Ein Freund hat mir ein Kinderporno geschickt. WAS nun?

10 Antworten

Wie wäre es wenn du deinen gesunden Menschenverstand einschalten würdest. Bei so etwas gibt es rein gar nichts zu überlegen. Auf direktem Weg zur nächsten Polizeidienststelle und dort Anzeige erstatten. 

Wenn du länger zögerst im schlimmsten Fall noch selber wegen des Besitzes von kinder-pornografischen Materials belangt wirst. Da ist es dann auch irrelevant, ob du das Video direkt löschst oder behältst. Jedoch solltest du es behalten und der Polizei übergeben. Alles andere ist dann Aufgabe der Polizei respektive der Staatsanwaltschaft.

Last but not least - mir mal ernsthaft Gedanken über deine Freunde mache würde. Da gibt es auch rein gar nichts schön zu reden und so jemand wäre bei mir gleich unten durch. Wenn dein »Freund« so etwas zugeschickt bekommen hat, er wie oben schon geschrieben hätte handeln sollen, anstatt es weiter zu verteilen. 

LG medmonk 

Das Video nicht löschen! Sonst könntest du ja theoretisch nur deinem Freund einen Streichnspielen wollen... Dein Freund macht sich übrigens auch strafbar, da er Kinderpornografische Inhalte verschickt hat und diese anscheinend auch besitzt (das ist illegal wenn man nicht damit zur Polizei geht). Also dein Freund wird Ärger bekommen...

x7041  06.11.2017, 18:26

natürlixh, du sagtest aber er weigert sich Anzeige zu erstatten

UserUnknown94 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 18:24

Klar aber wenn er selbst auch Anzeige erstattet wird es für ihn besser ausgehen

Zum einen würde das keiner meiner Freunde machen, weil ich solche Freunde nicht habe. Würde es aber einer machen, würde ich erst mal wegen dem Video Anzeige erstatten und hinterher die Freundschaft kündigen. Sowas ist weder cool noch ein dummer Jungen Streich.

Und warum schickt er es Dir weiter?

Den Freund  würde ich sausen lassen.

Mit zwei kannst Du rechnen.

Hallo eine rechtlich verbindliche Antwort kann ich Dir nicht geben. Hier erst einmal der Text aus dem Strafgesetz:

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

wird bestraft, wer

1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),

b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer

kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder

wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,

3. eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder

4. eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig

hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder

auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1

oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein
tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu
verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Drugdog  06.11.2017, 21:57

Demnach hat sich Dein "Freund" wegen Verbreitung von KiPo strafbar
gemacht. Fraglich ist, jedoch, ob Du ebenfals strafbar gehandelt haben
könntest, das sich die KiPo auf Deinem Handy befindet. Hier, davon gehe
ich aus, hast DU nicht aktiv daraufhin gearbeitet, dass Dir die KiPo
zugeschickt wurde. D.h. du hättest den Besitz der Kipo nicht verhindern
können und hast nicht strafbar gehandelt. Dies könntest Du gerade durch
eine Anzeige bei der Polizei glaubhaft machen.

Anders
sieht es aus, wenn die Polizei - wie auch immer - Deinen Freund als
Täter ermittelt (z.B. durch Hinweise anderer Personen) und im Nachgang
ausgewertet wird, an wen die Pornos weitergeschickt wurden. Jetzt wird
die Polizei vermutlich an Dich herantreten und die Entschuldigung, dass
Du die Sachen gar nicht haben wolltest, nicht mehr so glaubhaft greifen.

Sämstliche Deiner Datenträger dürften sichergestellt und ausgewertet werden. ...

Daher würde ich an Deiner Stelle nicht lange überlegen...