Was tun, wenn die Exfrau wichtige Post "verschwinden" lässt?

5 Antworten

Hat er denn seine neue schriftlich Adresse hinterlegt? Einen nachsendeauftrag ausgefüllt?

Wohnen sie denn im selben Haus?

ich würde ein Postfach machen und zum Anwalt gehen, das ist günstiger als weiter zu zahlen

Hi,

außer der Ex eine Falle stellen wüsste ich jetzt auch nicht was man speziell gegen sie machen könnte:
zB. mal einen Brief fälschen (so das er wichtig aussieht, von einem Anwalt oder so) und dann bei ihr einschmeißen. Mal ein paar Tage später drauf ansprechen ob sie was bekommen hätte, da er einen wichtigen Brief erwarte der nicht angekommen wäre. Dann sieht man ja, ob sie den rausrückt oder nicht. Beweisen kann man es nicht, aber dann wüsstest ihr ob sie dazu neigt.

Allgemein würde ich sicherheitshalber zu einem Postfach raten: Dann gehen seine Briefe dorthin. Kostet 19,90€ im Jahr. Die Post muss 1x die Woche abgeholt werden, sonst geht sie zurück. Den Standort kann man sich aussuchen.

Und ich finde umziehen wäre sinnvoll...

Gruß

Vom Gericht Hamm muss ich sagen, dass auch bei uns zweimal Briefe, die von dort angeblich verschickt wurden, definitiv nie ankamen! Und unsere Post hier ist sehr zuverlässig und eine Verwechslungsgefahr bei uns auch nicht gegeben. Also da würde ich mich jetzt nicht zu sehr darauf versteifen, dass die Ex die Briefe unterschlagen hat!

Also bliebe das Postfach und die Nummer mit dem "Trick". Dann hättest ihr zwar etwas mehr Gewissheit, aber seit dennoch keinen Schritt weiter. Denn sie kann immer noch behaupten, dass das Schreiben nicht in ihrem Briefkasten war, sondern sich offensichtlich Jemand die Post aus den Kästen angelt.

Und ihr solltet euch nochmal die Postboten schnappen und persönlich darauf hinweisen, dass man die Briefe richtig einwerfen möge.

Und ich würde sie auch direkt ansprechen. Fragen ob bei ihr auch Post verschwindet und das ihr Maßnahmen einleiten werdet und Anzeige gegen Unbekannt erstatten werdet. Im übrigen solltet ihr ALLE Hausbewohner mal ansprechen, ob sie ähnliches erlebt haben.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Gericht beantragen.

Anzeige wegen Unterschlagung gegen die Ex.

Und ein Postfach anmieten.

Wenn solche Briefe nicht eingeschrieben oder nur dem Betroffenen ausgegeben werden (was mich aber sehr wundern würde) sind die Ämter schuldig ... Normale Briefe kann man immer abstreiten. Bei Unterhaltsfragen hat man fast immer den Gerichtsvollzieher am Hals. Es stimmt also was an der Geschichte nicht.