Darf die Polizei meine Garage durchsuchen?
7 Antworten
Die Garage gehört zur Wohnung, also wie schon beschrieben bei Gefahr in Verzug und natürlich wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, der die Garage mit einbezieht.
"der die Garage mit einbezieht."
Hast du aber schon gelesen, ja? Und ich habe nirgends behauptet, dass die Garage ein Wohnraum sei.
Nein, Du hast aber behauptet, das eine Garage zur Wohnung gehört, das stimmt leider auch nicht, Die kann man auch anderweitig anmieten.
Wenn man ein eigenes Haus mit Garage hat, gehört sie dazu. Nicht alle Deutschen wohnen zur Miete.
Zu irgendeiner Gelegenheit bestimmt, allerdings muß ich mich erst einmal durch die Flut deiner Informationen kämpfen um das genau bewerten zu können.
Eine unverschlossene Garage darf jederzeit betreten werden, allein schon um nachzuschauen, warum diese nicht verschlossen ist. Für eine Durchsuchung, also der gezielten Nachsuche, bedarf es jedoch etwas mehr.
Falls ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, steht da immer drin: Wohnung und dazugehörige Räume (also z.B.Keller und Garage)
Bei Gefahr im Verzug kommt der Schutzmann auch ohne Beschluss.
Wen Gefahr in Verzug ist ja
Wen? Wer? Was?
Wie? Wo? Wann?
Mit begründetem Verdacht, ja.
Die Garage gehört zur Wohnung,
Die Garage ist KEIN Wohnraum.
Welche Räumlichkeiten und Nebengebäude durchsucht werden dürfen, ist dem Durchsuchungbeschluss zu entnehmen.