Was darf die Polizei bei einer Fahrstunde?
Hi, mehrere Fragen:
Ich bin Fahrschüler.
Darf die Polizei mit mir einfach so Drogentests machen wenn diese mich aus dem Verkehr ziehen(Bei ner theoretischen Fahrstunde)?
Darf die Polizei mich einfach so durchsuchen, Taschenkontrolle machen, wenn ich zu fuß irgendwo unterwegs bin?
Ab wann darf die Polizei Drogentests bei mir machen, egal ob zu fuß, Fahrrad oder Auto?
12 Antworten
Ich bin Fahrschüler.
Das bedeutet, rechtlich gesehen ist Dein Fahrlehrer der Fahrzeugführer.
Darf die Polizei mit mir einfach so Drogentests machen wenn diese mich aus dem Verkehr ziehen
So einfach nicht, der Verdachtsfall ist ja auch nicht "so einfach".
Wenn Du glasige Augen hast, komisch reagierst, Unsinn quasselst, kuckst wie ein Auto, deine Pupillen auffällig sind, Du fahrig reagierst, danach riechst oder vorher einen Scheibeisendreck zusammengefahren bist, dann natürlich ja.
Dan liegt ein begründeter verdacht vor und dann gehts los mit Tests.
(Bei ner theoretischen Fahrstunde)?
Hast Du jetzt auch was genommen?
Ansonsten ist es undenkbar, dass man theoretisch und praktisch verwechselt.
Also, nur nochmal zur Erklärung, bei einer theoretischen Stunde hockst Du auf einem Stuhl in der Fahrschule und hörst hoffentlich zu, was der Fahrlehrer so von sich gibt.
Da kommt keine Polizei rein und kontrolliert.
Darf die Polizei mich einfach so durchsuchen, Taschenkontrolle machen, wenn ich zu fuß irgendwo unterwegs bin?
Jein.
Zumeist nein, manchmal auch ja.
Wenn Du auffällig reagierst, danach riechst, breit bist wie Harry oder kuckst wie ein Auto oder - jetzt kommts - bereits einen Dateneintrag wegen BTM beis Pozeleis im Computer hast, ist das wieder nicht "einfach so" sondern dann liegt wieder ein Verdachtsfall vor und dann ja, können die.
Ansonsten, auch ohne dieses ganze Zinober, wenn Du an gewissen Stellen Dich aufhälst, dann auch, und zwar nur darum, wiel Du dich da rumtreibst.
Ab wann darf die Polizei Drogentests bei mir machen, egal ob zu fuß, Fahrrad oder Auto?
Zu Fuß wird man keinen machen, ansonsten wieder der Verdachtsfall. Wnen man den Anschein haben kann, Du habest was genommen, kann man das auch testen.
In jedem Fall ist jedoch so ein Test freiwillig.
Er soll Dir die Möglichkeit bieten, ohne aufwändigen und teuren Bluttest zu beweisen, dass an dem verdacht nichts dran ist und Du nichts genommen hast.
Du musst diese Möglichkeit nicht nutzen, Du kannst das auch sein lassen, dann jedoch wird immer ein Bluttest durchgeführt und Dir der Führerschein abgenommen, so lange, bis sicher ist, dass Du nichts oder etwas intus hattest.
Gute Ausführung. Aber ich denke, mit "theoretischer Fahrstunde.." oder so, war gemeint "angenommene".... Also angenommen er sitzt zur Fahrstunde im Auto....
Lass das mit dem Führerschein, dann kannst du ganz entspannt weiterkiffen,
.
Schon wieder was geraucht?
Das darf die! Ohne Verdacht machen die das nicht.
Darf die Polizei einfach so
Nein. Einfach so nicht. Es muß schon ein Verdachsmoment vorliegen oder Gefahr im Verzug sein. Langeweile allein ist nicht hinreichend.
Wenn die Polizei einen Verdacht hat, darf sie überall alles machen und das ist auch gut und richtig so. Wie sonst sollte sie Verbrechen bekämpfen und Kriminelle ermitteln können??
*begründeten Verdacht
Ein Verdacht ist immer begründet!
Hehe, nein.
Doch! Ein Verdacht wird immer durch irgendetwas ausgelöst.
Bsp: Auch wenn der Kleidungsstil dem Polizisten verdächtig vorkommt handelt es sich dabei NICHT um einen begründeten Verdacht. Auch die Hautfarbe reicht z.B. nicht aus. Also hör auf hier Halbwissen zu verbreiten.
Jedem Verdacht liegt irgendewas zugrunde. Ich habe weder von Kleidung noch von Hautfarbe geschrieben. Aber egal....
xDDD