Darf die Polizei einen Angestellten der Bundeswehr durchsuchen?
Hallo Leute!!
Am Wochenende habe ich einen Bekannten wieder getroffen. Wir beide waren mal zusammen in einer Beruffschule. Er ist mittlerweile bei der Bundeswehr und erzählte mir im laufe des Abends, das die Polizei kein Recht hat in zu durchsuchen. Die Polizei müsste dazu die Militär-Polizei hinzurufen. Sicher darf die Polizei es, wenn Gefahr im Verzug besteht. Aber was ist wenn keine Gefahr besteht??
Ist das Richtig, oder darf die Polizei jederzeit jeden durchsuchen. Bitte ehrliche Antworten.
Glückauf
10 Antworten
Dein Kollege ist falsch informiert.
Die Bedingungen die erfüllt sein müssen um jemanden zu durchsuchen, sind für die "normale" Polizei bei Bundeswehrangehörigen die selben wie bei allen anderen Menschen.
Möglicherweise verwechselt er da etwas, denn die Feldjäger (Militärpolizei) darf tatsächlich nicht alles. Die Militärpolizisten sind auf Militärangehörige und Militärgelände beschränkt. Das ist auch gut so.
Ja, beides hier ist richtig!
Die Bundeswehr als Staat im Staat oder wie soll ich Deine Frage verstehen`?
Natürlich darf sie das. Ausserhalb des Dienstes hat ein Soldat da keinerlei Sonderrecht.
Befindet sich der Soldat im Dienst wird die Sache ungleich komplizierter : siehe z.B. http://www.soldatentreff.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=13136
und dort den BEITRAG NR. 23
Er verwechselt da etwas: Wenn er dienstlich unterwegs ist, müssen tatsächlich die Feldjäger hinzugezogen werden; privat - selbst wenn er Uniform trägt - ist er ein Bürger, wie jeder andere.
Natürlich darf die Polizei nicht einen Bürger ohne jeden Anlaß durchsuchen - aber das gilt für jeden.
Da der Soldat "Staatsbürger in Uniform" ist, wird er wie jeder andere Bürger auch behandelt. Die Feldjäger werden nur dann hinzugezogen, wenn gegen den Betreffenden so etwas wie "Unerlaubte Abwesenheit" oder Fahnenflucht vorliegt. Dann nehmen ihn die Feldjäger mit und führen den Soldaten seiner Einheit zu.
Also: auch ein Bw-Angehöriger hat keinerlei Sonderrechte im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden (d.h. Polizei, Bundespolizei, Zoll usw.)... Allerdings habe ich es schon oft erlebt, dass ich zwar zu einer Verkehrskontrolle herausgewunken wurde, dann aber "durchgewunken" wurde als man meine Uniform sah.
wie sich mir die frage darstellt, geht es um einen zivilangestellten und nicht um einen soldaten
Scheinbar nicht, sonst wäre die Antwort oben nicht die hilfreichste Antwort geworden!
Darf mich die Polizei so durchsuchen?? Antwort: Die Polizei darf gewisse Massnahmen ergreifen (wie bspw. Identitätskontrollen, Durchsuchungen ... www.147.ch/Was-darf-die-Polizei.2347.0.html - Im Cache - Ähnliche
Der Link führt zu Ausführungen über die Rechtslage in der Schweiz.
Völlig richtig. Vielleicht noch eine kleine Ergänzung, die MP wird auch zu Unfällen hinzugerufen in die Militärfahrzeuge verwickelt sind, bei Abstürzen von Militärmaschinen wird die Absturzstelle zum "militärischen Sicherheitsbereich" erklärt. Damit übernimmt das Militär die Federführung bei den Ermittlungen.