Meine ex unterschlägt mir mein Geld?
Da ich kein Konto habe hat mein Arbeitgeber mein monatsgehalt in Höhe von 1200€ auf das Konto Meiner Exfreundin (zu diesem Zeitpunkt noch meine Partnerin) überwiesen.
Meine ex hat mir aber nur 900€ davon gegeben und die restlichen 300€ für sich behalten. Sie weigert sich die ganze Zeit mit die restlichen 300€ zu geben.
Bringt es was wenn ich eine Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung mache?
Was kann ich tun damit ich mein restliches Geld bekomme?
Wäre sehr dankbar wenn ihr paar Ratschläge für mich hättet.
10 Antworten
Erstmal gehst du zur nächsten Bank und lässt dir ein Konto machen. Dann gehst du zu deinem AG und gibst ihm die neuen Kontodaten.
Aus welchem Grund behält deine Ex-Freundin 300 €? Stehst du vielleicht mit im Mietvertrag und es sind deine anteiligen Mietkosten? Dann könnte es eventuell sogar rechtens sein.
Wenn sie das Geld Grundlos behält schick ihr eine Mahnung, per Einschreiben das sie dir das Geld innerhalb von 7 Werktagen auszuhändigen hat und du ansonsten andere rechtliche Mittel nutzt.
Meist wirkt die Drohung schon.
Das ist eine Zivilrechtliche Sache, ich glaube kaum, das dir die Polizei helfen kann. Wenn du Pech hast hilft hier nur ein Anwalt.
Wenn das kein Gemeinschaftskonto war (und davon geh ich aus), dann hätte Dein Arbeitgeber das gar nicht machen dürfen - und Du natürlich auch nicht. Das ist mal die eine Seite.
Die andere: Wenn es keinen Grund gibt, dass sie das Geld behält, also Du keine Schulden bei ihr hast, dann schicke ihr eine Rechnung, dass sie das Geld zahlen soll. Gibt ihr dazu 20 Tage Zeit, das sollte reichen. Rechnung per Einwurfeinschreiben. Schreib auch rein, dass Du, wenn sie nicht bezahlt, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen sie erlassen wirst.
Wenn Sie darauf nicht reagiert, dann lass ihr einen Mahnbescheid zukommen. Kannst du im Internet machen, kostet um die 30 Euro. Das musst Du auslegen, aber das bezahlt sie. Das Ganze lohnt sich aber nur, wenn Du sicher bist, dass sie das auch zahlen kann. Wenn bei ihr nichts zu holen ist, dann schreib das Geld ab.
Nein, das entscheiden in erster Linie der Gesetzgeber und die Banken, die einen Vertrag mit ihren Kunden machen.
Unter anderem wegen dem Geldwäschegesetz, aber auch, um Ärger vorzubeugen, der folgt, wenn Geld nicht dahin fließt, wo es zum Beispiel Gläubiger vermuten. Dazu kommt, dass das Finanzamt aber einer bestimmten Summe von einer Schenkung ausgeht.
Und sorry für den Daumen, hab mich verdrückt.
Für einen Daumen brauchst Du Dich nicht zu entschldigen, außerdem wäre er berechtigt, denn Du hast leider Unrecht.
Es ist mir eigentlich nicht wichtig, wenn Du es nicht besser weißt, aber da hier viele mitlesen, muss ich Deine Aussage leider noch einmal korrigieren.
Der Gesetzgeber und Banken haben gar nichts darüber zu entscheiden, auf welches Konto ein Arbeitnehmer sein Gehalt überweisen lässt. Das ist einzig und allein seine Entscheidung.
Zitat:
"Es gibt auch keine rechtliche Bestimmung, die es verbietet, dass jemand Lohnzahlungen für einen Dritten auf dem eigenen Konto entgegennimmt. Es handelt sich hier um einen völlig legalen Vorgang. Rechtliche Nachteile drohen hierdurch nicht.
Ich erhalte in letzter Zeit verstärkt Anfragen, dass Sparkassen versuchen, Kunden mit der Behauptung angeblicher Strafbarkeit und der Androhung einer fristlosen Kontokündigung einzuschüchtern versuchen, für Dritte Lohnüberweisungen auf dem eigenen Konto entgegenzunehmen. Offenbar ist es die Politik der Sparkassen, dies zu unterbinden. Hierdurch soll der Lohnempfänger zur Eröffnung eines eigenen Gehalts- bzw. P-Kontos gezwungen werden.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Bank gibt es hier die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der Banken zu wenden:
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V. "
Nachzulesen u.a. hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Fremdes-Konto-als-Gehaltskonto-verwenden-illegal--f296417.html
Es empfielt sich die Lektüre der kompletten Antwort. Daraus geht auch hervor, wann es mit einem dritten Konto Probleme geben könnte.
Alle Voraussetzungen wie die von Dir genannte Geldwäsche, illegale "Geldumleitung" oder Betrug etc. liegen beim Fragesteller nicht vor.
