Automobilverkäufer, dürfen Provisionen verrechnet werden?
Guten Tag,
seit dem 01.02. arbeite ich im einen Autohaus als Verkaufsberater. In meinem Vertrag steht ein Tarif/Garantiegehalt von ca. 2590€.
Ich bekomme ein Fixum von 560€ und muss den Rest durch Provisionen dazuverdienen. Dies war in den ersten Wochen/Monat sehr schwierig da ich u.a auch erst mal eingearbeitet wurde und kaum Kundenkontakt hatte.
Im Februar verdiente ich also 560€ Fixum + 450€ Provision. Selbstverständlich bekam ich aber Anfang März eine Abrechnung mit 2590€ Brutto
Im März lief es natürlich schon besser und flüssiger, verdient habe ich 450€ Fixum und 3290€ Provision. Bekommen habe ich aber wieder mal nur 2590€ weil die fehlende Provision zum Tarif/Garantiegehalt verrechnet wurden.
Ist das zulässig/korrekt? Es steht tatsächlich so im Vertrag das es so gemacht wird, aber habe ich dann im Februar überhaupt ein Tarifgehalt bekommen? Gibt es evtl. dazu eine gesetzliche Regelung zum Nachlesen?
6 Antworten
Es ist in der Branche üblich, dass Verkaufsprovisionen erst dann fällig werden, wenn diese das Garantiegehalt überschreiten. Du baust mit den Provisionen praktisch das Garantiegehalt auf - erreichst du mit der Provision das Garantiegehalt nicht, wird dieses fällig - übersteigen die Provisionen das Garantiegehalt, dann wird diese Summe fällig.
Ich hoffe du verstehst das Prinzip - es ist üblich und nicht zu beanstanden, arbeitsrechtlich korrekt - zudem sind Vergütungsvereinbarungen frei zu formulieren, sofern sie nicht sittenwidrig sind. Überall wo mit Garantielohn und einer Provision gearbeitet wird ist das in der Form üblich
Ich selbst würde so einen Vertrag nicht unterschreiben - ist die Provision eher klein, kann das schnell von der Steuer aufgefressen werden.
Für Dummies:
- Erwirtschaftete Provision = kleiner als Garantielohn = Garantielohn fällig
- Erwirtschaftete Provision = größer als Garantielohn = Erwirtschaftete Provision fällig
Hallo, eine Frage an stelari: und wie sollte bei Autoverkäufern nach eigener Kündigung die Abrechnung erfolgen? (Fixum, Provision, Resturlaub) Auch bei mir gab es den sog. Garantielohn, den ich aber mit meiner Provision immer überschritten habe.
LG
Der Arbeitgeber kann die Provisionen mit dem vereinbarten Garantiegehalt verrechnen. Wenn du weniger Provision erzielt hast, bekommst du ja auch das Garantiegehalt und nimmst es. Es ist quasi wie ein Vorschuss zu sehen, den dir der Arbeitgeber gewährt. Er wird dann zukündtige Provisionen solange gegenrechnen, bis der Vorschuss in Form von Provisionen aufgebraucht ist. Du hast leider einen Vertrag unterschrieben, der dem Arbeitgeber es ermöglicht, die Provisionen mit dem Garantiegehalt zu verrechnen. Denke aber, wenn du mal länger in dieser Branche bist, wird das kein Thema mehr für dich sein, weil du durch die Provisionen ordentlich Geld verdienen kannst.
Hallo, natürlich ist das o.k. Du hast am Anfang die 2.590 € doch gern genommen, betrachte das als Vorschuss, der dann verrechnet wurde! Nach meiner Rechnung hat Dein Arbeitgeber immer noch 320 € mehr bezahlt. Du solltest Dich aber mal darauf einigen, wie hoch Dein Fixum ist: 560 oder 450 €! Gg
Hallo, eine Frage an stelari: und wie sollte bei Autoverkäufern nach eigener Kündigung die Abrechnung erfolgen? (Fixum, Provision, Resturlaub) Auch bei mir gab es den sog. Garantielohn, den ich aber mit meiner Provision immer überschritten habe.
LG
Bei diesem Konstrukt gehst du erst einmal ins Debet. Das heißt, du bildest einen Schuldenberg, bevor du anfängst Geld zu verdienen. Wenn im Vertrag keine Klausel steht, dass diese Schulden nach 6 Monaten erlassen werden, gehst du da mit Schulden raus.