Gesetzliche Betreuung möchte Betreuten anzeigen wegen Betruges?
Guten Tag liebe Leute,
Ich habe einen Bekannten der unter Betreuung vom Gericht steht.
Der Betreute hatte am 24 September vom Jobcenter 220,00 Euro ausgezahlt bekommen und der Gesetzliche Betreuer hatte über Monate nichts mehr an Aufgaben erledigt er hatte dafür gesorgt dass mein Bekannter die Wohnung verloren hatte da er die Miete viel zu spät immer wieder ausgezahlt hatte.
Des weiteren hat der Betreute den Betreuer über WhatsApp eine Benachrichtigung erteilt dass er am 24 September eine Auszahlung in Höhe von 220,00 Euro erhalten hat. Dem Betreuten wird jetzt die Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB vom Betreuer vorenthalten und der Betreuer möchte dass Geld nicht auszahlen mit der Begründung hier würde ein Betrug vorliegen da der Betreute angeblich gelogen hätte obwohl er seiner Meldepflicht über die Auszahlung des Geldes nachkam und sogar dem Betreuer seine Aufgabenbereiche übernommen hat.
Jetzt liegt mein Bekannter mit einem Nervenzusammenbruch im Bett und ist auch nicht mehr ganz bei der Sache dies ist ein Notfall und wir bräuchten dringend Hilfe.
Danke LG Nico-Damian Schneider
7 Antworten
Damit die Wahl des Rechtsanwaltes kein Griff ins Klo wird, sollte dieser aus einem anderen Gerichtsbezirk - einem mindestens 100 km entfernt gelegenen Ort - kommen.
Denn Rechtsanwälte, die auf das Wohlwollen des Gerichtes angewiesen sind, neigen schon Mal dazu, die Interessen ihres Mandaten zu vernachlässigen und stattdessen, die des Gerichtes zu bevorzugen.
Bei einem Nervenzusammenbruch hilft erst mal ein Arzt.
Wenn es dem Patienten wieder besser geht, soll er sich an das Betreuungsgericht wenden und sich über die Arbeit des Betreuers beschweren.
Bei einer Anzeige seitens des Betreuer wird gar nix rauskommen, da soll er sich keine Sorgen machen. er ha alles richtig gemacht.
Ein Betreuter steht deswegen unter „gesetzlicher Betreuung“, weil er seine Angelegenheiten angeblich nicht selbst regeln kann. Im vorliegenden Fall bezieht sich dies wohl auch auf den Betreuungskreis „Vermögenssorge“.
Da der Betreuer offensichtlich seine Aufgabe nicht erfüllt, sollte der Betreute sich umgehend an das Betreuungsgericht wenden und die Beendigung des Betreuungsverfahrens bzw. ersatzweise einen Betreuerwechsel beantragen.
Damit zeigt er, dass er seine Sache selbst in die Hand nehmen kann und sich nicht unterkriegen lässt und tatsächlich nicht mehr betreuungsbedürftig ist.
Dieser Antrag auf Beendigung der Betreuung bzw. Betreuerwechsel sollte jedoch schriftlich erfolgen. Er sollte begründet sein, Hinweise auf das Fehlverhalten des Betreuers und die Versicherung beinhalten, dass der Betreute sich in der Lage sieht, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Sinnvoll wäre es in diesem Schreiben an das Betreuungsgericht noch zusätzlich eine weitere Person anzugeben, auf deren Hilfe man gegebenenfalls im Notfall zurückgreifen könnte.
Denn es gilt der Grundsatz, dass privat organisierte Hilfe der vom Gericht angeordneten vorzuziehen ist.
Bei allen mit dem Betreuungsgericht stattfindenden Kontakten ist allerdings zu berücksichtigen, dass dieses nicht mit offenen Karten spielt. So wird Dein Freund z. B. nie erfahren, welche erfundenen Pistolengeschichten der Betreuer dem Betreuungsgericht hinter dem Rücken des Betreuten mitgeteilt hat.
Dieser tut dies, um seinen Arbeitsplatz zu sichern; denn nur ein Betreuter, der in den Augen des Betreuungsgerichtes sich falsch - d.h. sich betreuungsbedürftig - verhält, sichert den Arbeitsplatz des Betreuers.
Leider vertrauen viele Betreuungsrichter derartigen Fakeberichten von Betreuern blindlings und ersparen sich auf diese Weise eine Menge Arbeit.
Diese Berichte sind in der Betreuungsakte abgelegt, in welche Betreuten in der Regel jegliche Einsicht verwehrt wird.
Eine Einsicht in diese Akte bedarf eines schriftlichen Antrages, welcher wiederum nur mit Hilfe eines eigens zu diesem Zweck beauftragten Anwaltes sinnvoll ist.
Hinzu kommt noch, dass zwischen Betreuungsrichter und Berufsbetreuer oftmals ein enges Vertrauensverhältnis besteht, denn schließlich hat der Betreuungsrichter den Betreuer zuvor persönlich ausgewählt und für geeignet befunden.
Manche Betreuungsrichter sind einfach damit überfordert, diese von ihnen abgegebene gute Beurteilung eines Betreuers später revidieren zu müssen und halten diesem Betreuer dann lieber auf Gedeih und Verderb die Stange.
So komt es oft vor, dass Betreuer und Betreuungsrichter unter Berufung auf den getürkten Erfahrungsbericht des Betreuers gemeinsam gegen den Betreuten vorgehen und dieser chancenlos ist.
Allerdings würde ich mich nicht von diesen innerbetrieblichen Sumpf des Justizapparates abhalten lassen und trotzdem eine begründeten Antrag auf Beendigung der Betreuung stellen, denn wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
Wahre Worte, kann ich nur bestätigen!
Kann ich als Angehörige Einblick in die Akten nehm,en, Betreuer wurde abgewählt.
Medizin und Musik
Dann bist du Ärztin und kennst dich mit Betreuung natürlich sehr gut aus. Dass du das so genau mit dem Betreuungsrichter und den Betreuern weißt, wundert mich. Ich hatte nämlich selbst Betreuung und bekam die kaum los.
Ich durfte nicht einmal mehr Geld von der Bank abheben. Es kam die Polizei und machte Hausverbot. Erst als ich zum Betreuungsgericht ging und sagte, dass ich nicht mehr überleben kann und der Betreuer auch nicht zur Bank fuhr weil ihm die Fahrt zu weit war, sagte das Betreuungsgericht, dass es so nicht mehr geht.
Allerdings war das ein sehr weiter Weg. Ich ging zum Rechtspfleger und habe mich dort beschwert. Es vergingen Wochen bis das Gericht merkte, dass der Betreuuer überhaupt nicht mehr in meinem Bezirk wohnt. Ich bin umgezogen und er wohnte 200 Kilometer weg und wollte dann natürlich nicht diese 200 Kilometer, bzw. 400 Kilometer hin und zurück zur Bank fahren.
Ich ging jede Woche zum Gericht und wäre fast verhungert. Bis ich dann sagte, so und jetzt gehe ich nicht mehr weg, habe alles dokumentiert und sagte dem Gericht, dass sogar die Polizei kam und ich nicht mehr zur Bank darf um Geld abzuheben. Auch nicht am Automaten.
Die erste Betreuerin hat dem Notar (Baden-Württemberg) etwas vorgelogen, dass ich in die psychiatrische Klinik eingewiesen werden müsste und deshalb bekam ich die Betreuung nicht weg und es kam ein anderer Betreuer. Der Notar hat einfach blindlings der Betreuerin geglaubt.
Nach dem Motto:
Wenn ich sogar in eine Psychiatrie muss, so muss ich doch zumindest einen Betreuer haben. Das hat sie deshalb gemacht, weil ich sie anzeigen wollte und sie meine Möbel statt für 900€ für 450€ dem Nachmieter verkaufte. Sie hat mich angerufen und mir gedroht, dass ich noch genügend Geld auf dem Konto hätte und ich das nicht brauchen würde und so hat der Nachmieter nur 450€ für die Möbel bezahlt, obwohl ursprünglich 900€ vereinbart wurden.
Derartige Missbrauchsfälle sind eher die Regel als die Ausnahme. In Baden-Württemberg ist es sogar noch besser als im übrigen Bundesgebiet, wo kein Notar, sondern auschließlich Betreuungsrichter das Sagen haben.
Während bei Betreuten die geringsts Nachlässigkeit geahndet wird und intensiv nach Begründungen und Verleumdungen gesucht wird, um diese weiter unter Betreuung zu halten, können sich Richter jeden Rechtsbruch leisten, denn sie sind sakrosankt und müssen sich vor niemanden verantworten; sie werden von niemanden - außer von sich selbst - überprüft.
Würde der gleiche Maßstab angelegt werden, so stünde so mach ein Richter selbt unter Betreuung.
Kein Wunder, wenn so mancher Betreuungsrichter seinen Job nicht so ernst nimmt und alles dem Betreuer überlässt.
vgl. https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren
also der Betreuer kann den Betreuten nicht wegen Betrug anzeigen und eine Meldeflicht gibt es nicht da es sein Geld ist egal ob ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt oder nicht die
Staatsanwaltschaft würde das einstellen der Betreute soll nur eingeschüchtert werden eher sollte der Betreuer angezeigt werden
wenn der Betreuer nicht macht muss der Betreute seine Sachen selber erleDogen
hier sollte die Aufhebung der Betreuung geprüfte werden .
MfG
Thomas Pillusch
Wenn willst du denn nun anzeigen, den Betreuer oder den Betreuten?
Hallo nein der Betreute wird vom Betreuer angezeigt angeblich wegen Betruges da mein Bekannter das Geld vom Jobcenter ausgezahlt bekommen hat und der Betreuer dies angeblich nicht wusste er hätte auch nie Post erhalten vom Jobcenter obwohl die Nachfrage eben bei zuständigen Jobcenter ergeben hatte das der Betreuer auch die Post erhält da der Betreuer im System eingetragen ist.
Was kann mein Bekannter in solch einem Fall machen, er hat sich ja an die Vorgaben gehalten und der Betreuer gibt auch an das nie Geld vom Jobcenter an ihn gezahlt geworden ist obwohl dass Jobcenter es nachgewiesen hatte das dass Geld an den Betreuer ging.
was können wir in solch einen Fall machen ich meine dass mein Bekannter wegen dieser Sache einen Nervenzusammenbruch hat ist die Krönung :-(
Was er machen kann? Sich einen guten rechtsanwalt suchen und beim Amtsgericht einen anderen Betreuer beantragen.
Das ist alles goldrichtig was du schreibst, habe selbst diese Erfahrung machen müssen - leider. Was hast du studiert, wenn ich fragen darf? Jura oder Sozialpädagogik?