Wenn der Arbeitgeber das Hotel bezahlt, steht mir dann trotzdem die Übernachtungskostenpauschale zu?
Guten Tag,
ich bin die nächsten zwei Wochen geschäftlich in Dänemark. Da dachte ich mir 'Super!' 60€ Verpflegungsmehraufwand und 150€ Übernachtungskostenpauschale täglich.
Nun ist es aber so, dass mein Arbeitgeber das Hotel gebucht und bezahlt hat. Selbstverständlich ohne die 150€ pro Übernachtung auszureizen. Steht mir nun die Pauschale abzüglich der bereits bezahlten Hotelrechnung zu oder kann ich diese steuerlich geltend machen, oder muss ich die Pauschale nun ganz abschreiben?
6 Antworten
Nein, das schließt sich aus. Schau doch nach, ob es in einem vertretbaren Rahmen ein Upgrade gibt und der AG das übernimmt.
Handelt es sich um mind. 3* Hotel? Weil in ein 2* würde ich auch nicht gehen wollen, vor allem, da das Management selbst sich anders einquartieren würde ;) Das macht man nicht.
Ganz ehrlich? Wofür willst du die pauschale haben? Du hast keine Kosten!
Der AG muss den nicht zahlen, er würde dann ja doppelt zahlen.
Dir steht nur der Verpflegungsmehraufwand zu.
Doch Achtung, gibt es Frühstück, wird dieser gekürzt. Auch bei anderen gestellten Mahlzeiten.
Es geht ja nur um den Mehraufwand den du zu Hause nicht hättest.
Dort musst du ja auch kochen..
Das vergessen viele, und sehen es als Taschengeld an.
Die Übernachtungspauschale steht dir natürlich nicht zu!
Die würdest du nur bekommen, wenn dein AG dir kein Hotel bezahlen würde, sondern du selbst nach einer Übernachtungsmöglichkeit schauen müsstest und auf eigene Kosten erstmal bezahlen würdest.
Genauso verhält es sich übrigens mit Reisekosten. Eine Reisekostenpauschale erhält man auch nur, wenn man sich selbst um die Anreise kümmert. Sollte dein AG dir einen Firmenwagen mit Tankkarte zur Verfügung stellen, oder den Flug bezahlen oder oder oder, dann bekommst du auch keine Reisekostenpauschale.
Und auch beim Verpflegungsmehraufwand musst du bestimmt angeben, ob du im Hotel Frühstück bekommen hast oder ob du vom Kunden/Zulieferer/Partner usw zu einem Geschäftsessen eingeladen wurdest. Das wird dir dann von der Verpflegungspauschale abgezogen.
Teure Essen (Sternekoch), welche einen gewissen Preis überschreiten, müssen (bzw mussten früher) glaube ich sogar in der Steuer angegeben werden.
Du wirst nur den Verpflegungsmehraufwand erwarten können.
Nein, dann steht du nur noch ein Tagegeld zu. Du kannst die Pauschale abschreiben.