Anzeige Ex wegen Unterschlagung?
Hallo liebe Community, meine Ex hat noch Eigentum von mir in ihrem Besitz, welchen ich aufgrund eines plötzlichen Beziehungs-Aus nicht mitnehmen konnte. Es handelt sich dabei um keinen großen Sachwert ( 2 externe Festplatten, 1 Cd), dennoch ist es rechtlich mein Eigentum, den ich wiederhaben möchte. Mehrere geplante Treffen wurden ihrerseits kurz vorher abgesagt, ihrer mündlichen Zusage sie mir auf dem Postweg zuzuschicken ist sie bisher nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen. Nun ignoriert sie meine Gesuche, meinen Eigentum mir endlich zu zuschicken. Ist eine Anzeige wegen Unterschlagung sinnvoll? Ich habe keinen Kaufbeleg mehr und wohl auch keine Zeugen, die bestätigen können das es sich dabei um meinen Eigentum handelt (wie sollte ich auch?) Doch kann ich meines Erachtens aufgrund eines Chatprotokolls beweisen, dass sie meinen Eigentum besitzt/besaß und es wirklich mein Eigentum ist. Dem Chatprotokoll ist zu entnehmen, dass ich ihr besagte Gesuche vortrug, mir meinen Besitz auszuhändigen, welche sie auch immer mehrfacht bestätigte und äußerte, sie mir zu schicken. Ich meine nur Aussagen wie "Kannst du mir bitte meine Sachen die noch bei dir liegen schicken? -> Ja, ich schick sie dir morgen" gelten ja auch in gewisser Weise als Beweis, da sie bestätigt das es meine Sachen sind. Kann eine Anzeige wegen Unterschlagung oder die Androhung einer solchen rechtlich bestehen? Vermutlich klingt das sehr übertrieben, da es sich um keinen sonderlichen Sachwert handelt, aber es geht darum das ich mir das nicht bieten lasse und ich ein Recht auf mein Eigentum besitze.
Mit freundlichen Grüßen Einher
2 Antworten
Nun ignoriert sie meine Gesuche, meinen Eigentum mir endlich zu zuschicken...
Hello und guten Abend,
sende ihr ein Einschreiben mit Rückantwort und liste genau die Dinge auf, die Dir gehören. Setze einen festen Herausgabetermin und die Mitteilung, wenn spätestens diese Dinge nicht in Deinen Händen sind, dass Du Dich somit gezwungen siehst diese Angelegenheit einem RA. zu übergeben. Wobei die so entstehenden Kosten auch zu ihren Lasten gehen. (Kopie nicht vergessen für Dich)
Vermutlich wird sie darauf reagieren. Ansonsten bleibt Dir der Weg zum RA.
Viel Glück!
Na klar, Hallo, sie hat dein eigentum selbstverständlich kannst du das einklagen... allereings kommt es darauf an wie Falsch sie ist.. was heisst, wenn sie nun behauptet das zeug würde ihr gehören und du keine belege hast das es dir gehört, bekommst du nicht nur, nicht deine sachen zurück sondern musst auch noch für die eventuellen Gerichtskosten aufkommen (sollte es so weit kommen, weil drin anwalt wird es erst versuchen aussergerichtlich zu klären) besten ist es, du gehst hin, drückst sie sanft zur seite, holst dein zeug und haust wieder ab ... dann kann dir keiner was. Solange sie nicht nachweisen kann das es ihr zeug ist... ich verstehe diese art von Frauen einfach nicht die alle frauen schlecht machen...