P-Konto Jobcenter Nachzahlung?

3 Antworten

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Ich lese wohl nicht recht? Man hat deiner Mutter das Kindergeld gepfändet? Das ist absolut unzulässig.

Erst einmal grundsätzlich:  das P-Konto muss mit mindestens einer Kontopfändung belastet sein, damit man es überhaupt pfänden darf.

Ein P-Konto ohne Pfändung darf nicht gepfändet und in keinster Weise eingeschränkt werden.

Guthaben was bei einem gepfändeten P-Konto im zum Beispiel Februar 2016 einging, muss spätestens 31.03.2016 abgehoben, bzw. verfügt worden sein.

Einkommen bei gepfändeten P-Konten muss spätestens am Ende des nächsten Monats komplett verfügt worden sein, sonst kann es gepfändet werden.

Alles Guthaben aus März 2016 muss also bis 30.04.2016 verfügt worden sein, sonst kann es ab 1.05.2016 gepfändet werden.

Ganz wichtig:  unbedingt jede unnötige Einzahlung und Überweisung bei einem gepfändeten P-Konto vermeiden. Denn jedes Einkommen mindert den Freibetrag. Auch eigene Einzahlungen auf das eigene P-Konto.

Da also drauf achten. Bei Nachzahlungen von Alg 2, Sozialgeld oder Kindergeld ist dies anders. Diese kann man regelmäßig gerichtlich freigeben lassen.

Welchen Monat hat man deiner Mutter Kindergeld gepfändet und wann wurde dieses gepfändete Kindergeld dem P-Konto deiner Mutter gutgeschrieben?

Kindergeld muss unabhängig vom Pfändungsfreibetrag ausgezahlt werden. Kindergeld darf nicht auf den Pfändungsfreibetrag angerechnet werden.

Allerdings unterliegt auch Kindergeld der Pfändung, wenn man es nicht rechtzeitig abhebt oder nicht rechtzeitig freigeben lässt.

Kindergeld was im Monat Februar 2016 dem gepfändeten P-Konto gutgeschrieben wurde, konnte ab 1.04.2016 gepfändet werden, wenn es bis dahin nicht verfügt wurde.

Kindergeld was im Monat Februar 2016 dem gepfändeten P-Konto gutgeschrieben wurde, konnte ebenso ab 1.04.2016 gepfändet werden, wenn man das Kindergeld vorher bei seiner Bank nicht entsprechend durch die Beantragung eines höheren Freibetrags freigeben lassen hat.

Bedeutet:  der normale monatliche Freibetrag in Höhe von 1.073,88 € steht jedem P-Konto Inhaber automatisch zu.

Wenn man nur 800 € monatliches Einkommen erhält, kann man natürlich auch nur über 800 € monatlich verfügen.

Hat man zudem Kinder, so muss man bei seiner Bank unter Vorlage der Original Geburtsurkunden aller eigenen Kinder den monatlichen Freibetrag erhöhen lassen.

Bei einem Kind stehen einem 404,16 € monatlich mehr an Freibetrag zu. Bei 2 Kindern stehen einem für das zweite Kind noch einmal 225,17 € zu.

Hat deine Mutter also 2 Kinder, dann stehen ihr monatlich 1.073,88 € plus 404,16 € plus 225,17 € zu. Gesamt hier also 1.703,21 € monatlich. Kindergeld kommt extra dazu.

Wenn man jedoch nur als Beispiel 1.500 € monatliches Einkommen hat, dann kann man auch nur 1.500 € monatlich beanspruchen.

Sofern deine Mutter also noch keinen höheren Freibetrag bei ihrer Bank beantragt hat, so soll sie bitte schnellstmöglich zu ihrer Bank und mit den Geburtsurkunden all ihrer Kinder den Freibetrag entsprechend erhöhen lassen.

Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab 1.03.2016 . Das ergibt sich aus dem Gesetz § 850k ZPO .

