Was tun, wenn die DHL-Abholfiliale sich weigert, ein Paket herauszugeben?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe ein riesiges Problem mit meiner Zustellfiliale. Es handelt sich bei der Filiale nicht direkt um eine Aussenstelle der DHL sondern um den ''Konsum Leipzig'', welcher DHL-Pakete annimmt.
Problem ist folgendes:
Der DHL-Bote bei mir schafft es aus irgendwelchen Gründen nicht, Pakete im Haus bei Nachbarn abzugeben, wenn ich nicht da bin und bringt diese dann in die ''Abholfiliale''. Leider hat es dieser Postbote nicht für nötig gehalten, mir eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten zu werfen. Die Fililale weigert sich nun, mir mein Paket herauszugeben, eben weil ich die Benachrichtigungskarte nicht vorlegen kann. Selbst mein persönliches Erscheinen und das Vorzeigen des Personalausweises genügt nicht als Legitimation.
Auf meine Rückfrage, was ich denn nun machen soll um mein Paket zu bekommen, meinte der Angestellte nur, dass ich mich da selbst kümmern muss und man da nur nach ''Arbeitsanweisung'' agieren würde. Beim Versuch den DHL-Kundenservice zu erreichen, bin ich nach 46 Minuten in der Warteschleife aus der Leitung geflogen...
Auch beim Anbieter des Artikels (Amazon) stieß diese Vorgehensweis und die Aussagen der Konsumangestellten auf absolutes Unverständnis. Man hat mir dort auch sowohl telefonisch als auch schriftlich per Mail bestätigt, dass der Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bei der Abholung vollkommen ausreicht... Leider sehen das die Angestellten da leider anders...
Nun meine Frage:
Darf die Filiale um jeden Preis auf die Benachrichtigungskarte beharren oder sind die Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Sendung -mein Eigentum- herauszugeben, wenn ich mich ausweisen kann. Wenn eine Verpflichtung zur Herausgabe gesteht, bitte ich -wenn möglich- um Angabe der entsprechenden Paragraphen im Gesetzbuch. Oder können die Mitarbeiter sich hier auf das Hausrecht berufen und die Herausgabe zu deren eigenen Bedingungen durchführen?
Sollte es sich hierbei tatsächlich um eine Form der Unterschlagung handeln, würde den Mitarbeitern noch eine Chance geben, mir das Paket auszuhändigen und dann die Polizei dazuzuholen, falls die Mitarbeiter sich weigern.
Ich hoffe, dass ich auf diesem Weg einige rechtlich verbindliche Informationen erhalten kann.
Danke vorab
LG Knorpeltier
5 Antworten
Das Paket ist dein Eigentum und das kannst du ja mit deinem Ausweis bestätigen. Würde denen das so noch mal ganz klar so sagen und dass du die Polizei holst, wenn sie es nicht ausgeben
Verlange doch von DHL einen Sendungsnachweis. Versuche doch die Mailadresse von der DHL Umschlagstelle herauszufinden. Diese könntest du in der Konsum Filiale erfragen. Dort würde ich dann an die Geschäftsleitung eine Mail schicken und mich ordentlich über den Zusteller beschweren, der keine Benachrichtigung über das Paket bei dir im Briefkasten hinterliess. Wie die Bestimmungen bei DHL in so einem Fall geregelt sind, kann ich dir leider nicht sagen. Die Polizei zu rufen bringt dir nichts, die wird da nicht kommen, weil man dir das Paket nicht aushändigt. Der Zusteller ist nicht verpflichtet das Paket bei Nachbarn abzugeben. Er bringt es eben in die Filiale, damit du es dort abholen kannst und somit ist das für den Zusteller wie eine Zustellung für die er auch bezahlt wird. Dass er keine Benachrichtigung in deinem Briefkasten hinterlasen hat, ist fahrlässig. Ich denke, dass die Filiale seitens der DHL Vorschriften hat, zu welchen Bedingungen die Aushändigung eines Paketes zu erfolgen hat. Wahrscheinlich heisst es da, dass die Herausgabe eines Paketes eben nur mittels Vorlage der Benachrichtigung erfolgen darf. Ich habe auch schon Pakete in Filialen abholen müssen. Musste neben der Benachrichtigung auch meinen Personalausweis vorlegen. Es könnte sich bei dem Inhalt des Paketes um Ware handeln die verderblich ist, oder dringend gebraucht wird. Wenn dann eine Herausgabe verweigert wird, hättest du einen wirtschaftlichen Schaden. Lass dir doch mal die Arbeitsanweisung der DHL vorlegen ( Filiale) in der beschrieben ist, unter welchen Bedingungen die Herausgabe eines Paketes erfolgen darf.
Es handelt sich hierbei laut Aussage des Angestellten nicht um eine Arbeitsanweisungen der dhl sondern wohl um eine Anweisung der Filialleitung also des Konsums
da trägt in dem fall DHL keine schuld mehr. so bald das paket in eine der "kleinen" filialen sprich konsum übergeben wird ist das abgehagt. dann ist es sache der filiale!
also du kannst versuchen dich bei der filialleitung des konsums zu beschweren .
... und wie kommt das gute Stück von den Zustellern zum Konsum?
Hallo,
also eigentlich reicht das persönliche Erscheinen mit Personalausweis. Jedenfalls ist das bei der Post so, die wollten noch nie eine Karte sehen.
Wie das mit diversen Partnern ist weiss ich nicht.
Ich hab eben noch mit der Hotline telefoniert ( 2Min. Wartezeit ). Da solltest Du unbedingt nochmal anrufen, denn die können das alles ein wenig beschleunigen.
Hier wäre die Nummer 0228 - 433 31 12
ich ruf mal da an.....
Komisch, nun komm ich da auch nicht mehr rein...merkwürdig...ABER ich hab trotzdem was rausgefunden :-)
Bei DHL kann man eine Vollmacht ausstellen damit jemand anders ein Paket abholen kann. Da wird lediglich eine Paketnummer angegeben.
Ich denke also das Dir die Pappnasen da nach vorlage der Paketnummer und Deinem Ausweis das Paket aushändigen MÜSSEN. Machen Sie es nicht, dann beschwer Dich bei DHL. Das geht sogar Online
... und was hat der Konsum mit den Zustellern am Hut?
Das Paket liegt doch bei denen und nicht in einer Filiale!
Genau diese hotline habe ich angerufen und bin nach 46 Minuten Wartezeit aus der Leitung geflogen 😞