Muss ich einen vorgeschlagenen Termin meines Vermieters zur Wohnungsübergabe bei Auszug Vormittags wahrnehmen oder muss sich Vermieter nach mir richten?

9 Antworten

Er kann nicht erwarten, dass du nicht arbeiten gehst, nur um eine Wohnungsbesichtigung zu machen. Auf der anderen Seite wäre es auch (mit deinem Einverständnis) möglich, dass er die Wohnung ohne dich besichtigt. Ich würde aber versuchen, mit ihm gemeinsam einen Termin zu finden.

Der Vermieter muss sich nach euch richten, also den Termin abstimmen, so wie es auch euch möglich ist.

Wenn Dein Mietverhältnis am 28.2. endet und Du morgen keinen Termin zur Übergabe der Wohnung hast, so ist die Wohnung am 1.3. 8.00 Uhr bzw. vormittags zu übergeben.

Dass Du arbeiten musst, ist kein Grund, denn man bekommt für Umzug in der Regel einen Tag Sonderurlaub, der genau für solche Sachen zu verwenden ist.

Im übrigen ist es nicht nötig, dass Du bei der Übergabe dabei bist.

Es genügt, wenn Du selbst den Zustand der Wohnung z. B. morgen abends noch dokumentierst und Dir Bilder machst. Am besten mit einem Zeugen dabei.

Du könntest dann eine Kopie Deiner Aufzeichnungen, falls es was zu notieren gab, in der Wohnung lassen und danach den Schlüssel einfach zum Vermieter bringen oder in einem verschlossenen Umschlag bei einem Nachbarn abgeben, bei dem sich dann der Vermieter diesen abholen kann.

Somit ist die Übergabe, bzw. Dein Beitrag dazu schon erledigt.

Der Vermieter kann ganz allein durch die Wohnung spazieren, alles notieren, was ihm auffällt und Dir dann das Protokoll zukommen lassen. Stimmt er mit Dir überein, dass es nichts nachzuarbeiten gibt und stimmen auch die abgelesenen Zählerstände überein. Ist alles in Butter.

Findet er was, was nicht in Ordnung ist, muss er Dir sowieso Gelegenheit geben, das noch zu machen, wobei er Dir zwei Wochen Zeit als akzeptable Frist einräumen muss.

Bist Du dann der Meinung, dass Du nicht Verursacher und auch sonst nichts mehr an Arbeiten schuldig bist, kannst Du immer noch dagegen angehen. In der gleichen Situation wärst Du auch, wenn Du bei der Übergabe vor Ort wärst.

Also, wenn es terminlich gar nicht geht, soll der Vermieter die Übernahme, wie beschrieben selbst machen.

Übrigens: Diesen Tipp eines Rechtsanwalts habe ich kürzlich in einem Empfehlungsblatt gelesen. Dieser schlägt vor, dass der Vermieter die Beschau bei der Übernahme am besten immer allein machen sollte oder zumindest, wenn der Mieter dabei durch unsachgemäße Einlassungen stört, diesen vor die Tür weisen sollte, was wiederum nur dann geht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist.

TrudiMeier  27.02.2017, 14:57

Findet er was, was nicht in Ordnung ist, muss er Dir sowieso Gelegenheit geben, das noch zu machen, wobei er Dir zwei Wochen Zeit als akzeptable Frist einräumen muss.

Und wenn die Wohnung bereits nahtlos weitervermietet ist?  Der Nachmieter hat ab 01.03. Anspruch auf den Schlüssel und wäre sicherlich nicht begeistert, wenn der Vormieter da noch rumfuhrwerkt und für max. 2 Wochen einen Schlüssel zur Wohnung hat.

bwhoch2  27.02.2017, 16:55
@TrudiMeier

Das ist wohl richtig, aber das ist immer ein bzw. ein Risiko, das ein Vermieter und genauso ein Nachmieter eingeht, wenn man glaubt, dass aus einer Wohnung heute jemand aus- und morgen schon wieder jemand einzieht.

Allerdings ist es auch so, dass nicht jeder Einzug gleich bedeutet, dass die Wohnung auch schon zu 100 % genutzt wird. Oftmals wird tage- oder gar wochenlang eingeräumt und gewerkelt und in dieser Zeit, kann man auch dem Vormieter noch Gelegenheit geben, seine Sauereien oder Mängel zu beseitigen.

Geht das nicht, geht das allerdings zu Lasten des Vermieters.

Er muss seinem letzten Mieter Gelegenheit einräumen, Schäden selbst zu beheben und gleichzeitig läßt ihn der Nachmieter nicht mehr rein.

Für den Vormieter ist allein der Wille entscheidend, der ihn letztlich von der Schuld befreit, noch was machen zu müssen, während der Vermieter gegenüber dem Nachmieter in der Pflicht steht, eine einwandfreie Wohnung zur Verfügung stellen zu müssen.

Es muss doch möglich sein, sich abzusprechen und einen gemeinsamen Termin zu finden. Hast du dem Vermieter einen Termin vorgeschlagen?  Ich gehe davon aus, dass du zum 28.02.17 gekündigt hast - demnach ist die Wohnung am 01.03. zu übergeben. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Du hattest ja während deiner Kündigungsfrist Zeit genug dich mit dem Vermieter abzustimmen und selbst Vorschläge zur Übergabe zu machen. Wenn der Vermieter nun kurz vor knapp einen Termin ansetzt, dann deshalb, weil der seine Wohnung zurück haben will. Ich hoffe nur für dich, dass bereits eine Wohnungsbegehung stattgefunden hat und du mögliche Schäden beseitigt hast. 

Ich persönlich richte mich grundsätzlich nach den Terminen meiner Mieter. Dazu müssen sie mir aber auch erst mal welche nennen. Tun sie das nicht, müssen sie damit leben, dass eben kurz vor knapp ein Termin anberaumt wird. Ein bißchen Mitarbeit seitens des Mieters kann man schon erwarten.

Es ist mir übrigens auch kein Gesetz bekannt, dass den Vermieter dazu verpflichtet, Übergabetermine außerhalb der Arbeitszeiten der Mieter  zu machen.


Der Vermieter ist nicht verpflichtet sich ausschließlich nach Deinen Wünschen zu richten - falls das Deine Frage ist.

Er kann z. B. auf eine Übergabe während der Öffnungszeiten der Hausverwaltung bestehen und muss keine Abend- oder Wochenendtermine einrichten.

Enner1991 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 10:01

Die Hausverwaltung hat bis 18 Uhr offen und mein Terminvorschlag wäre egal welcher Tag ab 16 Uhr

Gerneso  27.02.2017, 10:04
@Enner1991

Mit welcher Begründung lehnt die Hausverwaltung ab? Hast Du Dich zu kurzfristig gemeldet so dass die Nachmittagstermine schon vergeben sind?

Du weißt ja seit 3 Monaten dass Du ausziehst. Von daher sollte man auch rechtzeitig den Übergabetermin ausmachen und nicht erst 3 Tage vor Ende des Mietvertrages.