Bei Schwerbehinderung mit 60 in Pension. Gibt es dann Abzüge?
Hallo Leute,
Beamte mit einem GdB von 50 oder mehr können bereits mit 60 in Pension gehen (Paragraph 42 Abs 4 BBG). So viel weiß ich schonmal sicher. Was ich leider nicht weis ist, ob ihnen dann Abzüge drohen und wenn ja wie hoch die sind?
4 Antworten
Beamte mit einem GdB von 50 oder mehr können bereits mit 60 in Pension gehen (Paragraph 42 Abs 4 BBG).
Könnte es sein, dass du einen andern § meinst.
In § 42 Abs.4 BBG steht:
(4) Auf die Besoldung nach Absatz 1 Satz 3 wird ein anderes Arbeitseinkommen oder ein Unterhaltsbeitrag angerechnet. Die Beamtinnen und Beamten sind hierüber zur Auskunft verpflichtet
Ich vermute einmal, dass § 52 Abs. 2 gemeint ist:
https://dejure.org/gesetze/BBG/52.html
Und hier ist maßgebend in welchem Jahr der Beamte geboren ist.
Gruß Apolon
Ich vermute, dass Du § 14 BeamtVG meinst, wobei dieser Satz dabei beachtet werden muss:
Gilt für den Beamten eine vor der Vollendung des 65. Lebensjahres liegende Altersgrenze, tritt sie in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 3 an die Stelle des 65. Lebensjahres.
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
Für mich war klar dass nur ein Bundesbeamter gemeint sein konnte, denn sonst wäre ja schon das genannte Gesetz (BBG) falsch gewesen.
Es gibt Landesbeamte, Bundesbeamte, Kommunalbeamte, etc. Und in jedem Bundesland gibt es andere Regelungen. Jedes Jahr werden irgendwelche Gesetze geändert. Wer soll sich da auskennen? Geh zu deinem zuständigen Personalrat.
Eine unverbindliche Aussage ist, dass du mit GdD 50 ohne Abschläge in Pension gehen kannst, ganz allgemein. Aber vielleicht ist es in deinem Fall anders.
Es finden keine Abzüge statt. Aber die "Weiterzahlung" in die Rentenversicherung fehlt, so dass (je nach Einkommen) die dauerhafte Rente um 2 - 4 Euro geringer ausfällt (pro Monat der verringerten Beschäftigungszeit bis 65 Jahre).
Was für ein Unsinn hier geschrieben wird.
Aber die "Weiterzahlung" in die Rentenversicherung fehlt, so dass (je nach Einkommen) die dauerhafte Rente um 2 - 4 Euro geringer ausfällt
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auch nichts schreiben.
Dir ist ja noch nicht einmal bekannt, dass Beamte überhaupt keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Sorry, habe "Pension" überlesen und gesetzliche Rente gemeint...
Als Beamter kannst du dich doch ausführlich bei deinem Personalrat beraten lassen. Wozu musst du dann hier fragen?
Dir ist klar dass das hier ne Ratgebercommunity ist?
Die Antwort von Apolon ist richtig ... vorsichtshalber sei angemerkt, dass dieses Bundesbeamtengesetz nur für Beamte des BUNDES gilt, in den Bundesländern gilt jeweils eigenständiges Beamtenrecht.
bei vorzeitigem Ausscheiden auf Antrag findet natürlich - wie im Rentenrecht - ein Abschlag auf die Pension stand. Auch hier bei Versorgungsfragen ist es wichtig, ob das Bundebeamtenrecht gilt (BeamtVG) oder das Recht eines Bundeslandes. Ich finde leider auf die "schnelle" nicht die Rechtsgrundlage im BeamtVG.