Vermissten Anzeige und Hausbesuch?

6 Antworten

Sie brauchen einen Durchsuchungsbefehl, immer, der kann aber auch quasi "nachgereicht" werden, wenn so schnell keiner ausstellbar ist.

Aber auch dafür braucht es einen Anlass. "Du kennst X, der vermisst ist, deshalb gucken wir mal" reicht dafür nicht. Oft genügt ihnen auch der Hinweis, dass man sie nicht haben will. Aber eben nicht immer.

superseegers  24.10.2017, 00:20

Irrtum! Falsch! Stimmt nicht!

Die Polizei braucht nicht immer einen Beschluss zum Betreten einer Wohnung. Der feine Unterschied ist zum einen der Begriff (Betreten, nicht Durchsuchen), zum anderen kann die Polizei eine Wohnung, insbesondere bei einer Nachschau aus Gründen der Gefahrenabwehr, unter zu beachtenden Voraussetzungen betreten.

Dies ist, wie bereits angemerkt wurde, in den Polizeigesetzen der Bundesländer festgelegt. Da reicht z.B. laut-ruhestörender Lärm, dass die Mannschaft anrückt und in der Wohnug vorspricht, ohne Beschluss.

Mitposter, die keine Ahnung von der Materie haben, sollten sich doch einfach mit dem Schreiben solcher Meinungen zurückhalten.

Dommie1306  02.10.2017, 14:06

*Beschluss nicht Befehl;)

Gerberecht  02.10.2017, 14:08
@Dommie1306

In der Tat. Sollte mich weniger von dieser "Nutzer empfehlen"-Anzeige ablenken lassen.

Das regelt sich nach dem Polizeirecht der jeweiligen Bundesländer. Die sind oft recht einheitlich formuliert und unterscheiden sich meistens nur im Detail.

Für vermisste Jugendliche gilt frei formuliert:
Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich der Minderjährige in einer bestimmten Wohnung aufhält, dann darf die Polizei diese Wohnung betreten und durchsuchen.

Bei Gefahr im Verzug ist kein Durchsuchungsbefehl erforderlich, ansonsten schon.

Zur Frage, ob man den Polizisten Eintritt gewähren muss, möchte ich mal so formulieren:
Die Polizei hat wie gesagt unter den o.g. Voraussetzungen das Recht, die Wohnung zu betreten und zu durchsuchen. Wenn die Tür nicht geöffnet wird, darf sie die Tür von einem Schlüsseldienst oder der Feuerwehr öffnen lassen.
Wenn man sich mit Gewalt gegen die Maßnahmen der Polizei wehrt, macht man sich eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafbar.

JoelKroxldphic 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 14:04

also in meinem fall war anscheinend heute morgen die polizei hier am klingeln (war selbst nicht da... nachbar aber) und sind dann auch wieder gefahren. da bei mir der vedacht bestehen könnte das jmd sich bei mir aufhält. also ist von einer gefährdung zu sprechen, obwohl die person sich beim erziehungsberechtigten meldet?

AntonAntonsen  02.10.2017, 14:23
@JoelKroxldphic

Es geht nicht darum, ob eine Gefährdung vorliegt. Es geht darum, dass die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre minderjährigen Kinder haben. Wenn sich der Minderjährige in einer fremden Wohnung befindet und die Eltern das nicht wollen (unabhängig davon, ob der Minderjährige sich meldet), dann dürfen die Eltern ihr Kind dort heraus holen (mit Genehmigung des Wohnungsinhabers) bzw. von der Polizei heraus holen lassen (dann auch ohne Genehmigung des Wohnungsinhabers).

Hallo,

bei einem Vermisstenfall ist eine Durchsuchung im rechtlichen Sinn normalerweise nicht notwendig...

Wenn wir zu einem möglichen Aufenthaltsort der vermissten Person kommen und dem Wohnungsinhaber sagen, dass wir "den Tobis suchen, der ist vermisst"... dann lässt uns in der Regel jeder schnell nachschauen. Also ist das keine Durchsuchung.

Weigert sich jemand, dann ist das erstmal verdächtig. In dem Fall betreten wir die Wohnung erst recht, wir wissen ja nicht, ob der Jugendliche nicht gegen seinen Willen festgehalten wird.

Dass wir aber nicht mit dem Einverständnis des Wohnungsinhabers bei einem Vermisstenfall in die Wohnung sind, hab ich bis jetzt genau einmal(!) erlebt...

Prinzipiell braucht die Polizei immer einen Durchsuchungsbefehl wenn sie in eine Wohnung möchten. 

Es sei denn es ist "Gefahr im Verzug" gegeben. 

Man braucht der Polizei keinen Eintritt gewähren wenn sie keinen Durchsuchungsbeschluss haben. Wenn sie jedoch der Meinung sind JETZT in deine Wohnung zu müssen, werden sie sich den Zutritt verschaffen. On Rechtens- oder nicht entscheidet sich dann später. Und wenn es nicht Rechtens war, hat das idR keine oder keine besonders großen Konsequenzen. 

Also eigentlich schon weil ob die Polizei dann mit Erlaubnis  die Wohnung durchsucht oder ohne ist eigentlich dann egal und wenn da dann noch um einen Jugendlichen geht ! Eine ehemalige Freundin hat sich bei ihrer Freundin versteckt und wo die Polizei kam haben die sie auch dann rein gelassen weil ob sie es dann danach mit Erlaubnis machen oder so ist ja dann eigentlich egal ! Liegt aber dann immer an dem der die Wohnung gehört ob er das erlaubt oder nicht das die Polizei rein darf