Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung meine anwesende Gäste durchsuchen?
Wenn ich in dem Moment, indem die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt, Gäste bei mir in der Wohnung habe, dürfen diese auch kontrolliert werden
6 Antworten
Das durchsuchen von unverdächtigen Personen ist im Allgemeinen nicht verhältnismäßig und damit auch nicht rechtens. Allerdings hängt das auch davon ab, was denn Gegenstand der Hausdurchsuchung ist.
Natürlich hängt es auch davon ab was gesucht wird, da das ein wichiger Faktor bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung ist.
Diese Frage könntest du dir, bei etwas überlegen, selbst beantworten. Beispiel: Bei mir vermutet die Polizei verbotene Gegenstände*, deshalb gibt es eine Durchsuchung. Schnell, wie ich bin, bekommen meine Gäste die Gegenstände. Jetzt bin ich fein raus?
*) Das war selbstverständlich nur ein Beispiel.
Sie dürfen alles durchsuchen, sie könnten sich an einer Verdunklung beteiligen.
Allein schon aus Gründen der Eigensicherung.
Wenn dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt, dann ja. Ansonsten nein.
Dazu ist zunächst zu klären, ob die Durchsuchung zur Strafverfolgung (StPO) oder zur Gefahrenabwehr (Polizeigesetze) stattfindet.
Bei der Strafverfolgung wäre dann noch für jeden Gast individuell zu klären, ob er in dem Moment Beschuldigter (§ 102 StPO) oder Unverdächtiger (§ 103 StPO) ist.
Beim Beschuldigten reicht ein Verdacht für eine Durchsuchung aus, während beim Unverdächtigen Tatsachen vorliegen müssen, dass der/die/das Gesuchte dort gefunden wird.
Im nächsten Schritt müsste man sich dann Gedanken über Gefahr im Verzug machen. Wenn die nicht vorliegt und die Gäste nicht bis zur Entscheidung einer richterlichen Anordnung warten wollen, steht es ihnen auch frei, sich freiwillig durchsuchen zu lassen. Dann ist auch keine Rechtsgrundlage erforderlich.
Nein, es hängt nicht vom Gegenstand der Durchsuchung ab, sondern, ob nach Polizeigesetz oder nach Strafprozessordnung durchsucht wird.