Insofern deine Mutter Kindergeld für Februar 2016 oder früher auf ihr gepfändetes P-Konto erhalten hat, ist dies weg.

Zwecks der hohen Nachzahlung des Alg 2 :  wie du schon richtig geschrieben hast, stellt Alg 2 das Existenzminimum dar. 

Daher werden hier Alg 2 Nachzahlungen vom Vollstreckungsgericht ( Abteilung des Amtsgericht ) regelmäßig und sehr oft auf Antrag des Kontoinhabers in voller Höhe freigegeben.

Da die Bank deiner Mutter die Alg 2 Nachzahlung ihr offensichtlich ohne weiteres einfach so in voller Höhe auszahlte, kann sie sich diesbezüglich den Weg zum Gericht sparen und freuen.

Die Bank hat hier dann Pech gehabt. Da kann die Bank so viel klären, wie sie möchte. Sie hat keinerlei rechtlichen Möglichkeiten mehr an die abgehobene Alg 2 Nachzahlung heran zu kommen. Sie darf es schlicht nicht.

Nur der Gläubiger könnte dies noch probieren.

In Form des Gerichtsvollziehers, der eine Taschenpfändung vor nehmen könnte. Bei Alg 2 Zahlungen, egal ob laufend oder als Nachzahlung, sind solche Taschenpfändungen aber regelmäßig rechtswidrig.

Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) entschieden.

Dieser drückt in seinem unten verlinkten Beschluss auch ausdrücklich aus, dass ALg 2 Nachzahlungen regelmäßig eben nicht der Pfändung unterliegen, weil diese ALg 2 Nachzahlungen den jeweiligen vergangenen Zahlungszeitraum zugeordnet werden müssen.

Das in diesem Monat deiner Mutter noch zustehende Kindergeld darf die Bank ihr unter keinen Umständen pfänden.

Wenn die Bank deiner Mutter Steine in den Weg legt, sollte deine Mutter möglichst schnell zu ihrem Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht ) gehen.

Die dortigen Rechtspfleger helfen kostenlos, schnell und stehen rechtlich über Banken. Die Gerichtsangestellten telefonieren meist mit der Bank und weisen auf die Rechtslage hin.

Zickt die Bank rum, so kann das Gericht auch Zwangsbeschlüsse gegen diese erlassen.

Zum Gericht muss deine Mutter aber unbedingt folgende Unterlagen mit nehmen:

Personalausweis, Girokonto Vertrag, P-Konto Vereinbarung, aktuellen Alg 2 Bescheid, Alg 2 Nachzahlungs Bescheid, Kindergeld Bescheid der Familienkasse, Mietvertrag, Geburtsurkunden aller Kinder, Kontoauszüge ab 1.02.2016 .

Klingt umfangreich, ist es auch, aber diese Unterlagen sind bei Gericht absolut notwendig. Das Gericht muss sich anhand der Unterlagen von der Situation deiner Mutter überzeugen können.

Ohne ( vollständige ) Unterlagen hilft das Gericht nicht. Muss es auch nicht.

Zusammenfassung:


-  deine Mutter soll höhere Freibeträge bei ihrer Bank unter Vorlage aller Geburtsurkunden beantragen, sofern noch nicht geschehen

-  über die Nachzahlung des Alg 2 redet deine Mutter einfach nicht mehr mit ihrer Bank

Wenn die Bank diese Nachzahlung aus Versehen ausgezahlt hat, ist das das Pech der Bank und sie muss sich vor den Gläubigern rechtfertigen. Deine Mutter muss das gerade nicht.

