Betreuung "Vermögenssorge"?
Hallo, ein Bewohner aus meinem Heim hat einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Gleichzeitig ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Der Bewohner möchte derzeit einen bestimmten Geldbetrag monatlich zur Verfügung haben(als Taschengeld), um kleinerer Besorgungen vorzunehmen. Der Betreuer ist damit nicht einverstanden. Hat der Betreuer recht? Was kann ich dem Bewohner raten?
Vielen Dank für eure fachlich fundierten Antworten.
7 Antworten
Hallo,
hier kommt es auch darauf an, ob der Bewohner mittellos oder vermögend ist und wie er (noch) mit Geld umgehen kann. Der vermögende Bewohner hat Anspruch auf soviel Geld, dass er seine Lebensgewohnheiten fortführen kann (wenn er es denn will und kann). Der mittellose Bewohner hat maximal Anspruch auf den Barbetrag zur persönlichen Verwendung gemäß SGB. Das sind rund € 100,--/Monat. Der vermögende Bewohner muss sich nicht auf diesen Sozialhilfe-Betrag reduzieren lassen. Eine Rolle spielt natürlich auch immer, wofür Geld gebraucht wird.
Das Geld sollte nicht der Betreuer alles bekommen
Das sieht stark nach Gier aus
Achte auf das Geld des Bewohners, das der genug hat für sein Interesse
Sonst schalte das Amtsgericht ein
Wenn du absolute Gier des Betreuers feststellst, lass die Angelegenheit
durch das Amtsgericht überprüfen .............................................................................................................................
"@Modifee
Zitat: "der Betreuer muss sehr genau mit dem gericht abrechnen!"
So ein Unsinn. Der Betreuer muss nur die Auszüge eines einzigen Kontos einreichen. Nach weiteren Konten wird er gar nicht mehr gefragt.Diese kann er einfach unterschlagen.
Und Betreuungsopfer, die von einem Betreuer betrogen und über den Tisch gezogen worden sind und sich hierüber beim Amtsgericht beschweren, werden darüber belehrt, dass der Betreuer bisher noch nicht verurteilt worden ist und deshalb als vorbildlich und gesetztreu anzusehen ist
So funktioniert nun Mal die Justiz in Deutschland..
manche Betreuer (nicht alle!) haben aber da so ihre eigenen Methoden und ihr eigenes Verständnis von Betreuung (alles schon erlebt)
Hallo,
sprich doch mal mit deinen Kollegen darüber,ansonsten mal beim Betreuungsgericht oder einem Betreuungsverein anrufen (muß nicht der sein, wo der Betreuer ist) und dort mal nachfragen. Ich denke (und kenne es auch so), das dem bewohner ein kleines Taschengeld zusteht (wenn es das Konto erlaubt). Und er muß auch niemanden darüber Rechenschaft abliefern, was er mit dem Geld macht.....auch wenn der Betreuer dies gern hätte.......Viele Betreuer vergessen leicht das sie Menschen vor sich haben und keine unmündigen Kinder........
Das regelt der sog. Taschnegeld- §. http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Der Betreute hat ein Recht auf einen Betrag zur freien Verfügung.
Welche Gründe hat der Betreuer für diese Verweigerung?`Grundsätzlich sollte es schon so sein, dass euer Heimbewohner ein wenig Geld zur persönlichen Verfügung hat. Wenn aber aus den Einkünften dies nicht mehr möglich ist, da z.B. alles Geld für Medikamente oder andere wichtige Ausgaben drauf geht ist es einfach nicht möglich
in der REGEL erhält ein Heimbewohner monatlich ein Taschengeld (ca 100 €) Auf der Station oder Verwaltung wird dann z.B.5 € täglich an den Betroffenen ausgezahlt. Ausser der Betr. ist wirklich nicht i.d Lage mit Geld umzugehen, man müßte hier die Meinung des Betreuers kennen.
Gier ist unsinnig, denn der Betreuer muss sehr genau mit dem gericht abrechnen! Das Geld des Betreuten bekommt ja nicht in die Tasche des Betreuers, sondern er verwaltet das nur treuhänderisch.