Die Pfändung geht mitten im Monat ein – Freibeträge?
Hallo zusammen.
Wenn Person X am ersten sein Gehalt erhält (knappe 1500 Euro) Es auch direkt abhebt. Er aber kurze Zeit später eine kontopfaendung hat, und anschließend nochmals 1000 Euro aufs konto überwiesen bekommt. Kann er diese dann noch abheben? Oder ist der freibetrag schon ausgeschöpft.
2 Antworten
Ohne Pfändungsschutzkonto kann alles gepfändet werden, was nach der Kontopfändung auf dem Konto eingeht oder noch an Plus auf dem Konto liegt.
Mit Pfändungsschutzkonto wird alles einbehalten, was im Monat über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Allerdings nicht Rückwirkend.
Heist in deinem Beispiel, die 1500 sind ok, die 1000 sind weg, weil die Pfändung davor kam.
Nein. Es zählt der Monatliche Geldeingang. Da du die anderen 1500 vor Pfändung abholst, ast du die Sicher, würdest du die liegen lassen währe davon alles was über dem Pfändungsfreibetrag ist weg und die 1000 die danach eintreffen. Natürlich nur im Rahmen der Pfändung. Wenn die Pfändung nur 500€ sind, dann wird alles drüber wieder freigegeben
Stimmt leider nicht. Habe gerade bei der Sparkasse nachgefragt. Ab Erhalt der Pfändung gilt der freibetrag. Nicht davor
Das glaube ich nicht. Der Pfändungsfreibetrag sollte ab Vertragsschluß über das Führen eines P-Kontos gelten und dann halt monatlich. Sonst würde ein P-Konto keinen Sinn ergeben.
Meiner Meinung nach kann von den 1.000 € der Gläaubiger befriedigt werden. Es sei denn, es handelt sich um Sozialleistungen, über die der Kontoinhabe innert der zulässigen Frist verfügt.
Also die 1000 Euro konnte man abheben. Das pfändungsschutzkonto besteht nur wenn eine Pfändung vorliegt.
Das Pfändungsschutzkonto besteht seit Vertragsschluß. Ich kann jedoch nicht völlig ausschließen, daß der monatliche Freibetrag erst ab einer Pfändung greift. Allerdings ist das relativ sinnfrei.
Das dachte ich such. Laut der Sparkasse ist dies aber so.
Wenn es nur eine telefonische Auskunft ist, dann ist diese rechtlich nichts wert. Aber natürlich ist nicht auszuschließen, daß sie korrekt ist.
Ich glaube es dennoch nicht. Zumal Gläubiger durch diese Regelung benachteiligt würden.
Die Auskunft war persönlich. Das Geld wurde auch inzwischen abgehoben.
Der freibetrag gilt wohl ab Pfändung für den Kalendermonat. Was davor abgehoben wurde, spielt keine rolle
Falls es sich um ein Pfändungskonto handelt, kommt es bei der Fragestellung auf die Höhe des Freibetrags an. Bei einer Einzelperson ohne erhöhten Freibetrag für Unterhaltspflichtige sieht es übel aus ...
Ohne Pfändungsschutzkonto erst recht ... es sei denn, es handelt sich bei den 1.000 € um Sozialleistungen, wie z.B. eine Kindergeldnachzahlung.
Es handelt sich um ein pfändungsschutzkonto. (alleinstehende Person)
Es handelt sich um ein pfändungsschutzkonto. Dann müsste man also die 1000 Euro noch abheben können. Richtig?