Die Pfändung geht mitten im Monat ein – Freibeträge?

2 Antworten

Ohne Pfändungsschutzkonto kann alles gepfändet werden, was nach der Kontopfändung auf dem Konto eingeht oder noch an Plus auf dem Konto liegt.

Mit Pfändungsschutzkonto wird alles einbehalten, was im Monat über dem Pfändungsfreibetrag liegt. Allerdings nicht Rückwirkend.

Heist in deinem Beispiel, die 1500 sind ok, die 1000 sind weg, weil die Pfändung davor kam.

anniii1990a 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 14:45

Es handelt sich um ein pfändungsschutzkonto. Dann müsste man also die 1000 Euro noch abheben können. Richtig?

berlina76  27.08.2020, 14:54
@anniii1990a

Nein. Es zählt der Monatliche Geldeingang. Da du die anderen 1500 vor Pfändung abholst, ast du die Sicher, würdest du die liegen lassen währe davon alles was über dem Pfändungsfreibetrag ist weg und die 1000 die danach eintreffen. Natürlich nur im Rahmen der Pfändung. Wenn die Pfändung nur 500€ sind, dann wird alles drüber wieder freigegeben

anniii1990a 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 16:10
@berlina76

Stimmt leider nicht. Habe gerade bei der Sparkasse nachgefragt. Ab Erhalt der Pfändung gilt der freibetrag. Nicht davor

DasOrakel  27.08.2020, 17:57
@anniii1990a

Das glaube ich nicht. Der Pfändungsfreibetrag sollte ab Vertragsschluß über das Führen eines P-Kontos gelten und dann halt monatlich. Sonst würde ein P-Konto keinen Sinn ergeben.

Meiner Meinung nach kann von den 1.000 € der Gläaubiger befriedigt werden. Es sei denn, es handelt sich um Sozialleistungen, über die der Kontoinhabe innert der zulässigen Frist verfügt.

anniii1990a 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 18:14
@DasOrakel

Also die 1000 Euro konnte man abheben. Das pfändungsschutzkonto besteht nur wenn eine Pfändung vorliegt.

DasOrakel  28.08.2020, 06:49
@anniii1990a

Das Pfändungsschutzkonto besteht seit Vertragsschluß. Ich kann jedoch nicht völlig ausschließen, daß der monatliche Freibetrag erst ab einer Pfändung greift. Allerdings ist das relativ sinnfrei.

anniii1990a 
Beitragsersteller
 28.08.2020, 11:54
@DasOrakel

Das dachte ich such. Laut der Sparkasse ist dies aber so.

DasOrakel  28.08.2020, 11:56
@anniii1990a

Wenn es nur eine telefonische Auskunft ist, dann ist diese rechtlich nichts wert. Aber natürlich ist nicht auszuschließen, daß sie korrekt ist.

Ich glaube es dennoch nicht. Zumal Gläubiger durch diese Regelung benachteiligt würden.

anniii1990a 
Beitragsersteller
 28.08.2020, 13:56
@DasOrakel

Die Auskunft war persönlich. Das Geld wurde auch inzwischen abgehoben.

anniii1990a 
Beitragsersteller
 28.08.2020, 13:57
@DasOrakel

Der freibetrag gilt wohl ab Pfändung für den Kalendermonat. Was davor abgehoben wurde, spielt keine rolle

Falls es sich um ein Pfändungskonto handelt, kommt es bei der Fragestellung auf die Höhe des Freibetrags an. Bei einer Einzelperson ohne erhöhten Freibetrag für Unterhaltspflichtige sieht es übel aus ...

Ohne Pfändungsschutzkonto erst recht ... es sei denn, es handelt sich bei den 1.000 € um Sozialleistungen, wie z.B. eine Kindergeldnachzahlung.

anniii1990a 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 16:51

Es handelt sich um ein pfändungsschutzkonto. (alleinstehende Person)