Darf die Polizei mein Auto mit einem Polizei Hund durchsuchen wenn ich das nicht möchte?
Szenario: Du wir von der Polizei angehalten... Sie wollen aus irgend einem guten Grund dein Auto mit einem Polizei Hund durchsuchen! Du möchtest das aber nicht weil du auf Hundehaare allergisch reagierst.
11 Antworten
Wenn ein auf Tatsachen begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt, darf die Polizei das Auto durchsuchen. Dazu gehört auch der Einsatz eines Drogenhundes.
Ein solcher Verdacht könnte das Anschlagen des Drogenhundes ausserhalb des Autos bei geöffneter Türe sein.
Letztlich kannst du dann nur noch ein Durchsuchungsprotokoll und die Dienstnummern der Beamten verlangen, welche sie dir geben müssen. Dann kannst du nachträglich gegen die Beamten vorgehen, was aber in der Regel nicht viel bringt.
Es darf nur bei Verdacht auf Straftat durchsucht werden. Die Sache ist, dass das die Polizisten selbst entscheiden dürfen.
Das Leben hat so seine Härten und wer sich denen nicht stellen kann, muß halt zu Hause bleiben. Wenn die Durchsuchung negativ verläuft, kannst du anschließend die Reinigung verlangen, bzw. der Polizei den Euro für den Sauger an der Tanke in Rechnung stellen.
Sie wollen aus irgend einem guten Grund dein Auto mit einem Polizei Hund durchsuchen!
Damit hast du doch die Durchsuchungsberechtigung. Ob sich ein Allergiker unter den Fahrzeuginsassen befindet, ist zweitrangig. Würde die Anwesenheit eines Allergikers Einfluss auf die Durchsuchung haben, würden zukünftig die Drogentransporte nur noch von ausgewiesenen Allergikern durchgeführt.
Ja,
keine Frage. Dennoch ist es schon recht heavy, denn der Freundliche hat i.d.R. Messgeräte, die eine Konzentration von Tierhaaren nachweist.
Ich wusste das auch nicht, bis ich mal nen Firmenwagen beim Freundlichen abstellen wollte und dieser dann maulte.
Neulich sind ebenso die Kollegen vom ZOLL in mein Auto (Standkontrolle auf BAB), mit Kollegen "Nase", was mich überhaupt nicht störte....wenngleich die Grundlage zumindest wackelig war.
Wie gesagt, ich habe den Kollegen zugeschaut, meine Tochter fand das spannend, Kollege "Nase" fand unseren sonst im Auto mitfahrenden Hund spannend und unser Hund, fand die schnüffelbaren Restduftstoffe des DH`s spannend, aber so sieht das nicht jeder.
Wenn ein dringender tatverdacht besteht (BTM) dann dürfen Sie das. Es muss ja einen Anhaltspunkt gegeben haben...
Bitte :-)
danke für die Antwort