-  falls deine Mutter das Kindergeld für den Monat März 2016 gepfändet wurde, so soll sie die sofortige Auszahlung dessen bei ihrer Bank fordern ( Geburtsurkunden mitnehmen )

Macht die Bank Zicken, soll deine Mutter zum Amtsgericht gehen. ( Unterlagen - siehe oben - mit nehmen )


http://www.p-konto-info.de/p-konto-freibetrag-2015.html

http://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/bgh-ansprueche-arbeitslosengeld-ii-sind-ueber-pfaendungsfreibetrag-einzelfall-hinausgehen-pfaendbar/

ichbinneuhier7 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 17:33

Erst einmal vielen Dank für die umfangreiche Antwort!
Zur Sache mit der Nachzahlung. Wir waren soeben bei der Bank, welche das Geld, welches wir an mein Konto überwiesen haben, nun festhält und auf einen Beschluss wartet, den das Jobcenter ausfüllen muss, damit das Geld freigegeben wird. Die Überweisung wurde erst heute Morgen getätigt, weshalb das Geld noch nicht auf meinem Konto sein konnte. Meine Mutter hat hat einen Freibetrag von 1800€ und dadurch, dass die knapp 2000€ nun über diesem Freibetrag liegen, hält uns die Bank das komplette Restgeld auf unserem Konto zurück und zusätzlich jegliche Neuzahlungen. Wir bekommen diesen Monat noch eine Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Bank möchte hier auch diesen Beschluss von der ARGE ausgefüllt haben, damit sie den Betrag freigibt. Im Moment haben wir ganze 20€ in Bar für den Rest des Monats, und da die Anträge ihre Zeit in Anspruch nehmen, werden wir wohl auch diese Woche und die nächste kein Geld bekommen.

Zu der Angelegenheit mit dem Kindergeld: Dadurch, dass früher (April 2015) der Freibetrag bei 1100€ lag, und eine Zahlung ungünstig in den nächsten Monat gerutscht ist, die eigentlich einen Monat davor ausgezahlt werden sollte, waren Gelder über dem Freibetrag, wie das Kindergeld, welches sie sofort festhielten. Als Erklärung sagte man uns, dass das System nicht erkennt, was zu welchem Monat gehört, und dass das Kindergeld schon zum Insolvenzverwalter weitergeleitet wurde und nun in der Masse verschwunden sei, somit nicht mehr wiederzuholen.

Nun weiß ich nicht, ob die Bank die Überweisung stoppen durfte, aber nun sind wir auf die Freigabe des Betrages der Nachzahlung angewiesen sowie auf die Freigabe des Arbeitslosengeldes. Nocheinmal vielen Dank für Ihre Antwort, ich hoffe dass sich alles zum Guten wendet.

Rechtsgelehrter  06.04.2016, 17:50
@ichbinneuhier7

Oh doch, ihr bekommt euer Geld. Und das noch diese Woche.

Setzt euch nicht mit dem Jobcenter in Verbindung.

Geht - wie in meiner Antwort beschrieben - mit allen Unterlagen zum Amtsgericht, Vollstreckungsabteilung. Am besten vormittags.

Erklärt den dortigen Rechtspflegern eure Situation. Das ihr eine Alg 2 Nachzahlung bekommen habt und die Bank diese nicht freigibt.

Bitte unbedingt die Unterlagen ( siehe meine Antwort ) zum Gericht mitnehmen.

Geht es denn hier nur um eine Kontopfändung oder direkt um eine Insolvenz?

So oder so:  Kindergeld darf nicht beim Freibetrag angerechnet werden und muss separat von diesen ausgezahlt werden.

Dann muss der Insolvenzverwalter das Kindergeld eben erstatten. Auch das solltet ihr dem Gericht erklären.

Das mit dem System ist nur eine billige Ausrede von der Bank. Man darf euch dennoch nicht benachteiligen.

Immer wenn euch die Bank kein Geld freigibt, dann gleich zum Gericht. Die dortige Hilfe ist kostenlos.

