Darf der Vermieter Miet-Fußmatten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen?
Hallo zusammen,
ich wohne in einem überwiegend gewerblich genutztem Wohnhaus - ein Arzt im EG, ein Steuerberater im 1.OG und 2 Wohnungen (inkl. meiner) im 2.OG.
Seit etwa 3 Jahren hat mein Vermieter ein Unternehmen engagiert, das die Fußmatten im Treppenhaus in allen Stockwerken regelmäßig austauscht.
Der Spaß wird über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet, wo jeder je nach Quadratmeter unterschiedlich viel zahlen muss. Bei mir macht das bei 48 m2 etwa 200 € pro Jahr aus.
Ich habe das dann beim Vermieter reklamiert, da den meisten Dreck die Patienten und Klienten der Gewerbetreibenden machen und ich außerdem sowieso nochmal extra für die Treppenhausreinigung zahle.
Dazu kommt, dass ich vor meiner Haustüre gar keine Mietmatten brauche, ich würde auch meinen eigene Fußmatte hinlegen.
Mein Vermieter hat nur gemeint, dass ich das halt zahlen muss weil das alle zahlen müssen. Daraufhin war ich beim Mieterschutzbund, wo ich leider eine extrem schlechte Beratung erhalten habe und jetzt auch nicht schlauer bin als vorher.
Darf mein Vermieter jährlich so viel Geld für überwiegend gewerblich genutzte Fußmatten verlangen?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Steffi
3 Antworten
Gehen wir einfach mal strikt nach dem Gesetz, dass du meine Antwort nachvollziehen kannst. In §2 der Betriebskostenverordnung siehst du etliche Dinge benannt, die umlegbar sind. Fussmatten sind dort nicht dabei.
Die Reinigung der Fussmatten sind aber regelmäßig anfallende Kosten. Somit zählen diese zur Nr. 17 in der Liste (sonstige).
Was aber sonstige Betriebskosten sind, muss zwingend einzeln benannt im Mietvertrag aufgeführt und so vereinbart sein. Das hat der BGH in Urteilen schon mehrfach bestätigt. Sind die Kosten für die Fussmatten in deinem Mietvertrag also nicht aufgeführt, kannst die diese Position komplett verweigern.
Wenn diese Kosten vereinbart sind, da muss es sehr wohl in der Abrechnung berücksichtigt werden, dass im Haus Gewerbeeinheiten sind, durch die die Fussmatten verstärkt beansprucht werden. Diese Mieter müssen als stärker an den Kosten beteiligt werden als Bewohner. Die Bewohner werden sonst unangemessen benachteiligt. Das bezieht sich auf alle Kostenarten. Beispielsweise kommt es in manchen Objekten vor, dass die Versicherung aufgrund von Gewerbeeinheiten höher ist als wenn es nur Wohnungen wären. Auch so etwas muss in der Abrechnung zulasten der Gewerbemieter berücksichtigt werden.
Vielen Dank - ich glaube, da werde ich mich wohl nochmal an meinen Vermieter wenden...
... Matten sind kein Reinigungsmatrerial und somit können solche Kosten und Lasten verteilt werden. Steht bestimmt auch so in Deinen mietvertraglichen Vereinbarungen.
Hat ja sicherlich auch so der Mieterverein versucht, Dir näher zu bringen.
Also in meinem Mietvertrag steht nicht's über die Matten.
Also, ich wohne in einer Fußgängerzone. Täglich (wirklich über 360 Tage im Jahr) fährt die Kehrmaschine mehrfach um ca. 7:45 Uhr vorbei und weckt mich spätestens. Ich bin schwerbehindert und kann meine Wohnung gar nicht mehr verlassen. Den Dreck machen andere, die Nutzer und Konsumenten der Ladenlokale (Coffee to go).
Mein Anteil ist über 200 € per anno an dieser Reinigungsleistung.
Die Abrechnung ist mir ein Groll, aber ... legitim.
Ausziehen kann ich auch nicht mehr.