Kann man jemanden wegen 520 Euro Schulden anzeigen?
Folgende Sachlage. Ich habe mit einem ehemaligem Mitbewohner einen Mietvertrag gemacht. Wo auch ne Kaution hinterlegt wurde. Die eine Hälfte der Kaution hat er mir schon zurückgezahlt, aber auf die andere Hälfte von 520 Euro warte ich schon seit mehreren Monaten. Obwohl mir dieser versichert hat, das Geld zurückzuzahlen. Er meinte letztens er werde mir das Geld so schnell wie möglich zurückzahlen. Bis jetzt is aber nichts geschehen, auch nach der abgelaufenen Frist von mir. Meine Frage nun, kann ich ihn jetzt bei der Polizei anzeigen wegen Unterschlagung oder ähnlichem? oder werden die da nicht grossartig was unternehmen können?
8 Antworten
Du kannst nichtmal jemanden wegen 520 Mio Euro Schulden anzeigen, Schulden sind keine Straftat, auch nicht Schulden im Sinne von nicht bezahlen.
Rein zivilrechtliche Angelegenheit, musst Du mahnen und wenn nichts hilft klagen, wenn das auch noch nicht hilft zum Gerichtsvollzieher pilgern und das Urteil vollstrecken lassen.
Das alles kostet Geld, Anwalt, Gerichtskosten, Vollstreckung und sollte Dein Gegenüber keines haben, bezahlst Du alle Kosten und bekommst Dein Geld auch nicht wieder.
Die Polizei ist hierfür nicht zuständig, macht aus diesem Grund auch nichts.
Eine Anzeige wird Dir überhaupt nicht weiterhelfen. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren vermutlich gar nicht erst eröffnen und auf den Privatklageweg verweisen. Mit einer Bestrafung hättest Du Dein Geld auch nicht zurück. Setze ihn schriftlich in Verzug - also nicht per SMS oder Mail sondern mit einem formellen Brief, mit dem Du ihn zur Zahlung aufforderst und einen Termin setzt (konkretes Datum - keine Frist). Ist dieser Termin verstrichen, kannst Du über www.online-mahnantrag.de einen Mahnbescheid beantragen und hast dann - wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird - einen vollstreckbaren Schuldtitel.
Den Teil der Kaution dard er als Vermieter bis zu der Nebenkostenabrechnung ganz legal einbehalten. Gab es denn bereits eine Abrechnung bis zu dem Zeitpunkt deines Auszuges?
Man kann eine Anzeige gegen den Schuldner richten.
Allerdings sollte man dies mit einem Schuldschein (oder anderen schriftlichen Beweis belegen koennen), da sonst Aussage gegen Aussage steht.
Falls kein Beweis vorhanden ist, wird das schwierig. Zumal kann der Schuldner alles abstreiten.
ich verstehe den sachverhalt nicht ganz. wohnt ihr gemeinsam und er hat seinen teil der kaution nicht bezahlt oder habt ihr zusammen gewohnt und er hat dir nach deinem auszug die kaution teilweise nicht zurückgezahlt? im ersten fall müsstest du deine forderung zivilrechtlich geltend machen, im zweiten fall könntest du ihn tatsaächlich anzeigen, da es dein geld ist und er es ohne grund nicht einbehalten darf.
er ist ausgezogen und hat mir den zweiten Teil noch nicht zurückbezahlt. Also trifft der zweite Fall zu. Was kommt auf denjenigen dazu? Meldet sich dann die Polzei bei ihm wegen 520 Euro?