Höflichkeit ist immer gut, aber bitte duze mich.  :)

ichbinneuhier7 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 18:22
@Rechtsgelehrter

Ich bin quasi unbeteiligt und unerfahren in diesem Themenbereich, wieso sollten wir auf keinen Fall zum Jobcenter? Wir machen uns auf jeden Fall morgen auf den Weg zum Amtsgericht. Meine Mutter ist in der Insolvenz und hat deswegen das P-Konto eröffnet. Deswegen hat der Insolvenzberater das Kindergeld, welches für ihn nur ein Geldbetrag ist, der durch die Bank freigegeben wurde zur Weiterleitung der Bezahlung von offenen Schulden, auch an die Gläubiger rausgegeben und konnte dies nicht mehr zurückholen.

Rechtsgelehrter  06.04.2016, 18:47
@ichbinneuhier7

Das ist kein Problem, dass du bei diesem Thema unerfahren bist. Deswegen bin ich ja da.  :)

Weil Jobcentren allgemein inkompetent sind. Zudem horcht eine Bank mehr auf, wenn ein Gericht was sagt.

Ich kenne mich leider nicht - auch wenn man das vermuten könnte - mit dem Thema Insolvenz aus. Eine sehr komplexe Angelegenheit.

Dennoch bin ich mir sicher, dass das Kindergeld der Mutter auch während einer Insolvenz zusteht.

ichbinneuhier7 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 19:00
@Rechtsgelehrter

Achso, ja das kennen wir leider zur Genüge. Was wir dort schon an absolut sinnfreien Bescheiden bekommen haben ist echt die Krönung. Wahrscheinlich würden sie den Antrag auch nicht sofort ausfüllen, sondern erst alle Anträge vor uns verwalten, weshalb das Gericht wohl die klügere Auswahl sein wird. Ich hätte nur gedacht, dass dies vielleicht ein größerer Fehler sein könnte, zum Jobcenter zu gehen, aus mir unbekannten rechtlichen Gründen etc. aber da bin ich erstmal beruhigt. Nochmals vielen Dank für all die netten Hinweise, solch nette Antworten habe ich bis jetzt noch nie hier erhalten, und war schon teils langjährig Mitglied hier. :-)

Rechtsgelehrter  06.04.2016, 19:13
@ichbinneuhier7

Ich kenne die Methoden von Jobcentren auch aus jahrelanger Praxis.

Die sind absoluter Müll. Mitarbeiter von dieser Behörde sind nicht lebenswert.

Kein Problem. Bitte.  :)

ichbinneuhier7 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 17:11
@Rechtsgelehrter

Hallöchen nocheinmal, ich hoffe ich störe nicht zu sehr.
Das Geld war trotz Mitteilung der Bank, dass sie die Überweisung zurückhalten bis der Antrag ausgefüllt wird, heute auf meinem Konto und ich habe es abgehoben. Nun wird immer noch das Restgeld auf unserem Konto festgehalten und das einkommende Kindergeld. Da hätte ich noch ein paar Fragen: Ist die Nachzahlung jetzt legitim unser? Oder darf die Bank dies zurückfordern? Müssen wir den Antrag, den die Bank vom Jobcenter wollte noch ausfüllen lassen? Und müssen wir für das Kindergeld zum Amtsgericht? (Wir waren heute nicht dort, da das Geld ja angekommen ist.) Meine Mutter hat nämlich morgen einen Termin beim Jobcenter und sie weiß nicht genau, was sie von denen jetzt fordern kann oder was Angelegenheit des Amtsgerichtes ist, und zusätzlich was sie dem Jobcenter alles von diesem Vorgang preisgeben sollte.

Rechtsgelehrter  07.04.2016, 17:59
@ichbinneuhier7

Du störst nie. Du kannst hier so oft schreiben, wie du das möchtest.  :)

Alles Geld was du abgehoben hast, ist legitim eures. Hat die Bank einen Fehler diesbezüglich gemacht, dann muss sie den Schaden gegenüber dem Gläubiger eigenständig wieder gut machen.

