oder in einem Hotel.
Wenn ihr damit einverstanden seid, kann er euch auch einen kleinen Urlaub spendieren. Ihr müsst das aber nicht akzeptieren.
Das Treppenhaus wird ja höchst wahrscheinlich nicht abgerissen. Also werdet ihr eure Wohnung wohl noch verlassen und wieder betreten können. Natürlich muss man den Handwerkern nicht mehr als nötig die Arbeit erschweren. Der Zugang muss gesichert sein.