Ich kenne den Fall. Und da geht es darum, dass der Pfändungsfreibetrag überwiesen wurde. Zwei Aspekte wurde dabei aber nicht berücksichtigt. Zum einen, dass die Bank Geschäfte machen kann mit wem sie will. Und bei Einrichtung eines Kontos muss man unterschreiben, dass man in eigenem Namen handelt. Dass tut ein Kontoinhaber nicht, der das Gehalt eines anderes auf sein Konto erhält. Dabei reicht nicht einmal eine Vollmacht auf das Konto. Zweitens die Sache mit der Schenkung, hatte ich schon erwähnt.
So, jetzt mein letzter Kommentar, Du darfst dann auch gerne das letzte Wort behalten, wenn Du es wirklich nicht begreifen willst oder kannst.
Es geht nicht um den Fall, sondern um die allgemein gültigen, nicht fallbezogenen Anmerkungen des Rechtsanwaltes, ich zitiere nochmals:
"Es gibt auch keine rechtliche Bestimmung, die es verbietet, dass jemand Lohnzahlungen für einen Dritten auf dem eigenen Konto entgegennimmt. Es handelt sich hier um einen völlig legalen Vorgang. Rechtliche Nachteile drohen hierdurch nicht"
Ich weiss wirklich nicht, wie es noch klarer ausgedrückt werden kann.
Und Deine Anmerkung, dass man nur in eigenem Namen handeln darf, hat überhaupt keine Relevanz für die Situation des Fragestellers, da er das eigene Konto betreffend überhaupt nicht "handelt", sondern lediglich einen Zahlungseingang erhält, den jemand anders veranlasst hat. Darauf hat er gar keinen Einfluss, in dem Fall "handelt" der Absender der Zahlung und zwar selbstverständlich in seinem Namen.
Du hast das richtig erkannt. Es geht nicht um den Fragesteller. Es geht um die Ex. Die handelt nämlich nicht im eigenen Namen. Die erhält "treuhänderisch" das Geld von jemanden anders. Und damit handelt sie nicht im eigenen Namen.
Aber lassen wirs gut sein. Zumal der Fragesteller wohlweislich nicht erwähnt, warum er sein Geld auf ein Konto überweisen lässt, das nicht seines ist.
Nun muss ich Dich leider doch noch einmal an Deinen Satz erinnern, dem ich widersprochen habe.
Du hast geschrieben:
Wenn das kein Gemeinschaftskonto war (und davon geh ich aus), dann hätte Dein Arbeitgeber das gar nicht machen dürfen - und Du natürlich auch nicht
Dem habe ich geantwortet:
Natürlich darf der Arbeitgeber das und der Empfänger natürlich auch. Wohin das Geld überwiesen wird, entscheidet allein der Gehaltsempfänger.
und
Der Gesetzgeber und Banken haben gar nichts darüber zu entscheiden, auf welches Konto ein Arbeitnehmer sein Gehalt überweisen lässt. Das ist einzig und allein seine Entscheidung.
Der Anwaltskommentar lautet:
Es gibt auch keine rechtliche Bestimmung, die es verbietet, dass jemand Lohnzahlungen für einen Dritten auf dem eigenen Konto entgegennimmt. Es handelt sich hier um einen völlig legalen Vorgang. Rechtliche Nachteile drohen hierdurch nicht.
Allein darum ging es, alles andere ist nebensächlich und war nicht Thema meines ursprünglichen Kommentars, den Du als falsch bezeichnet hast.
Jetzt is aber wirklich eod
Kann es sein, dass sie das Geld für anteilige Miete einbehalten hat ?
Wieso lässt du es denn erst auf ihr Konto überweisen? Sie ist nicht mit dir verwandt und je nachdem wie lange ihr schon zusammen ward, war das von dir sehr fahrlässig!
Geh zur Polizei und mach eine Anzeige. Entweder du bekommst deine 300€ oder du bekommst sie nicht wieder.
Das nächste Mal bist du ja etwas schlauer und überweist das Geld dann hoffentlich auf dein eigenes Konto.
Es handelt sich nicht um eine Unterschlagung, die Polizei interessiert sich für so etwas nicht, da hätten die viel zu tun.
Zunächst mal hat Deine Ex nur Schulden bei Dir. Schreib einen Brief per Einschreiben mit einer Fristsetzung, dass sie Dir das Geld auszahlen soll. Wenn sie nicht zahlt, selbst einen Mahnbescheid veranlassen oder einen Anwalt beauftragen.
Ob sich dieser Aufwand lohnt, falls sie das Geld (+Kosten) vielleicht gar nicht zurückzahlen kann, das musst Du selbst entscheiden.
Dass es sehr leichtsinnig ist, sein Gehalt auf ein fremdes Konto überweisen zu lassen, brauch ich Dir nicht mehr zu sagen, das hast Du ja selbst gemerkt. Ich gehe davon aus, dass Du inzwischen ein eigenes Konto hast.
Erster Absatz:
Natürlich darf der Arbeitgeber das und der Empfänger natürlich auch. Wohin das Geld überwiesen wird, entscheidet allein der Gehaltsempfänger.