Wem gehört die Einbauküche? Vermieter oder Mieter?

7 Antworten

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Wenn es so ist wie du sagst, gehört sie rechtlich dir. Wäre gut wenn ein Zeuge bei der Schenkung dabei war. Wenn der Vermieter jetzt behauptet sie gehört ihm, sollte die Küche auch Teil des Mietvertrags sein. Da sie das nicht ist, bau sie ab und nehm sie mit.

Wem gehört sie denn rechtlich überhaupt?

Wenn die EBK weder im Übergabeprotokoll noch im Mietvertrag erwähnt ist, gehört die EBK Euch.

Rechtlich dir. Denn ein Schenkungsvertrag braucht zu seiner Gültigkeit nicht die Schriftlichkeit. Allerdings liegt die Beweislast bei dir. Du musst also beweisen, dass es deine Küche ist bzw. das ihr das damals abgemacht habt. Und das ist praktisch unmöglich wenn nichts schriftliches vorliegt. Darum ein Rat für die Zukunft - Verträge immer schriftlich abschliessen

Korrigiert mich bitte wenn etwas falsch ist. Denn mein Rechtsbuch ist schon ganz staubig.

Sauerlaender73  06.08.2011, 19:34

DH, stimmt genau!

daß er euch die küche geschenkt hat, kannst du das beweisen. Nein ! Hier steht aussage gegen aussage. Und es ist doch auch ungewöhnlich, und somit wirklich kaum glaubhaft, daß er euch die küche geschenkt haben sollte, warum auch ? Dazu kommt noch, daß eine einbauküche ja eigentlich zur wohnung gehört.

anitari  06.08.2011, 20:11

Dazu kommt noch, daß eine einbauküche ja eigentlich zur wohnung gehört.

Wo steht das?

daß er euch die küche geschenkt hat, kannst du das beweisen. Nein !

Kann der VM beweisen das die EBK ihm gehört?

stephan2119 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 19:51

Meinst? Die meisten sie ja ohne!

Geschenkt ist geschenkt, darum schenke sie weiter, oder möchtest du ein Geschäft mit der geschenkten Küche machen, natürlich kannst du die Küche auch mitnehmen.