Haftung für Nachmieter?
Guten morgen, Thema Nachmieter
Ich habe 2010 einen 3 Jahres Mietvertrag unterschrieben und nach 1,5 Jahren haben wir gekündigt und dem Vermieter einen Nachmieter gebracht. Der Nachmieter wurde akzeptiert und es wurde ein neuer Mietvertrag gemacht.
Am 24.02.2011 zogen wir aus dem Haus aus und der Nachmieter ein. Ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und alle Beteiligten waren anwesend: wir, Nachmieter und Vermieter. Die Kautionssicherungsurkunde wurde uns ausgehändigt.
Nun 2013 bekomme ich von meinem früheren Vermieter Post, der Nachmieter hat 12.000 Euro Mietschulden hinterlassen, ob wir nun dafür gerade stehen!
Sind wir nach dem Auszug immer noch in der Zahlungspflicht, obwohl ein neuer Mietvertrag mit den Nachmietern gemacht worden ist???
Ich danke für hilfreiche Antworten...
8 Antworten
Nein, denn der Vermieter hat ja einen Vertrag mit dem Nachmieter geschlossen. Der Vermieter hätte ja auch den Nachmieter ablehnen können.
Nur wenn ihr den Vertrag z.B. als Bürgen mit unterschrieben hättet, müsstet ihr für dessen Schulden gegenüber dem Vermieter aufkommen. Auch von der Kaution darf der Vermieter wegen der Mietschulden nicht einbehalten.
Nein Sie brauchen nicht zahlen.
Sie sind ja nicht mehr Mieter der betr. Wohnung.
Der Vermieter hat sich an seinen Mieter zu halten.
Etwas anderes wäre es wenn es anstelle eines Nachmieters eine Untervermietung dann wäre der Altmieter in der Pflicht. D.h. zahlt der Untermieter die Miete nicht, trägt der Hauptmieter der er ja immer noch ist, dieses Risiko. Auch muss er für alle Pflichtverstöße des Untermieters wie Beschädigungen, etc. einstehen.
Davon ist nicht auszugehen, es sei denn, es wurde für die frühere Entlassung aus dem Mietvertrag eine weitere Haftung vereinbart...
Kommt zwischen dem Vermieter und dem angebotenen Ersatzmieter ein neues Mietverhältnis zustande, so hat dieses denselben Inhalt wie das bisherige Mietverhältnis. War das alte Mietverhältnis befristet, so endet auch das neue Mietverhältnis zu dem vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, die neuen Mietvertragsparteien schließen einen Mietvertrag mit anderem Inhalt. Zu beachten ist, dass der ursprüngliche Mieter nicht für die Verbindlichkeiten des Nachfolgers haftet. So liegt das Risiko der Liquidität des Nachfolgers allein beim Vermieter. Eine Haftung des Vormieters kommt nur dann in Betracht, wenn dieser für den Ersatzmieter z.B. eine Bürgschaft übernommen hat oder dessen Mietschuld beigetreten ist. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen Vormieter und Vermieter. Umgekehrt haftet der Nachfolger nicht für Verbindlichkeiten seines Vorgängers, wenn hierüber nicht ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen wurde.
Quelle:
Naja, versuchen kann man es ja mal. Aber ihr seid raus aus der Nummer. Eure Kündigung wurde akzeptiert, ein neuer Vertrag zwischen Nachmieter und Vermieter geschlossen, damit habt ihr mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun.