wenn der einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge abgelaufen ist darf die gesetzliche betreuung meine bankkarte trotzdem behalten?
Meine Gesetzliche Berteuung hatte bis 10.9.2021 den Einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge, dieser ist am 10.9.2021 abgelaufen und Sie hat KEINE Verlängerung bekommen. Aber meine Bankkarte hat Sie immer noch und Sie weigert sich mir diese auszuhändigen.
Wenn meine Gesetzliche Betreuung sich weiter weigert, kann ich dann zur Polizei gehen und sie wegen unterschlagung Anzeigen?
3 Antworten
Melde Dich beim Gericht bzw. beim bestellten Betreuer, der soll die Karte sperren lassen, damit die nicht missbraucht werden kann. Da Du noch unter Betreuung stehst, hast Du keinen Anspruch auf Herausgabe.
Wenn meine Gesetzliche Betreuung sich weiter weigert, kann ich dann zur Polizei gehen und sie wegen unterschlagung Anzeigen?
Verweigert der Betreuer denn die Herausgabe?
was die bankkarte angeht ja
Das kommt drauf an in welchen Bereichen sie noch die gesetzliche Betreuung hat. Wenn sie immernoch die Vermögenssorge hat darf sie die Karte auch behalten.
die Vermögenssorge hat sie auch nicht mehr
Der Einwilligungsvorbehalt ist abgelaufen, die gesetzliche Betreuung aber nicht.
Richtig. Die Betreuung wird u.U. nicht allumfänglich sein. Vermögenssorge ist abgelaufen.
Nur der Einwilligungsvobehalt ist abgelaufen
Die ist, wie zu lesen, abgelaufen und wurde nicht verlängert.