Schwerbehinderung Bewerbung Erfahrungen?
Hallo,
wer hat Erfahrungen damit sich mit einem GdB von 50 zu bewerben?
soll ich gleich eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mitschicken?
Und wer hat schonmal eine Stelle bekommen mit Behinderung? Wie habt ihr euch beworben?
6 Antworten
wenn es dich bei der Tätigkeit nicht einschränkt und man die Behinderung nicht sieht, dann würde ich sie auch nicht erwähnen. Die meisten Unternehmen werden sich davor hüten sich ein Klotz am Bein zu übernehmen. Warum sollten sie jemand krankes einstellen, wenn es genügend gesunde gibt? Habe selbst 50% GdB und habe die abweisende Haltung und die frechen direkten Fragen miterlebt bei Vorstellungsgesprächen, ob und inwiefern ich noch belastbar bin. Das beste ist man erwähnt es gar nicht, es sei denn es steht geschrieben, dass man Schwerbehinderte den Vorzug gibt, aber solche Stellen gibt es sehr selten.
Es gibt auch keine Vorschrift, dass man die Behinderung offen legen muss, das bleibt jedem selbst überlassen.
dass man gekündigt wird wenn man nichts sagt ist Unsinn, denn dann hätten Schwerbehinderte überhaupt keine Chancen mehr. Wer so was schreibt hat keine Ahnung.
Eine Schwerbehinderung musst du angeben. Es kommt ja sowieso raus, und dann wäre es ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Ich habe selbst einen Betrieb und ich frage Bewerber immer, ob eine Einschränkung vorliegt. Ich kann ja nicht Leute an Maschinen einsetzen, die dort nicht arbeiten dürfen, oder Leute im Außendienst einplanen, die überhaupt nicht Auto fahren dürfen. Außerdem hast du gesetzlichen Anspruch auf Mehrurlaub und ggf. auf Kuren, das kann man nicht einfach veschweigen.
Es gibt sehr viele Arten von Schwerbehinderungen, es kommt immer drauf an, ob sie dich bei deiner Berufsausübung tatsächlich einschränkt.
Der öffentliche Dienst will den Ausweis meist sehen, bei einem Unternehmen würde ich es im Anschreiben erwähnen, wenn sie den Ausweis sehen wollen, werden sie es schon sagen.
Wir haben schon öfters Mitarbeiter mit Schwerbehinderung gehabt. Da gibt es wirklich schlimmeres.
Wie soll ich denn Abgaben sparen, wenn er/sie es gar nicht sagt?
Ich hab es oben schon geschrieben: die Leute haben Anspruch auf divese Vergünstigungen, z.B. Sonderurlaub, ode auch verlängerter Kündigungsschutz. Wie soll dieser gesetzliche Anspruch den gewährt werden, wenn er/sie es nicht sagt?
Auch aus Gründen der Arbeitssicherheit MUSS sowas gefragt werden. Ich kann doch nicht einen Mitarbeiter an einer Maschine arbeiten lassen und hinterher stellt sich raus, dass er wg. Medikamenten gar nicht an bewegten Maschinen arbeiten darf. Das wäre ja völlig verantwortlungslos!
Eine Kopie vom Ausweis brauchst du noch nicht beilegen.
Ansonsten habe ich gute Erfahrungen bei Bewerbungen damit gemacht. Gerade auch im öffentlichen Dienst.
Wurdest du eingestellt oder nur zum Gespräch eingeladen?
Ich würde es in der Bewerbung und im ersten Gespräch nicht angeben, wenn es keinen Einfluss auf die Arbeit hat.
Arbeutgeber sollte auch tunlichst vermeiden, danach zu fragen. Sonst kann er nicht mehr nachweisen, dass er den Bewerber nicht wegen der Behinderung nicht eingestellt hat und wird schadenersatzpflichtig. Es gibt Leute, die reiten da drauf.
Nach der Zusage und vor Vertragsabschluss würde ich nebenbei darauf hinweisen. Du kannst aber auch erst die Probezeit abwarten.
Als ich mich um einen neuen Job beworben habe, habe ich es nicht gleich angegeben. Beim 2. Gespräch würde ich dann gefragt, warum ich leicht humple. Da habe ich es aufgeklärt und gut war es. Nach der Einstellung wurde ich dann nach dem Ausweis für die Unterlagen und Meldung gefragt. Ich nutze aber, außer die mehr-Urlaubstage keine Privilegien.
Wenn ich eine Bewertung bekommen würde, bei dem jemand direkt mit dem 50 % schein winkt, würde ich erst mal denken, dass der sich hinter den Prozenten versteckt.
Wenn die Behinderung einen unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit hat, musst du da offen mit umgehen, was die Jobsuche nicht erleichtert. Aber wir haben gerade eine gute Beschäftigungslage. Wenn die unbesetzte Stelle weh tut, werden die Chancen besser....
Wenn du dich beim öffentlichen Dienst bewirbst, schreibst du das mit einem Satz in die Bewerbung rein und dann müssten sie dich zum Gespräch einladen. Tun zwar nicht alle, manche zeigen es auch einem während des Gesprächs aufgrund eines genervten Gesichtsausdruck, dass das ein erzwungenes Gespräch ist und man eigentlich kein Interesse hat.
Anspruch auf Einstellung hast du letztendlich keine. Ja, hat bei mir bislang 3 Mal geklappt
Wenn du Schwerbehindert bist, hat der Arbeitgeber Anspruch auf einen Minderleistungsausgleich. Das ist vor allem für private Arbeitgeber interessant. Dennoch würde ich nicht auf eine ausgeschriebene Stelle in die Bewerbung reinschreiben, dass du schwerbehindert bist. Das schreckt viele ab.
Wenn du vorhast, dich privat zu bewerben, würde ich ein Mailing machen. D. h. ich würde einfach mit einem Zweizeiler Firmen anschreiben, ob sie auch Schwerbehinderte einstellen. Hier würde ich mir aber nur Firmen aussuchen, die mindesten 20 Mitarbeiter haben. Ab dieser Größe muss entweder ein Schwerbehinderter eingestellt oder eine Ausgleichsabgabe bezahlt werden.
nein, einen GdB muss nicht offen gelegt werden. Wie kommst du da denn drauf? Diese Frage darfst du im Vorstellungsgespräch auch gar nicht stellen.
Mehr Kuren bekommt derjenige auch nicht.
Außerdem sparst du als Betrieb die Abgabe, wenn du Menschen mit Behinderung einstellst (wenn du die Quote nicht erfüllt hast) und das ist jeden Monat schon richtig Geld.