Die Bank darf nichts von euch zurück fordern.

Den Antrag, den die Bank vom Jobcenter ausgefüllt haben möchte, müsst ihr nicht bei der Bank und auch nicht beim Jobcenter vorlegen.

Wenn immer ihr Probleme mit eurer Bank beim P-Konto habt, dann ist eure erste Anlaufstelle immer die Vollstreckungsabteilung eures Amtsgericht.

Denn die stehen über der Bank und dem Jobcenter und arbeiten im übrigen wesentlich schneller, sowie vor allem kompetenter.

Dem Jobcenter solltet ihr erst einmal gar nichts sagen. Die geht das nichts an.

Sofern euch noch Alg 2 oder Kindergeld von eurer Bank vorenthalten wird, so muss deine Mutter zum Amtsgericht.

Sie soll zu diesem unbedingt die in meiner Antwort aufgelisteten Unterlagen mitnehmen.

Das Gericht hilft euch viel schneller als eure Bank und eurer Jobcenter. Und eure Bank hat dann, zumindest im Moment in dem sie von eurer Vorsprache bei Gericht erfahren, mehr Respekt.

Eventuell auch in Zukunft.

Jedoch:  Kindergeld ( ob laufend oder Nachzahlung ) wird grundsätzlich auf das Alg 2 angerechnet.

Kindergeld für ein Kind beträgt monatlich 190 € . Von diesen 190 € darf das Jobcenter 160 € auf das Alg 2 anrechnen.

Die restlichen 30 € sind eine Versicherungspauschale und verbleiben euch.

Üblicherweise ist es so, dass man Kindergeld in voller Höhe bekommt und das Jobcenter dies abzüglich der Versicherungspauschale vom Alg 2 abzieht und im Leistungsbescheid auch so angibt, wenn es weiß, dass ihr Kindergeld auch tatsächlich bezieht.

Bei Nachzahlungen von Kindergeld kann das Jobcenter einen Antrag an die Familienkasse stellen, dass diese das Kindergeld komplett ( außer die Versicherungspauschale ) direkt an das Jobcenter auszahlt.

ichbinneuhier7 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 18:24
@Rechtsgelehrter

Super, damit wäre alles erstmal soweit geklärt. Wie immer vielen lieben Dank! :-)

Ja wenn das Geld auf dein Konto kam ,ja was soll den dann sein,oder ist dein Konto auch ein P- Konto,ansonsten kannst du ja über dein Geld verfügen,ist ja Geld das ihr nur lange jetzt zu wenig bekommen habt.Wenns aber aufs Konto kommt welches ein P- Konto ist und das eine Pfändung hat ,klar gibt es immer nur den Freibetrag ausbezahlt,das was drüber ist geht weg.

es war euer geld und die bank hat es ausgezahlt. stellt die bank jetzt einen fehler fest hat sie pech gehabt.

ihr solltet das geld natürlich nicht wieder einzahlen, egal was die bank da sagt

ichbinneuhier7 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 17:34

Wir haben es ja weiter überwiesen und nicht abgeholt, da man sowieso mit einem P-Konto nur einen bestimmten Betrag pro Tag abholen kann, wäre dies unsinnig gewesen. Aber nun hat die Bank die Überweisung gestoppt und das Geld wieder einmal festgehalten.

Rechtsgelehrter  06.04.2016, 19:16
@ichbinneuhier7

ichbin :  bei einem P-Konto gibt es nur eine monatliche Grenze.

Man hat aber auch das Recht, seinen kompletten Freibetrag ( zum Beispiel eben 1.800 € ) an einen Tag abzuheben.

Das darf einen keine Bank untersagen.

martinzuhause  07.04.2016, 07:49
@ichbinneuhier7

dann geht zum amtsgericht und weist dor tnach wofür die leistungen sind. dann kann das amtsgericht diesen betrag einmalig freigeben und die bank muss diesen auszahlen oder überweisen