Geld abheben / P-Konto gesperrt

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Selbstverständlich kannst du das.

Spätestens einen Bankarbeitstag ( Montag-Freitag ) nach Eingang der Pfändung muss man dir deinen Freibetrag von mindestens 1045,04€ monatlich auszahlen, sofern entsprechend Guthaben vorhanden ist.

Wieviel du schon im Monat Oktober 2013 an Geld abgehoben hast, spielt keine Rolle. Auch wenn du ein P-Konto hast.

Die Grenze von 1045,04€ monatlich sollte erst aktiv werden, wenn du tatsächlich eine Pfändung bekommst.

Wenn du ein P-Konto, aber keine Pfändung hast, dann muss man dir alles an Guthaben auszahlen.

Fragen:

1.) Seit wann besteht die Pfändung?

2.) Seit wann hast du das P-Konto?

3.) Wieviel Geld hast du im Oktober 2013 bereits abgehoben?

4.) Was kostet das P-Konto monatlich an Gebühren und wieviel Gebühren hast du vorher für das normale Girokonto gezahlt?

noah18 
Beitragsersteller
 10.10.2013, 13:50

Ok, danke.

Das P-Konto besteht schon länger, die Pfändung kam danach. Die Gebühren sind gleich.

Eine Frage: Kann ich auch so viel im Konto lassen, dass einfach jeden Monat Guthaben PLUS Eingänge die Pfändungsfreigrenze unterschreiten?

Silbersturm  10.10.2013, 19:44
@noah18

Ja, kannst du. Das Guthaben was du im Oktober 2013 auf deinem P-Konto erhalten hast, musst du aber spätestens Ende November 2013 ausgegeben haben.

Also abheben oder überweisen.

Meine Freundin hat ein paar Konto und es wurde heute komplett gesperrt sie kann kein.Geld mit Karte am Automaten holen das wird angezeigt Karte geht nicht und auch am Schalter nicht. Sie bekommt Harz 4 und hat drei Kinder das interessiert die alle nicht jetzt muss sie drei Wochen warten bis sie wieder am ihr Geld.ran kommt

Haii :) ich hatte am nfang auch das problem das ich nicht an dem Tag als mein Geld kam es abheben konnte, dann habe ich etwas ausbrobiert und es hat geklappt. also wenn deine lohn oder sonst was z.B an einem Montag kommt dann zahlst du am Freitag einfach 5 Euro auf dein Konto ein..da das system nicht nur Teilberäge freischaltet sondern alles was auf dem konto ist kannst du dein komplettes geld am Montag abhebn..sollte aber z.B ein Mittwoch ein Feiertag sein , und du bekommst dein geld am donnerstag musst du am dienstag schon euro einzahlen und du kommst an deine Geld..so mache ich es immer..aber es müssen mind. 5 euro sein..weil du 1-4 euro ja nicht am automaten abheben kannst..man muss nur wissen wie man die austrickst :9 ich hoffe ich konnte dir helfen..lg

mtb20e30  11.06.2015, 13:45

aber wie sol lsowas funktionieren wenn man z.B. am 15 sein lohn bekommt aber schon das Guthaben verbraucht wurde? man kann doch nur den Freibetrag pro Monat abheben? oder täusche ich mich da ;)

tica22  15.11.2015, 16:27
@mtb20e30

Das würde mich auch mal interessieren 

Die Anfänglichen Probleme, zum Zeitpunkt der obigene Fragestellung sind inzwischen gesetzlich gelöst worden. Bis zum monatlichen Grundfreibeitrag dürfen Banken heute kein Geld mehr bei Pfändungen zurück behalten. Man darf nur eben nicht über den Grundfreibetrag kommen, alles drüber ist dann weg. Wer Familie hat, sollte diesen erhöhen lassen.

Die Jobcenter oder Schuldnerberatungsstellen füllen euch solche Formulare aus:

http://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2017/05/AGSBV_P-Konto_Bescheinigung_2017-0701.pdf

Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto

Dies dann zur Bank geben, dann wird der Grundfreibetrag angehoben. Darauf achten ob dies zeitlich befristet ist. Die Sparkasse z.B. macht dies unbefristet, bis man es selbst wieder erhöhen lässt, sofern tabellarsiche Erhöhungen erneuert worden.

Guten Tag, Das P-Konto ist für genau solche Fälle gedacht. Wenn du eine Pfändung hast dauerts 1 bis 2 Werktage dann kommst du an dein Freibetrag der zz mindestens bei 1.085 € liegt. Das bedeutet Kommt das Geld auf einem Freitag kommst du frühestens am Montag dran spätestens aber solltest du am Dienstag dran kommen. Habe selbst erst eins vor kurzen eingerichtet informationen also frisch