Wen muss man in seine Wohnung lassen?
Wann muss man wirklich jemand in seine Wohnung lassen?
Darf das Veterinäramt einfach so die Wohnung durchsuchen oder das Ordnungsamt? Oder muss man die erst mit Polizei reinlassen? Und die auch nur mit einem Durchsuchungsbefehl??
Bitte um klare Antworten danke!!!
8 Antworten
im Grunde nur die Polizei mit einem Durchsuchunsbefehl der wenn Gefahr in Verzug ist
Aber es macht wohl keinen guten Eindruck wenn du das Ordnungsamt oder den Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen lässt - Gerichtsvollzieher musst du aber glaub ich auch reinlassen ;) sonst kommt auch die Polzeit, genau wie beim Jugendamt o.ä. . Wenn du nichts zu verbergen hast erspart es viel Stress wenn du sie reinlässt. Weil grundlos kommen die nicht zu dir
Das Veterinäramt kommt im Falle einer Beschlagnahmung (wg. eines Listenhundes z.B.) eh in Begleitung eines Polizeibeamten, den musste also reinlassen.
Andererseits: wenn ich nichts zu verbergen habe, kann ich die doch reinlassen, wirkt sich nur positiv aus...
Gefahr im Verzug. Damit kommt fast jeder bei dir rein. Das wichtigste ist, nichts unterschreiben und nichts reden.
reinlassen musst du keinen. die polizei kann, wenn gefahr im verzug, auch ohne durchsuchungsbeschluss in die wohnung. auch der gerichtsvollzieher darf ohne beschluß die wohnung öffnen.
Nein, der Gv darf auch nur mit richterlicher Anordnung die Tür aufbrechen!
Betreten gegen Deinen Willen nur mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug.
Wenn du grad deine z.B. Tochter umbringst, darf die Polizei da auch rein ohne auf richterlichen BEschluss warten.
Gefahr im Verzug?