wenn der einwilligungsvorbehalt Vermögenssorge abgelaufen ist darf die gesetzliche betreuung meine bankkarte trotzdem behalten?

3 Antworten

Melde Dich beim Gericht bzw. beim bestellten Betreuer, der soll die Karte sperren lassen, damit die nicht missbraucht werden kann. Da Du noch unter Betreuung stehst, hast Du keinen Anspruch auf Herausgabe.

Wenn meine Gesetzliche Betreuung sich weiter weigert, kann ich dann zur Polizei gehen und sie wegen unterschlagung Anzeigen?

Verweigert der Betreuer denn die Herausgabe?

SandraUzumaki 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 23:54

was die bankkarte angeht ja

Das kommt drauf an in welchen Bereichen sie noch die gesetzliche Betreuung hat. Wenn sie immernoch die Vermögenssorge hat darf sie die Karte auch behalten.

SandraUzumaki 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 23:53

die Vermögenssorge hat sie auch nicht mehr

GutenTag2003  10.05.2022, 09:36

Die ist, wie zu lesen, abgelaufen und wurde nicht verlängert.

kaorichan  10.05.2022, 09:51
@GutenTag2003

Der Einwilligungsvorbehalt ist abgelaufen, die gesetzliche Betreuung aber nicht.

GutenTag2003  10.05.2022, 10:01
@kaorichan

Richtig. Die Betreuung wird u.U. nicht allumfänglich sein. Vermögenssorge ist abgelaufen.

kaorichan  10.05.2022, 16:44
@GutenTag2003

Nur der Einwilligungsvobehalt ist abgelaufen